Hallo,
mein Nachbar hat einen 18 jährigen Sohn der gestern ein Auto gekauft hat. Er würde dies gerne mit dem Zweitwagenrabatt seines Vaters versichern.
Er wohnt noch zuHause
Zwei verschiedene Versicherungen haben ihm gesagt, dass dies nicht gehe, da er keine 25 Jahre alt sei.
Ich habe das dmals auch mit 18 gekonnt.
Gibt es eine Gesetzesänderung oder irren sich die Agenturisten?
Also Vater VN, Sohn Fhg Halter.
MfG
Paul
Ich habe das dmals auch mit 18 gekonnt.
Gibt es eine Gesetzesänderung oder irren sich die
Agenturisten?
Hallo,
das hat nicht mit Gesetzesänderungen zu tun, sondern mit der Tarifierung und Einstufung der Versicherungsgesellschaften. Grundsätzlich ist genau in diesem Bereich die Vorgehensweise der einzelnen Gesellschaft überlassen (welcher Rabatt für was…). Da Fahranfänger (insbesondere männliche) nachweisbar für die Gesellschaften schlechte Risiken sind, wird in diesem Bereich aber sehr restriktiv vorgegangen. Es läßt sich vielleicht dann „was“ machen, wenn die gesamte Kundenbeziehung sehr gut ist.
Viele Grüße
Andreas
Ich habe das dmals auch mit 18 gekonnt.
Mein eigenes neues Auto habe ich als zweitwagen über meinen Oma laufen da war ich 20 (1 1/2 jahre her). Habe bei 85% angefangen und werde wenn nix passiert ende 07 ein SF von 3 haben und 70%. Für 2007 würde ich für einen Polo 9N3 1.4 ~520€ bezahlen TK. Und das bei der Generali.
Gibt es eine Gesetzesänderung oder irren sich die
Agenturisten?
Diese Vorgehensweise ist heute üblich.
entweder über den vater als zweitwagen weiter laufen lassen oder einige vr bieten sondereinstufungen an / SF 2 für Kundenkinder.
a.s.