Hallo,
da hast du bereits einen entscheidenden Fehler gemacht.
Du hast versucht dich von deinen „Gegnern“ beraten zu
lassen. Jedem der ein bischen nachdenkt, muss klar
sein, dass das grundsätzlich nicht geht. Leider machen
die meisten Leute den gleichen Fehler mit fatalen
Folgen.
Was kannst du nun noch tun:
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Keinerlei Kontakt mit der gegnerischen Versicherung
mehr. Wenn diese sich melden oder anrufen. Keinerlei
Aussagen - der einzige Satz (Antwort auf jegliche
Fragen) lautet „Die Angelegenheit wird von meinem
Anwalt bearbeitet“.
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Deshalb sofort zu einem Anwalt (Verkehrsanwalt) der
Erfahrung mit Unfallregulierungen hat. Die Kosten für
den Anwalt muss übrigens die gegnerische Versicherung
übernehmen.
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Biertischparolen etc. keinen Glauben schenken.
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Der Anwalt wird ein Gutachten brauchen. Deshalb
Gutachten durch einen wirklich freien und unabhängigen
Gutachter anfertigen lassen. Das ist nicht ganz
einfach, weil viele Gutachter auch für Versicherungen
arbeiten und deshalb m. E. nicht ganz unabhängig sind.
Das trifft insbesondere für größere Organisationen zu.
TÜV, Dekra, etc. Dekra erhält z.B. den größten Teil
ihrer Aufträge von Versicherungen.
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Du selbst solltest bei der Gutachtenerstellung dabei
sein und nicht jeden Kratzer anmahnen. Es ist
wahrscheinlich besser, wenn die Rep.-Summe kleiner
ausfällt. Deshalb solltest du auch im Vorfeld eine
günstige Werkstatt (das kann keine MB-Werkstatt sein)
suchen und dem Gutachter die Werkstatt (die
Verrechnungssätze der Werkstatt) angeben die er
zugrunde legen soll. Du solltest dem Gutachter
mitteilen, dass du ein großes Interesse daran hast, das
Fahrzeug reparieren zu lassen und mit dem Fahrzeug
weiter zu fahren. Du solltest ihm unbedingt sagen, dass
du auch damit einverstanden bist, dass ggf. eine
„zeitwertgerechte Reparatur unter Verwendung
gebrauchter Ersatzteile“ durchgeführt wird.
Wie und wo das Fahrzeug dann tatsächlich repariert wird
ist zunächst nicht wichtig.
Die Reparatur kann auch dann noch durchgeführt werden,
wenn die Rep.-Kosten bis zu 30% über dem
Wiederbeschaffungswert liegen - die Reparatur muss dann
allerdings im wesentlichen nach den Vorgaben des
Gutachters durchgeführt werden. Auf keinen Fall wird
die Versicherung eine provisorische Reparatur z.B. in
Eigenregie akzeptieren.
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Du solltest im Internet oder in Print-Medien
vergleichbare Fahrzeuge suchen und dem Gutachter die
Angebote zeigen am besten belegen. Du solltest dem
Gutachter nichts verheimlichen und vor allem auch den
Kaufvertrag und ggf. Rep.-Rechnungen,
Ersatzteilrechungen und ggf. sonstige Unterlagen die
von Bedeutung für den Wert des Fahrzeugs sind und wenn
vorhanden Kaufangebote für dein Fahrzeug unterbreiten.
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Du solltest dich nicht scheuen, bei mir anzurufen
07577-926363 (jederzeit) wenn Punkte unklar sind. Ich
bin gerne bereit dich mit deinem Problem zu
unterstützen, weil ich nicht einsehen kann, dass
Versicherungs-Heinis unerfahrene Unfallgeschädigte wie
dich am laufenden Band über den Tisch ziehen und sich
dann noch als die Saubermänner darstellen.
Freundliche Grüße
Walter Dettinger
Hallo Walter
Du bist der einzige Experte den ich unetr "kfz
gutachter"
gefunden habe. Daher wäre es sehr nett wenn Du Zeit
für eine
Antwort finden würdest.
Ich fahre einen inzwischen 16 Jahre alten Mercedes TE
320
Sportline. Es ist ein sehr gepflegtes
Liebhaberfahrzeug, ich
habe fast ein halbes Jahr nach genau diesem Fahrzeug
in diesem
Zustand gesucht, es gibt nicht mehr viele davon. Ich
habe vor
drei Jahren 5900 Euro dafür bezahlt, auf 124er Treffen
wurden
mir schon 7500€ geboten.
Heute Morgen ist auf einem Parkplatz ein Rollerfahrer
gestürzt
und der Roller ist gegen meinen Wagen geschleudert.
Der Fahrer
ist glücklicherweise unverletzt, aber mein Wagen hat
vorn ein
paar Beulen und die Frontschürze ist gerissen. Nun
habe ich
mit einer Mercedes-Werkstatt und mit der gegnerischen
Versicherung telefoniert. Die Werkstatt beziffert
meinen
Schaden auf etwa 4500€, die Versicherung schätzt
meinen Wagen
aber nur auf einen Wert von 2300€ ein und es soll
daher auf
einen Totalschaden hinauslaufen.
Ich möchte aber den Wagen weiterfahren und bin der
Meinung das
er mehr Wert hat als die Versicherung angibt.
Wie verhalte ich mich jetzt ? Gibt es keine
Möglichkeit den
Wagen auf Kosten der Versicherung reparieren zu lassen
? Das
fände ich auf Grund des außergewöhnlich guten Zustand
des
Autos, seiner Seltenheit und seines sehr viel höheren
Liebhaberwerts ungerecht.
Was kann ich tun ?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
mit freundlichen Grüßen
Christian