ich habe mir vor kurzem einen Chevrolet Captiva als Neufahrzeug zugelegt, und möchte mir hier jetzt eine Autogasanlage nachrüsten lassen.
Kann mir jemand die Frage beantworten, ob meine Werksgarantie dadurch beeinträchtigt wird? Muss ich das zwingend bei dem Händler machen lassen, der mir das Auto verkauft hat, oder kann ich auch eine TÜV-Zertifizierte Werkstatt aufsuchen, ohne dass das mit meiner Werksgarantie kollidiert?
egal wer umrüstet, ich würde auch mal davon ausgehen, dass dadurch alle Defekte, die im entferntesten mit der Gasanlage zu tun haben (könnten), nicht mehr über die Werksgarantie abgedeckt sind.
Es gibt für solche Fälle aber spezielle Garantien. Einfach mal mehrere Umrüster in der Umgebung fragen und ggf. auch die Leistungen der angebotenen Garantie vergleichen.
Bei der Wahl eines Umrüsters sollten zwei Fakten möglichst gut erfüllt sein: Er sollte möglichst dicht am Wohnort (oder zumindest der Arbeitsstelle) liegen, da immer mal irgend welche Kleinigkeiten bzw. Wartungsarbeiten anliegen können. Außerdem sollte er möglichst schon so ein Fahrzeug mit dem Motor umgerüstet haben.
Hallo
Abgesehen von der Werksgarantie kann(wird) es dir passieren, wenn irgendwas am Motor nicht funktioniert sicherlich immer der Andere
(Autoverkäufer/Gasanlageneinbauer) Schuld daran ist.
Auch wenn der Fehler nicht zu finden ist wirst du garantiert ständig vom Einen an den Anderen verwiesen.
Wir haben unseren Neuwagen gleich fertig umgerüstet gekauft, da war dann klar wer bei Fehlern Zuständig ist ( hat sich auch schon bewährt!)