die Situation ist folgende:
es handelt sich um einen PKW, den wir 2010 von einem Händler gekauft haben und der von Anfang an Schwierigkeiten machte: Aufgrund vieler Mängel bestand er nach 4 Monaten Fahrdauer die Hauptuntersuchung nicht; zudem liegt der Gasverbrauch (LPG Gas) bei 15 - 17 l pro 100 km, obwohl der Händler 7-8 l angegeben hat. Das Auto wurde extra nur des Gasbetriebes gekauft.
Inzwischen hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden und der Richter entschied, dass ein Gutachter den tatsächlichen Gasverbrauch untersuchen soll.
Das Fahrzeug steht nun seit fast einem Jahr ohne TÜV - nicht fahrbereit da - wurde von einer Werkstatt abgeholt und vom Gutachter, den das Gericht bestimmt hatte, untersucht.
Nun kam der Bescheid, dass das Fahrzeug Aufgrund Standschäden an Bremsen und den Mängeln, welche Ursache sind, dass das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat, nicht fahrbereit ist und deshalb der Gasverbrauch nicht ermittelt werden konnte. Der Gutachter erstellte zwar ein umfangreiches Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges mit Schäden; alles Verschleißschäden. Der Gasverbrauch entscheidet nun, ob wir vom Kaufvertrag zurücktreten können oder nicht.
Wir sollen das Fahrzeug erst in fahrbereiten Zustand versetzen. (Der Gutachter schätzt die Kosten dafür auf 2000 - 3000 €) und das Gericht rät aus wirtschaftlichen Gründen, das Fahrzeug für 1000 - 2000 € an den Händler zurückzugeben (Kaufpreis war 5500 €; unser Verlust würde dabei 3500 bis 4500 € betragen; genutzt wurde es 7 Monate, davon drei Monate ohne TÜV. Dann wurde es abgemeldet.
Der gutachter hatte Unterlagen vom Gericht zum Hergang vorliegen. Wieso lässt er das Auto überhaupt abholen, wenn für ihn von Vorneherein schon klar gewesen sein musste, dass er ohne TÜV keine „Probefahrt“ machen kann?
(Diese Frage stellt sich ein befreundetet KFZ-Fachmann, der seit 35 Jahren in der KFZ Branche ist und auch mit Gutachten Kontakt hat…)
Was meinen Sie? Bringt da Einspruch etwas?