Hallo
bei einem gebrauchten KFZ Verkauf von Gewerbe an Gewerbe kann ja ein Gewährleistungsausschluss erfolgen. Reicht da im Kaufvertrag der Hinweis:
„Gewährleistungsrechte ausgeschlossen“
oder
„Keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.“ ?
Hallo
bei einem gebrauchten KFZ Verkauf von Gewerbe an Gewerbe kann ja ein Gewährleistungsausschluss erfolgen. Reicht da im Kaufvertrag der Hinweis:
„Gewährleistungsrechte ausgeschlossen“
oder
„Keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.“ ?
bei einem gebrauchten KFZ Verkauf von Gewerbe an Gewerbe kann
ja ein Gewährleistungsausschluss erfolgen. Reicht da im
Kaufvertrag der Hinweis:„Gewährleistungsrechte ausgeschlossen“
oder
„Keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.“ ?
Man könnte einen Mustervertrag beim ADAC herunterladen (den gibt es extra in einer Version Firma zu Firma). Dann sollte man wohl auf der sicheren Seite sein, denn der wurde ja von deren Anwälten formuliert.
„Rechtsmängel ausschließen“ - das würde ich eher nicht probieren.
Man kann wohl kaum gültig vertraglich vereinbaren, dass ein Fahrzeug auch dann zu bezahlen sei, wenn sich heraus stellt, dass es gar nicht Eigentum des Verkäufers war und der Käufer somit gar kein Eigentum an ihm erwerben konnte.