Wirklich?
Früher gab es ja den Unterschied zwischen der (endgültigen) Stilllegung und der (vorübergehenden) Außerbetriebsetzung.
Aber das ist ja schon länger nicht mehr so.
Melde die Karre ab, ein Nachweis über den Verbleib wird nicht verlangt werden.
Nimm einen Kaufvertrag, z.B. den Vordruck vom ADAC.
Fülle den wahrheitsgemäß aus, stelle die Identität des Käufers fest und gleiche alle Angaben ab.
ja, ist Deutscher mit hiesigem Wohnsitz
… in ca. 2 Wochen
… gilt die Klausel noch: Defekt als Teileträger?
… tja, das mit der Steuer - ich werde sie ihm ausweisen
Nein, du bist Unternehmer, der Käufer ist Privatmann, da geht das überhaupt nicht.
Wenn du zuviel Geld hast gern. Es gibt für diese Konstellation wahnwitzig viele Vorschriften. Ich bin morgen wieder im Büro, dann kann ich dir genau sagen, ob du die Umsatzsteuer ausweisen musst oder nicht.
Es gilt immer noch, dass sich über diese Klausel ein Richter totlachen wird, wenn Preis und realer Fahrzeugzustand so rein gar nichts mit dieser Beschreibung zu tun haben.
Du darfst eine Schrottkarre zum Schrottpreis so verkaufen, alles andere ist eine nicht gerechtfertigte Verschwendung von Tinte.