Hallo zusammen,
wir würden gern ein gebrauchtes Auto kaufen. Allerdings hat der Halter bei der Abmeldung (warum auch immer) „endgültig abgemeldet“ vermerken lassen. Das geschah im Mai 2010. TÜV ist noch bis Oktober 2010 vorhanden.
Kann ich das Auto überhaupt wieder zulassen? Wen ja: wie???
Gruß
Wuzl
Hallo,
seit mehreren Jahren gibt es nicht mehr „vorübergehend abgemeldet“ oder „endgültig abgemeldet“, es gibt nur noch „Außerbetrieb gesetzt“.
Bei den alten Fahrzeugscheinen stehen natürlich noch die alten Begriffe. Eigentlich wird dort „vorüberg. abg.“ angekreuzt. Ich denke mal, hier ist ein Kreuz „verrutscht“.
Will sagen: Kann ganz normal wieder zugelassen werden.
Beste Grüße
Guido
Guten Tag,
da müsste leider auch die Schere verrutscht sein, denn die Ecke des Fahrzeugscheins wurde abgeschnitten… Und es wurde auch so etwas ähnliches wie endgültig abgemeldet im Brief vermerkt.
Das ist richtig so, die KFZ-Scheine werden entwertet und wieder ausgehändigt. Früher wurden die eingezogen und stattdessen eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Da in den neuen Papieren viele technische Daten aber nicht mehr im Brief stehen, sondern im Schein, wird der Schein ausgehändigt. Erst bei einer erneuten Wiederzulassung wird der alte Schein eingezogen und man bekommt einen Neuen.
Beste Grüße
Guido
Inzwischen weden auch alte,ungültige Fahrzeugbriefe bei der Anmeldung akzeptiert.Ein neues Gutachten beim Sachverständigen ist nicht mehr erforderlich.Wenn die HU und die AU noch vorliegen sollte das Anmelden kein Problem sein.
Grüße
Hallo Maxxus,
stimmt, falls „uralt“ bei Dir nicht älter als 7 Jahre bedeutet. Danach wird ein Auto gelöscht, was früher nach spätestens 18 Monaten der Fall war.
Beste Grüße
Guido