Liebe/-r Experte/-in,
wir haben ein neues Fahrzeug, einen KIA. Gem. den Herstellerbedingungen verfällt die 5 / 7 Jahresgarantie wenn kein KIA-Fachhändler die Inspektionen durchführt. Nach meinem Kenntnisstand darf dieses nach neuem EU-Recht NICHT mehr vorgeschrieben werden, sondern auch andere Werkstätten können die Inspektionen durchführen, wenn diese nach den Richtlinien der Herstellers durchgeführt werden.
Meine Werkstatt meint, dass sie nach dem Abstempeln des Inspektionsheftes eine Aufstellung der durchgeführten Arbeiten zusammen mit der Rechnung erstellen.
Ist diess ausreichend, um einen möglichen, hoffentlich nicht anfallenden Garantieansprcuh durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus
Günter Hettfleisch
Hallo Herr Hettfleisch
Es wird immer wieder Garantie mir Gewährleistung verwechselt.
Gewährleistung ist ein EU-Recht mit min. 2 Jahren, wobei nach 6 Monaten die Beweislastsumkehr in Kraft tritt.
Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung des Herstellers und kein EU-Recht.
Aus diesem Grund kann der Hersteller in einem Vertrag (zB. Kaufvertrag oder AGB) seine Garantiebedingungen manifestieren. Es ist in der Kfz-Branche durchaus üblich die Garantie mit regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen zu verknüpfen um mögliche Abweichungen oder verborgene Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben oder ggf. verbesserte Softwarestände upzudaten. Das ist durchaus legitim.
Eine nicht markengebundene freie Werkstatt hat nicht die aktuellen Informationen des Herstellers um beim Service potentielle Gefahrenquellen oder verborgene Mängel überhaupt zu erkennen und schon gar nicht zu beheben weil die Schulung und das Equipment fehlt.
Ein Beispiel:
Ein Fahrzeughersteller merkt in seiner Warranty eine Häufung von Ausfällen - walk home failure - bei einer bestimmten Modellreihe und führt das auf zB. auf Hitzestau nach dem Abstellen des Motors zurück. Die Software wird verbessert die das nachlaufen des Lüfters im abgestellten Zustand ermöglicht. Alle autorisierten Händler werden informiert um die ECU des Motors mit der neuen Software zu flashen. Wenn ein Kunde nun keine autorisierte Markenwerkstatt aufsucht, kann es zu einem Ausfall führen der u.U. vermieden werden hätte können. Das hätte auch die Ablehnung der Garantie (zB. kostenlosen Austausch des Motors) im Schadensfall zur Folge und der Kunde trägt die Kosten alleine.
Solche Fälle kommen sehr häufig vor.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
MfG
DI Klaus R. Tiefenbacher