Kfz-gegnerische Versicherung zahlte bisher nicht!

Hallo,

mein geparktes Auto wurde vor ca. 7 Wochen von einer anderen
Autofahrerin angefahren.
Ich ließ ein Gutachten über den Schaden machen und bat schriftlich die Verursacherin des Schadens meine Forderungen, die sich aus dem Gutachten ergeben, binnen 14 Tagen zu bezahlen bzw. ihrer Versicherung weiter zu reichen. Die Verursacherin reichte meine Forderung an ihre Versicherung weiter und teilte mir das mit.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Zwischenzeitlich habe ich auch den von mir beauftragten Gutachter bezahlt.

Nun meine Fragen:

  1. Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen den Schaden zu regulieren? Ich hatte der Verursacherin ja eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
  2. Kann ich von der Versicherung der Verursacherin Verzugszinsen
    oder Ähnliches verlangen? Immerhin habe ich bereits dem Gutachter bezahlt und die Werkstatt möchte auch ihr Geld.
  3. Was kann bzw. sollte ich tun um jetzt schnellst möglich an
    mein Geld zu kommen?

In der Hoffnung auf hilfreiche Antwort

Sir Oliver

Hi Sir Oliver,
ich würde bei der Versicherung anfragen, ob es noch in irgendwelchen Punkten Klärungsbedarf gibt, oder aber einen anderen Grund, warum noch nicht reguliert wurde. Im Zweifel würde ich auch darauf verweisen, das ich einen Rechtsanwalt beauftragen würde, der meine Rechte vertritt (die Kosten hierfür müsste die Versicherung ebenfalls zahlen). Meist wirkt das und Du bekommst dann zügig Dein Geld. Vorher höflich anfragen, aber deutlich und mit Nachdruck die Konsequenzen aufzeigen, es sei denn die Versicherung hat etwas dagegenzuhalten (Der Verursacher hat vielleicht angegeben, Du hättest den Schaden verursacht). Aber dann bräuchtest Du sowieso einen Anwalt.
Gruss Sebastian

Hallo Sir :smile:

also im Prinzip ganz einfach: Du hast einen sogenannten Direktanspruch an die Versicherung, das heißt im Prinzip brauchst Du die Mithilfe Deiner Unfallgegnerin gar nicht.

Was machst Du? Du findest die Versicherung heraus, läßt Dir den Sachbearbeiter geben, dem erzählst Du alles, dem reichst Du die Rechnungen ein und den fragst Du ob und was er an Unterlagen braucht.

Andreas

Schadensregelung

Hallo,
\ironie an
Mit einer Frist von 14 Tage, könnte man meinen Du betreibst Wegelagerrei…oder Erpressung! Also einer Versicherung die mal eben Millionen bewegt, kannst Du das doch nicht zumuten.
\ironie aus
Ich hatte mal eine richtig heftigen Unfall, meine Auto war 4 Monate alt (neuwagen) und dann schon Totalschaden. Der Unfallverursacher gab den Schaden vor der Polizei zu und kümmerte sich wirklich schnell um alles. Allerdings seine Versicherung die ließ sich Zeit. Und es war alles so eindeutig und klar.
Nach mindest 5 Anrufen und endlosen Wartenschleifen, wurde mir klar gemacht das niemand irgendetwas wüßte. Nach 6 Wochen rief ich den Unfallverursacher an und erzählte ihm alles und wollte auf diesem Wege wissen ob er noch irgendetwas dazu beitragen könne. Nach sanften aber bestimmtem Druck seinerseits, er wollte eine größer Versicherung abschließen, fand man auf einmal meine Akte und ich brauchte dann nur noch weitere 14 tage zu warten, bis alles da war.

Kurz um, in der Regel ist es so, daß man als Geschädigter sich direkt an die Unfallverursacher-Versicherung wendet und mit der alles abklärt. Es trägt häufig dazu bei, daß der Verursache auch seine Berichte und Schreiben schnellst möglichst abgibt. nicht das von seiner Seite geschlampt wird.

ABer mit 14 tage finde ich bist Du ganz schön optimistisch!

Gruß Frank

Anwalt nehmen
Ohne Anwalt würde ich grundsätzlich gar nicht erst mit Versicherungen reden, wenn ich davon ausgehen kann, unschuldig zu sein.
Die gegnerische Versicherung muss auch diesen Anwalt zahlen, Du hast keinen Stress, der Anwalt scheint die Versicherungen davon abzuhalten, Dich zu verarschen und er weiss vor allem besser Bescheid, als ein Nichtanwalt.
Grüße von Semele, die von Versicherern zutiefst genervt ist

Hallo Semele,

Die gegnerische Versicherung muss auch diesen Anwalt zahlen,

Falsch. Muss gar nicht. Der Geschädigte hat eine Schadenminderungspflicht. Und ein Anwalt entspricht dieser Schadenminderungspflicht nun nicht gerade. Zumal von vornherein. Man kann diesen einschalten, wenn es nicht anders geht oder man sich betrogen fühlt und dann wird die gegnerische Versicherung, so eine 100% Schuld herauskommt, auch diesen zu 100% übernehmen. Aber von vornherein dieses Pauschalurteil zu fällen, das ist schlichtweg falsch und sehr häufig ein Schuss nach hinten.

Du hast keinen Stress, der Anwalt scheint die Versicherungen
davon abzuhalten, Dich zu verarschen und er weiss vor allem
besser Bescheid, als ein Nichtanwalt.

Vielleicht aber die Anwaltskosten, auf denen du sitzen bleibst.

Grüße von Semele, die von Versicherern zutiefst genervt ist

Wobei fühlst du dich denn betrogen?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

die Versicherung muss mich so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Wenn ich zur Regelung den Anwalt als Dienstleister einschalte, verstoße ich daher gemeinhin auch dann nicht gegen die Schadenminderungspflicht, wenn gar keine ungewöhnlichen probleme auftreten.

Gruß,
Micha
*der noch nie einen Anwalt hatte*

Hallo Micha,

Gegenfrage: Warum solltest du zum Vertreten deiner Interessen einen Anwalt einschalten, wenn es keine Probleme gibt?

Gruß
Marco

Hi,

Gegenfrage: Warum solltest du zum Vertreten deiner Interessen
einen Anwalt einschalten, wenn es keine Probleme gibt?

Es geht darum, das ich dem Anwalt die Abwicklung übertrage, damit ich dafür keine Zeit aufwenden muss. Wie man ja an obigem Fall erkennt, ist der zeitliche Aufwand gegeben - das muss nicht ich machen, das kann ich den Anwalt machen lassen.

Gruß
Micha

Hi,
womit wir wieder beim Thema wären: Pauschalaussage:

Rechnet der RA nur die Schreibgebühren und wenig Lohn ab, okay… wird es aber unverhältnismäßig zum Schaden, so muss der Versicherer nicht mehr Leisten. Einen gewissen Aufwand kann man dem Geschädigten zugemuten. :smile:

Also… der Weg liegt irgendwo dazwischen… aber generell gezahlt werden muss er eben nicht. :smile:

Gruß
Marco

so kleinkrämerisch kann ich auch :wink:)

Hi,
womit wir wieder beim Thema wären: Pauschalaussage:

bei der bleib ich auch, man kann immer einen Anwalt einschalten, das ist das gute Recht jedes Geschädigten.

Rechnet der RA nur die Schreibgebühren und wenig Lohn ab
okay…

richtig, wenn die Versicherung alles regelt, ist ja auch nicht mehr nötig

wird es aber unverhältnismäßig zum Schaden, so muss
der Versicherer nicht mehr Leisten.

wird es nur, wenn nicht alles geregelt läuft - und dann darf ich ja wieder den Anwalt…

Einen gewissen Aufwand
kann man dem Geschädigten zugemuten. :smile:

das eben ist ein Irrtum! Außerdem hab ich ja schon den Aufwand für den Anwalt… :wink:

Also… der Weg liegt irgendwo dazwischen… aber generell
gezahlt werden muss er eben nicht. :smile:

siehe oben, die Versicherung muss den Anwalt bezahlen.
Im übrigen schon deshalb, weil es viele gibt, die gar nicht beurteilen können, ob sie über den Tisch gezogen werden. Gerade deshalb gesteht der Gesetzgeber dieses Recht grundsätzlich immer zu.

Gruß,
Micha

Nachtrag zum kleinkram: von der Meinung zum Beweis
Hi,

hab mal gesucht und bin fündig:

Amtsgericht Kelkheim
3 C 0620/01

Zitat:„Haftpflichtversicherer, deren Versicherte einen
Autounfall verursachen, müssen selbst in
rechtlich einfach gelagerten Fällen die Kosten
für den vom Geschädigten eingeschalteten
Rechtsanwalt tragen.
Dies entschied das Amtsgericht Kelkheim zu
Lasten einer Versicherung, die - obwohl sie
den Unfallschaden in vollem Umfang reguliert
hatte - nicht bereit war, auch die anfallenden
Anwaltskosten zu tragen. Als Begründung
wurde angeführt, es habe sich schließlich um
einen einfach gelagerten Fall gehandelt, den
der Kläger auch ohne Anwalt hätte selbst
bearbeiten können. Weit gefehlt.
Unfallgeschädigte können auch in
unkomplizierten Fällen einen Rechtsanwalt mit
der Erledigung der Angelegenheit betrauen.
Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Erfahrung
zeige, dass Regulierungen gerade in solchen
Fällen nur schleppend bearbeitet würden oder
nur teilweise erfolgreich seinen.“

Gruß,
Micha

Hi Micha,

danke… man lernt ja nie aus…

Gruß
Marco