hallo zusammen,
ich versuche mal, verständlich zu schildern, was meiner schwägerin passiert ist.
Sie wollte an einer Autobahntankstelle ihren neuen VW-Touran betanken, stieg dazu natürlich aus und hing den Zapfhahn rein. Ein Mann kommt auf sie zu, bewundert das Auto und fragt, ob er mal reinschauen dürfe. Arglos bejahte sie es. Er stieg ins Auto, startete den Wagen (Schlüssel steckte) und raste los; den Zapfhahn mit Schlauch noch im Tank.
Er raste über die Autobahn, verursachte mehrere Unfälle, und demolierte den Touran zum Totalschaden. Er wurde gefasst, stand unter Drogen, Gerichtsverhandlung ging gerade durch die Presse.
Nun meine Frage, die Versicherung meiner Schwägerin will ihr den Schaden nicht ersetzen, so dass sie mit mehreren tausend Euro (der Wagen war erst wenige Monate alt), Schulden da sitzt. Die Versicherung argumentiert mit Fahrlässigkeit.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch noch das Blatt zu wenden?
Denn es ist doch normal, dass man den Schlüssel stecken lässt, wenn man zum Tanken aussteigt und ihn erst abzieht, wenn man zum Zahlen in die Tanke geht. So mach ich es und viele andere auch, die ich befragt habe. Was meint ihr zu der Sache?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sonja
Hallo Sonja,
ich kann die Argumentation der Versicherung gut nachvollziehen.
Deine Bekannte hat meiner Meinung nach tatsächlich fahrlässig gehandelt. Ich finde es überhaupt nicht normal, beim Tanken den Schlüssel stecken zu lassen und dann auch noch einem Fremden freien Zugang zum Fahrzeug zu gewähren.
Gruß
Achim
hallo…
was für ein manöver, bericht übrigens hier gefunden…
http://www.ff-haemelerwald.de/Zeitungsberichte.htm
Es gibt ja sicherlich AGB’s als Grundlage des Vertragsverhältnisses, aber da stehen bestimmt auch irgendwelche butterweichen paragraphen drin… ich rechne ihr wenig Chancen aus, zumal es ne AUTOBAHN-Tanke war… Da ist es mitnichten normal aus dem Auto zu steigen und den schlüssel drin zu lassen…
Täter ist doch aber sicher haftbar zu machen, war da nix zu holen??
Greetz
B.
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Hallo Sonja,
und fragt, ob er
mal reinschauen dürfe. Arglos bejahte sie es.
Man möchte meinen, dass arglos in diesem Fall gleichbedeutend ist mit naiv und weltfremd.
Nun meine Frage, die Versicherung meiner Schwägerin will ihr
den Schaden nicht ersetzen, so dass sie mit mehreren tausend
Euro (der Wagen war erst wenige Monate alt), Schulden da
sitzt. Die Versicherung argumentiert mit Fahrlässigkeit.
Die Fahrlässigkeit ist das Schlüssel Steckenlassen, nicht das Einverständnis zum Reinsetzen. Was wenn der Dieb gar nicht erst gefragt hätte? Sie kann froh sein, dass die Versicherung nicht auch noch die Fremdschäden von ihr bezahlt haben will.
Wie argumentiert denn ihr Anwalt gegen den Fahrlässigkeitsvorwurf der Versicherung? Gibt es schon ein Gerichtsurteil gegen das sie angehen will?
Denn es ist doch normal, dass man den Schlüssel stecken lässt,
wenn man zum Tanken aussteigt und ihn erst abzieht, wenn man
zum Zahlen in die Tanke geht. So mach ich es und viele andere
auch, die ich befragt habe.
Bloss weil es viele machen muss es nicht richtig sein. Und wenn du Leute mit vermutlich einer ähnlichen Einstellung wie deiner befragst, ist das Ergebnis nicht verwunderlich.
Lässt du den Schlüssel auch stecken, wenn du nur kurz einen Brief auf der anderen Strassenseite einwirfst, mal eben in der Telefonzelle verschwindest („Ich hab das Auto ja im Blick“) oder Zigaretten aus dem Automaten ziehst? Ich hoffe mal, du lernst daraus und ziehst den Schlüssel nun jedes mal ab wenn du aussteigst.
Was meint ihr zu der Sache?
Typischer Fall von dumm gelaufen. Dass der Dieb vorher gefragt hat macht die Sache sogar noch fahrlässiger, weil sie spätestens dann den Schlüssel hätte abziehen müssen.
Nehmen wir mal folgendes an: Mit dem so geklauten Auto wäre das Kind deiner Freundin überfahren worden. Würde sie dann auch sagen: „Ich weiss gar nicht, wie das passieren konnte, da konnte ich nun wirklich nichts für“?
Gruss
Nils
Schlüssel steckenlassen…
Hi!
In dem Zusammenhang zwar keine Hilfe, aber eine kurze Frage: Ich muß meinen Tankdeckel aufschließen, kann also den Schlüssel gar nicht steckenlassen. Aber es gibt ja bekanntlich Autos, bei denen das anders ist - und ich dachte irgendwie immer, daß dann das Tankschloß an der Zündung hängt - und dann müßte ich den Schlüssel ja sogar stecken lassen… Oder hängt das entsprechende Schloß nur mit der Zentralverriegelung zusammen *grübel* - wahrscheinlich das, oder?
Grübelnde Grüße
Kari
Hallo Sonja,
leide sehe auch ich keine Möglichkeit einen Hinweis zu geben welche die Versicherung so einfach schlucken müßte. In der Tat ist es so, das deine Freundin den Schaden (Diebstahl) mit verschuldet hat (§ 2c PÜunkt f der Allgemeinen bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Unabhängig davon ob das andere auch so machen ist das „Schlüßel im Fahrzeug lassen“ ein Vorgang den man unter Fahrlässigeit einstufen kann.
Da ich aber kein Jurist bin kann ich ihr nur empfehlen sich einen Rat vom Anwalt für solche Fälle einzuholen. Kostet zwar Geld (wenn keine Rechtschutz vorhanden) aber kann ihr wenigstens die Sicherheit geben alles zur Klärung Ihrer Ansprüche getan zu haben.
Mal noch eine Frage an alle:
Was passiert eigentlich mit den Ansprüchen der anderen Geschädigten??? Greift hier §2c Punkt b: Der versicherer ist von der leistung frei wenn ein unberechtigter das Fahrzeug gebraucht???
Gruß
Martin
Hallo Martin, vielen Dank für deine sachliche Antwort.
Gruß
Sonja
Hallo Sonja,
und fragt, ob er
mal reinschauen dürfe. Arglos bejahte sie es.Man möchte meinen, dass arglos in diesem Fall gleichbedeutend
ist mit naiv und weltfremd.
Mag schon sein, aber ich bin es sicherlich nicht und hätte evtl. nicht anders gehandelt, weil ich in dem Moment nicht unbedingt daran gedacht hätte, dass ich meinen Schlüssel noch stecken hab. Der Typ sah ganz normal und sympatisch aus…ok ok, hast aber recht.
Nun meine Frage, die Versicherung meiner Schwägerin will ihr
den Schaden nicht ersetzen, so dass sie mit mehreren tausend
Euro (der Wagen war erst wenige Monate alt), Schulden da
sitzt. Die Versicherung argumentiert mit Fahrlässigkeit.Die Fahrlässigkeit ist das Schlüssel Steckenlassen, nicht das
Einverständnis zum Reinsetzen. Was wenn der Dieb gar nicht
erst gefragt hätte? Sie kann froh sein, dass die Versicherung
nicht auch noch die Fremdschäden von ihr bezahlt haben will.
Wie argumentiert denn ihr Anwalt gegen den
Fahrlässigkeitsvorwurf der Versicherung?
DAs weiß ich zur Zeit leider nicht.
Gibt es schon ein
Gerichtsurteil gegen das sie angehen will?
Ja, ist gerade eben gefällt worden.
Denn es ist doch normal, dass man den Schlüssel stecken lässt,
wenn man zum Tanken aussteigt und ihn erst abzieht, wenn man
zum Zahlen in die Tanke geht. So mach ich es und viele andere
auch, die ich befragt habe.Bloss weil es viele machen muss es nicht richtig sein. Und
wenn du Leute mit vermutlich einer ähnlichen Einstellung wie
deiner befragst, ist das Ergebnis nicht verwunderlich.
Lässt du den Schlüssel auch stecken, wenn du nur kurz einen
Brief auf der anderen Strassenseite einwirfst, mal eben in der
Telefonzelle verschwindest („Ich hab das Auto ja im Blick“)
oder Zigaretten aus dem Automaten ziehst? Ich hoffe mal, du
lernst daraus und ziehst den Schlüssel nun jedes mal ab wenn
du aussteigst.
Ähem…genau so mach ich es auch, Briefkasten, Zigi-Automat, da steht mein Wagen schon mal mit laufendem Motor 3-4 m von mir weg, stimmt schon. Klar, jetzt bin ich schon vorsichtiger geworden.
Was meint ihr zu der Sache?
Typischer Fall von dumm gelaufen. Dass der Dieb vorher gefragt
hat macht die Sache sogar noch fahrlässiger, weil sie
spätestens dann den Schlüssel hätte abziehen müssen.
Sie hat in dem moment nicht mehr an den steckenden Schlüssel gedacht.
Nehmen wir mal folgendes an: Mit dem so geklauten Auto wäre
das Kind deiner Freundin überfahren worden. Würde sie dann
auch sagen: „Ich weiss gar nicht, wie das passieren konnte, da
konnte ich nun wirklich nichts für“?
Naja, nu mal langsam…
Trotzdem danke für die Ausführungen
Gruss
Nils
hallo kari,
genau, bei solchen Neufahrzeugen hängt der Tank mit an der Zentralverriegelung, daher brauchte sie den Schlüssel nicht.
Mein Auto ist auch nicht so neumodisch - kann man mal sehen, wofür es gut sein kann.
Liebe Grüße
Sonja
hallo B,
danke für den link, den kannten wir noch nicht. aber genau der touran auf dem foto isses.
nein, bei dem typen ist nix zu holen, junkie und arbeitslos.
tja, das ist noch zusätzlich pech.
liebe grüße
sonja
hallo achim
auch dir danke für deine meinung.
tja, manchmal denkt man nur an das gute im menschen…
sowas passiert ja nur anderen.
gruß
sonja
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Hallo Sonja,
den Versicherungsschutz verliert man erst bei grober Fahrlässigkeit. Ob die in diesem Fall vorliegt, sollte ein rechtlicher Berater prüfen.
Wenn deine Schwägerin eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte sie dort zunächst einmal eine Deckungszusage für diesen Fall einholen und zu einem versierten Rechtsanwalt gehen.
Eine weitere Möglichkeit bestünde darin einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater zu Rate zu ziehen. Ich kann Herrn Rudi Lehnert aus Nürnberg sehr empfehlen. Einfach im Telefonbuch nachschlagen. Der würde sicherlich auch kurz vorab telefonisch Stellung dazu nehmen ohne immense Gebühren zu verlangen.
Hier noch ein Link zu einem ähnlichen Fall:
http://www.anwalt-suchservice.de/presse/pressearchiv…
Viele Grüße
Ralf
ich versuche mal, verständlich zu schildern, was meiner
schwägerin passiert ist.
Sie wollte an einer Autobahntankstelle ihren neuen VW-Touran
betanken, stieg dazu natürlich aus und hing den Zapfhahn rein.
Ein Mann kommt auf sie zu, bewundert das Auto und fragt, ob er
mal reinschauen dürfe. Arglos bejahte sie es. Er stieg ins
Auto, startete den Wagen (Schlüssel steckte) und raste los;
den Zapfhahn mit Schlauch noch im Tank.
Er raste über die Autobahn, verursachte mehrere Unfälle, und
demolierte den Touran zum Totalschaden. Er wurde gefasst,
stand unter Drogen, Gerichtsverhandlung ging gerade durch die
Presse.
Nun meine Frage, die Versicherung meiner Schwägerin will ihr
den Schaden nicht ersetzen, so dass sie mit mehreren tausend
Euro (der Wagen war erst wenige Monate alt), Schulden da
sitzt. Die Versicherung argumentiert mit Fahrlässigkeit.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch noch das Blatt zu wenden?
Denn es ist doch normal, dass man den Schlüssel stecken lässt,
wenn man zum Tanken aussteigt und ihn erst abzieht, wenn man
zum Zahlen in die Tanke geht. So mach ich es und viele andere
auch, die ich befragt habe. Was meint ihr zu der Sache?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sonja
Hallo Ralf,
das hört sich für mich nach einem richtig guten TIP an!
Viele Grüße
Thorulf Müller
der von KfZ nun gar nichts versteht!