KFZ Gutachter Gerichtkann Auto nicht begutachten

die Situation ist folgende:

es handelt sich um einen PKW, den wir 2010 von einem Händler gekauft haben und der von Anfang an Schwierigkeiten machte: Aufgrund vieler Mängel bestand er nach 4 Monaten Fahrdauer die Hauptuntersuchung nicht; zudem liegt der Gasverbrauch (LPG Gas) bei 15 - 17 l pro 100 km, obwohl der Händler 7-8 l angegeben hat. Das Auto wurde extra nur des Gasbetriebes gekauft.

Inzwischen hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden und der Richter entschied, dass ein Gutachter den tatsächlichen Gasverbrauch untersuchen soll.
Das Fahrzeug steht nun seit fast einem Jahr ohne TÜV - nicht fahrbereit da - wurde von einer Werkstatt abgeholt und vom Gutachter, den das Gericht bestimmt hatte, untersucht.

Nun kam der Bescheid, dass das Fahrzeug Aufgrund Standschäden an Bremsen und den Mängeln, welche Ursache sind, dass das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat, nicht fahrbereit ist und deshalb der Gasverbrauch nicht ermittelt werden konnte. Der Gutachter erstellte zwar ein umfangreiches Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges mit Schäden; alles Verschleißschäden. Der Gasverbrauch entscheidet nun, ob wir vom Kaufvertrag zurücktreten können oder nicht.

Wir sollen das Fahrzeug erst in fahrbereiten Zustand versetzen. (Der Gutachter schätzt die Kosten dafür auf 2000 - 3000 €) und das Gericht rät aus wirtschaftlichen Gründen, das Fahrzeug für 1000 - 2000 € an den Händler zurückzugeben (Kaufpreis war 5500 €; unser Verlust würde dabei 3500 bis 4500 € betragen; genutzt wurde es 7 Monate, davon drei Monate ohne TÜV. Dann wurde es abgemeldet.

Der gutachter hatte Unterlagen vom Gericht zum Hergang vorliegen. Wieso lässt er das Auto überhaupt abholen, wenn für ihn von Vorneherein schon klar gewesen sein musste, dass er ohne TÜV keine „Probefahrt“ machen kann?

(Diese Frage stellt sich ein befreundetet KFZ-Fachmann, der seit 35 Jahren in der KFZ Branche ist und auch mit Gutachten Kontakt hat…)

Was meinen Sie? Bringt da Einspruch etwas?

Hallo, ich bin auch der meinung, daß sich der sachverständige im vorhinein nicht richtig über die gesamtsituation informiert hat, und somit natürlich die sache verzögert hat, da es aber in dieser sache um eine reine rechtliche sache geht sollte ein vernünftiger rechtsanwalt hinzugezogen werden, nur dieser kann entscheiden ob ein einspruch was bringt,meiner meinung nach könnte man, wenn man dazu beziehungen hat??? eine befreundete werkstatt ausuchen und nachfragen ob die bremsanlage nur gereinigt und gangbar gemacht werden kann , um damit mit einem überführungskennzeichen ( rote nummer) eine vernünftige probefahrt zu machen, denke daß sich der bestellte gerichtsgutachter ganz schön anstellt,gewisse dinge hätten vermieden werden können.aber da ich kein anwalt bin kann ich rechtlich nichts dazu beitragen. würde mir jemanden suchen der das fahrzeug günstig profesorichverkehrssicher macht und mit einen roten kennzeichen mit dem gutachter die bevorstehenden probefahrten machen zu können, mit rotem kennzeichen muß das auto keinen tüv haben nur verkehrssicher sein. wenn ihr aus dem raum münchen kommt kann ich euch mit werkstatt weiterhelfen.

Mfg

P.Egger

Hallo Hannah,
tut mir leid, da der Sachverhalt jetzt so verzwickt ist und auf jedenfall die eine und die andere Frist verstrichen ist, wäre es sinnvoller einen Rechtsanwalt zu befragen.
MfG Z.

Hallo
wie alt ist das fahrzeug, wie hoch schätzt du den derzeitigen wert? ich müßte den kaufvertrag sehen, um genau stellung nehmen zu können. wann und welche mängel habt ihr dem händler vorgetragem, und wie hat dieser reagiert.? etc. viele fragen, die man zu einer richtuigen beantwortung braucht

zunächst : wer ein fzg für 5500,-€ bei einem händler kauft mit nur wenigen monaten tüv, egal ob gasanlage oder nicht ,möglichst noch unter ausschluß jeglicher gewährleistung, was beim händler nicht so einfach wäre, handelt selber schon grob fahrlässig und entweder über´s ohr gehauen worden, oder einfach nur dumm.sorry, aber das ist so.
der gutachter hatte einen gerichtsauftrag, und den macht er halt, möglicherweise des geldes wegen, was ich verstehen kann, und fertig.er mischt sich einfach nicht ein. eine probefahrt kann man mit roten kennzeichen machen, aber er sagt ja, wenn ich es richtig verstanden habe, daß er die probefahrt wegen diverser techn. mängel nicht unternehmen will.

du kannst mich gerne anrufen 0175-7910287, wenn du das fahrzeug weiter fahren willst kann ich dir ggf auch deutlich preiswerter reparaturen besorgen wie der gutachter angegeben hat.

mfg
a.schumacher

Hallo, kann ich leider nicht weiterhelfen.

hallo!
Grundsätzlich wäre der Wagen nach den ersten 4 Monaten zurück zu geben gewesen, da hier eine " Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes" nach unserenm Österr. Rcht, beu Euch heisst das anders, vorliegt und der Verkäufer offensichtlich betrogen hat. Lediglich für die in dieser Zeit gefahrenen Km , bzw. normalen Verschleiss bzw. Wertverlust könnte der Verkäufer fordern. Das ist kein grosser Betrag. Meiner Meinug nach ist das auch jetzt noch durchzusetzen, da das der wesentliche, ursächliche Tatbestand ist. Der letztliche, damalige Kaufgrund ist nicht entscheidend, sondern der Betrug bei diesem Handel. Sie haben „das Pferd beim Schwanz aufgezäumt“ .
Das muss auch der Richter und der Anwalt so sehen, daher die Klage neu einbringen, bzw. abändern.
Der Gutachter ist meiner Meinug nach nicht fähig bzw. Willens, denn er und auch eine Werkstätte haben die Möglichkeit, ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug auf privater oder geschlossener Strecke zu fahren und dadurch den Verbrauch festzustellen, was aber letztlich nicht wichtig bzw. ursächlich ist, da es zwar ein Teilmangel, nicht aber der ewesentliche Tatbestand ist.

Da der Zeitwert und nötige Reparaturen in keinem Verhältnis stehen, sehe ich w.o. die Rückgabe auf Grund des betrügerischen Verkaufs gerechtfertigt, eine wirtschaftlche Lösung durch Reparatur geht ja nicht mehr. Das muss der Händler bzw. Verkäufer akzeptieren. Lediglich ein Abschlag für die lange Wartezeit Ihrerseits als Kläger zusätzlich wäre gerechtfertigt. In Summe sehe ich diesen für alles zusammen mit 1500 Euro ausreichend , sodass Sie dann 4000 Euro zurückbekommen . Alles andere ist sinnlos. Auf jeden Fall ist Eile geboten, denn sonst kann der Gegner sagen, das wurde unnötig in die Länge gezogen. Solche Sachen sind immer sofort durchzuführen.

Hallo,
ist schon ein starkes Stück.
Da das aber nicht so richtig mein Fachgebiet ist habe ich mal einen Freund von mir gefragt, der ist Jurist.
Ich kopiere seine Antwort mal hier rein und hoffe das es hilft.

Gruß Tankmen

Hi Rainer,

tja…

Grundsätzlich muss im Zivilprozess derjenige, der eine Tatsache behauptet, diese auch beweisen. Das geht einzig per Sachverständigengutachten beim Spritverbrauch. Das Gericht ist nicht sachkundig und muss sich auf den Gutachter verlassen. Einzig darauf kommt es im Prozess an.
Hierzu hätte man im ersten Schritt ein Beweissicherungsverfahren einleiten können, dann wäre das Kfz wahrscheinlich asap untersucht worden. Danach Klage.
Hier hat man den Klageweg bestritten und das Gericht anordnen lassen. Dies auf Antrag desjenigen, der den Mehrverbrauch behauptet. Wenn nun die Beweiserhebung in die Hose geht, so geht dies mit dem , der behauptet nach Hause. Glück für den Autohändler. Also bleibt, einen Weg, bzw. einen Gutachter zu finden, der sich in der Lage sieht, den Verbrauch nach DIN zu messen… ob das geht, weiss ich nicht, jedoch wäre Dekra oder TÜV zumindest einmal anzufragen. Hat man einen Sachverständigen gefunden, so muss dieser dem Gericht vorgeschlagen werden.
Wegen der Verhaltensweise des bestellten Gutachters könnte man lediglich an der Kostennote im Nachgang an das Verfahren etwas tun.
Bis jetzt ist jedenfalls der Beweis des Mehrverbrauchs nicht erbracht; daran ändert auch ein Fehlverhalten iregndeines Beteiligten nichts. Leider!!!

Das müsste meiner Meinung nach ein Anwalt klären. Aus Erfahrung denke ich, ist es eher schlecht. Kostet wieder viel Geld, und der Ausgang ist ???, hängt vom Gu und vom Richter ab. Auto hätte vorher gecheckt werden müssen.
MfG
Bräu

Hallo Tankmen,

vielen herzlichen Dank für Deine wertvolle Hilfe. Ist echt super, dass Du sogar Deinen Freund um Auskunft gefragt hast. Danke nochmal.

Viele Grüße

Johanna

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Was meinen Sie mir „Auto hätte vorher gecheckt werden müssen“? - Vor Kauf (haben uns auf die Lobeshymnen des Verkäufers verlassen - „Auto total Scheckheftgeplegt…“) - oder meinen Sie, vor Einreichen der Klage? (Auto beim TÜV durchchecken lassen und die Mängel an den RA weitergeleitet).

nun hat sich das Fahrzeug als Reimport entpuppt hat, was der Händler uns verschwiegen hat. Wir haben es gestern erst festgestellt ((Typenschlüsselnummer bei Punkt 2.2 im Fahrzeugbrief genullt).

Wäre dies evt. „unsere Chance“, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss? (wir fühlen uns Aufgrund vieler Mängel, falsch angegebenen Kraftstoffverbrauch und nun festgestelltem Reimport auf der ganzen Linie betrogen; können das Fahrzeug seit einem Jahr nicht nutzen, weil kein TÜV aufgrund hoher Mängel und bei Gericht ging ewig nichts weiter).

Also ich denke es wird schon so sein wie mein Freund beschrieben hat.
Sie müssen sich einen Gutachter suchen der das Auto begutachtet und dabei alle Mängel feststellt. Das Auto war bei Kauf nicht Fabrikneu sondern Gebraucht und da ist die Tatsache das es sich um einen Reimport handelt nicht so Relevant. Auch ist die Genullte Schlüsselnummer nicht unbedingt ein Beweis das es sich um einen Reimport handelt. Das kann aber ein Gutachter oder Sie selbst über die Fahrgestellnummer rausbekommen, einfach mal den Hersteller anmailen.

Gruß Tankmen