Hallo,
ich habe vor, meinen Wagen für 6 Monate abzumelden.
Meine Frage nun ist, ab wann es zu einer Hochstufung kommt, wenn ich aktiv keinen Wagen angemeldet habe?
Ich habe jetzt über mehrere Jahre immer einen Kfz auf meinen Namen angemeldet gehabt.
Darüber hinaus würde ich gerne wissen, ab wann man zu einer Komplettüberholung des Wagens verpflichtet ist? Habe mal gehört, dass ab einem bestimmten Zeitraum der Stillegung, ein technischer Komplettcheck nötig ist, um den Wagen wieder für den Straßenverkehr zuzulassen.
ich habe vor, meinen Wagen für 6 Monate abzumelden.
Meine Frage nun ist, ab wann es zu einer Hochstufung kommt,
wenn ich aktiv keinen Wagen angemeldet habe?
Sollte kein Problem sein. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Dein SFR 7 Jahre erhalten bleibt, hängt aber natürlich von Deiner Versicherungsgesellschaft ab, die handhaben das durchaus unterschiedlich.
Hallo,
ich habe vor, meinen Wagen für 6 Monate abzumelden.
Darüber hinaus würde ich gerne wissen, ab wann man zu einer
Komplettüberholung des Wagens verpflichtet ist?
Guten Morgen, reimondo!
Du wirst zur Wiederanmeldung den gültigen Bericht des Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ o.ä.) vorlegen müssen.
Solange Du in den 6 Monaten nicht „TÜV-fällig“ wirst, gibt es keine Probleme.
Sollten aber die zwei (oder drei) Jahre während der abgemeldeten Zeit ablaufen, musst Du zur normalen Abnahme.
Eine Vollabnahme ist m.W. nach 18 Monaten Abmeldung erst erforderlich!
Hallo Ulli,
besten Dank für die Infos.
Das hört sich doch schon mal gut an.
Ich denke, bei einem halben Jahr dürfte es da dann auch keine Probleme geben.
Gruß Sven
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