Kfz gutachter

Hallo Walter

Du bist der einzige Experte den ich unetr „kfz gutachter“ gefunden habe. Daher wäre es sehr nett wenn Du Zeit für eine Antwort finden würdest.

Ich fahre einen inzwischen 16 Jahre alten Mercedes TE 320 Sportline. Es ist ein sehr gepflegtes Liebhaberfahrzeug, ich habe fast ein halbes Jahr nach genau diesem Fahrzeug in diesem Zustand gesucht, es gibt nicht mehr viele davon. Ich habe vor drei Jahren 5900 Euro dafür bezahlt, auf 124er Treffen wurden mir schon 7500€ geboten.

Heute Morgen ist auf einem Parkplatz ein Rollerfahrer gestürzt und der Roller ist gegen meinen Wagen geschleudert. Der Fahrer ist glücklicherweise unverletzt, aber mein Wagen hat vorn ein paar Beulen und die Frontschürze ist gerissen. Nun habe ich mit einer Mercedes-Werkstatt und mit der gegnerischen Versicherung telefoniert. Die Werkstatt beziffert meinen Schaden auf etwa 4500€, die Versicherung schätzt meinen Wagen aber nur auf einen Wert von 2300€ ein und es soll daher auf einen Totalschaden hinauslaufen.

Ich möchte aber den Wagen weiterfahren und bin der Meinung das er mehr Wert hat als die Versicherung angibt.

Wie verhalte ich mich jetzt ? Gibt es keine Möglichkeit den Wagen auf Kosten der Versicherung reparieren zu lassen ? Das fände ich auf Grund des außergewöhnlich guten Zustand des Autos, seiner Seltenheit und seines sehr viel höheren Liebhaberwerts ungerecht.
Was kann ich tun ?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

mit freundlichen Grüßen

Christian

Hallo,
da hast du bereits einen entscheidenden Fehler gemacht.
Du hast versucht dich von deinen „Gegnern“ beraten zu
lassen. Jedem der ein bischen nachdenkt, muss klar
sein, dass das grundsätzlich nicht geht. Leider machen
die meisten Leute den gleichen Fehler mit fatalen
Folgen.

Was kannst du nun noch tun:

  1. Keinerlei Kontakt mit der gegnerischen Versicherung
    mehr. Wenn diese sich melden oder anrufen. Keinerlei
    Aussagen - der einzige Satz (Antwort auf jegliche
    Fragen) lautet „Die Angelegenheit wird von meinem
    Anwalt bearbeitet“.

  2. Deshalb sofort zu einem Anwalt (Verkehrsanwalt) der
    Erfahrung mit Unfallregulierungen hat. Die Kosten für
    den Anwalt muss übrigens die gegnerische Versicherung
    übernehmen.

  3. Biertischparolen etc. keinen Glauben schenken.

  4. Der Anwalt wird ein Gutachten brauchen. Deshalb
    Gutachten durch einen wirklich freien und unabhängigen
    Gutachter anfertigen lassen. Das ist nicht ganz
    einfach, weil viele Gutachter auch für Versicherungen
    arbeiten und deshalb m. E. nicht ganz unabhängig sind.
    Das trifft insbesondere für größere Organisationen zu.
    TÜV, Dekra, etc. Dekra erhält z.B. den größten Teil
    ihrer Aufträge von Versicherungen.

  5. Du selbst solltest bei der Gutachtenerstellung dabei
    sein und nicht jeden Kratzer anmahnen. Es ist
    wahrscheinlich besser, wenn die Rep.-Summe kleiner
    ausfällt. Deshalb solltest du auch im Vorfeld eine
    günstige Werkstatt (das kann keine MB-Werkstatt sein)
    suchen und dem Gutachter die Werkstatt (die
    Verrechnungssätze der Werkstatt) angeben die er
    zugrunde legen soll. Du solltest dem Gutachter
    mitteilen, dass du ein großes Interesse daran hast, das
    Fahrzeug reparieren zu lassen und mit dem Fahrzeug
    weiter zu fahren. Du solltest ihm unbedingt sagen, dass
    du auch damit einverstanden bist, dass ggf. eine
    „zeitwertgerechte Reparatur unter Verwendung
    gebrauchter Ersatzteile“ durchgeführt wird.

Wie und wo das Fahrzeug dann tatsächlich repariert wird
ist zunächst nicht wichtig.

Die Reparatur kann auch dann noch durchgeführt werden,
wenn die Rep.-Kosten bis zu 30% über dem
Wiederbeschaffungswert liegen - die Reparatur muss dann
allerdings im wesentlichen nach den Vorgaben des
Gutachters durchgeführt werden. Auf keinen Fall wird
die Versicherung eine provisorische Reparatur z.B. in
Eigenregie akzeptieren.

  1. Du solltest im Internet oder in Print-Medien
    vergleichbare Fahrzeuge suchen und dem Gutachter die
    Angebote zeigen am besten belegen. Du solltest dem
    Gutachter nichts verheimlichen und vor allem auch den
    Kaufvertrag und ggf. Rep.-Rechnungen,
    Ersatzteilrechungen und ggf. sonstige Unterlagen die
    von Bedeutung für den Wert des Fahrzeugs sind und wenn
    vorhanden Kaufangebote für dein Fahrzeug unterbreiten.

  2. Du solltest dich nicht scheuen, bei mir anzurufen
    07577-926363 (jederzeit) wenn Punkte unklar sind. Ich
    bin gerne bereit dich mit deinem Problem zu
    unterstützen, weil ich nicht einsehen kann, dass
    Versicherungs-Heinis unerfahrene Unfallgeschädigte wie
    dich am laufenden Band über den Tisch ziehen und sich
    dann noch als die Saubermänner darstellen.

Freundliche Grüße

Walter Dettinger

Hallo Walter

Du bist der einzige Experte den ich unetr "kfz

gutachter"

gefunden habe. Daher wäre es sehr nett wenn Du Zeit

für eine

Antwort finden würdest.

Ich fahre einen inzwischen 16 Jahre alten Mercedes TE

320

Sportline. Es ist ein sehr gepflegtes

Liebhaberfahrzeug, ich

habe fast ein halbes Jahr nach genau diesem Fahrzeug

in diesem

Zustand gesucht, es gibt nicht mehr viele davon. Ich

habe vor

drei Jahren 5900 Euro dafür bezahlt, auf 124er Treffen

wurden

mir schon 7500€ geboten.

Heute Morgen ist auf einem Parkplatz ein Rollerfahrer

gestürzt

und der Roller ist gegen meinen Wagen geschleudert.

Der Fahrer

ist glücklicherweise unverletzt, aber mein Wagen hat

vorn ein

paar Beulen und die Frontschürze ist gerissen. Nun

habe ich

mit einer Mercedes-Werkstatt und mit der gegnerischen
Versicherung telefoniert. Die Werkstatt beziffert

meinen

Schaden auf etwa 4500€, die Versicherung schätzt

meinen Wagen

aber nur auf einen Wert von 2300€ ein und es soll

daher auf

einen Totalschaden hinauslaufen.

Ich möchte aber den Wagen weiterfahren und bin der

Meinung das

er mehr Wert hat als die Versicherung angibt.

Wie verhalte ich mich jetzt ? Gibt es keine

Möglichkeit den

Wagen auf Kosten der Versicherung reparieren zu lassen

? Das

fände ich auf Grund des außergewöhnlich guten Zustand

des

Autos, seiner Seltenheit und seines sehr viel höheren
Liebhaberwerts ungerecht.
Was kann ich tun ?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

mit freundlichen Grüßen

Christian