Kfz-Garantie ohne Vertragshändler?

Servus, liebe Leute,

behält ein Pkw seine Herstellergarantie, wenn man den Kundendienst nicht vom Vertragshändler ausführen läßt?
Für die Technikgarantie von 3 Jahren wäre eine Vertragswerkstatt ja zumutbar, aber wie sieht es mit der Durchrostungsgarantie von 12 Jahren aus?
Hat sich da nicht in den letzten Jahren wegen EU-Recht was geändert?

Für baldige Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG manu

Steve Jobs würde fragen: Was steht denn in den Garantiebedingungen? Und diese Frage wäre berechtigt. Also?

Servus, Benvolio,

man wird sich die Bedingungen gleich nochmal raussuchen, aber glaublich ist da von Vertragswerkstatt die Rede.

Man ist aber der Ansicht, daß vor ein paar Jahren der EU-Gerichtshof die Werkstattbindung der Autohersteller gekippt hat.

Danke erstmal und Gruß Manu

Eine kurze Recherche hat ergeben, dass das zumindest nicht generell stimmen kann. Hier der (abgewandelte nicht-amtliche) Leitsatz des BGH-Urteils vom 12.12.07, Az. VIII ZR 187/06: Gewährt ein Hersteller Käufern zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten formularmäßig eine Haltbarkeitsgarantie, ist eine Klausel, nach welcher der Hersteller die regelmäßige Wartung in seinen Vertragswerkstätten verlangt, gültig. Ich weiß allerdings nicht, ob es seither eine abweichende Entscheidung gegeben hat. Dass der BGH abweichend entschieden hat, ist unwahrscheinlich, und auf EU-Ebene wüsste ich zumindest nichts.