Im Jahr 2008 habe ich mir im August ein zweites (neues) Motorrad gekauft und ganz normal beim HDI (so wie die alte Maschine auch) angemeldet. Im Oktober 2008 habe ich die ältere der beiden Maschinen verkauft. Der Käufer hat sie damals umgemeldet. Bis dahin war alles gut.
Im November 2010 habe ich wegen eines geplanten Versicherungswechsels meine Eckdaten beim HDI angefragt.
Bei dieser Anfrage ist aufgefallen, dass der HDI im Oktober 2008 nicht nur eine Verischerungspolice von mir aufgehoben hat, sondern sofort BEIDE storniert hat. Mir ist das aber nie aufgefallen (Mopped kostet ja nicht all zu viel im Monat). Da ich keine Unterlagen und Abbuchungen gefunden hatte, habe ich dann halt meinen Tarif bzw. Beitrag telefonisch erfragt.
Anfang 2011 wollte der HDi dann wegen einer „Wiederinbetriebnahme“ mal eben knapp 700,- Euro von meinem Konto abbuchen. Die Abbuchung habe ich stornieren lassen und den HDI um Stellungnahme gebeten. Nach einigen Wochen war die Antwort vom HDI der INKASSODIENST! Die geforderten Kosten liegen jetzt bei ca. 850,- Euro. Ich habe dem HDI zu jedem Zeitpunkt signalisiert, dass ich ja auch nicht ganz unschuldig bin und bereit wäre die Hälfte der Forderungen sofort und umgehend zu zahlen. Leider ohne Erfolg. Was meint Ihr?? Wie sieht meine rechtliche Lage aus? Gibt es hier eine Verjährungsfrist? Der HDI hat mir schriftlich einen internen Fehler bestätigt, rückt aber nicht von der gesamten Forderung ab.
Meine Rechtsschutz übernimmt den Fall nicht, weil der „Tatzeitpunkt (2008)“ vor meinem Eintritt in die Rechtsschutz liegt. Einen Anwalt kann ich kaum bezahlen, zumal die Sache im dümmsten Fall nur noch teurer wird.
Kann hier leider nicht helfen
Hallo Basti!
Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich Dir leider keine konkrete Rechtsberatung geben.
Ich kann Dir allerdings allgemeine Infos geben, was Dir auch weiterhelfen sollte.
Nach dem „neuen“ Versicherungsvertragsgesetz beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Das bedeutet, dass sowohl Ansprüche gegen die Versicherung wie auch Ansprüche der Versicherung gegen den Versicherungsnehmer noch 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können.
Schönen Gruß
Bernd