KFZ Gutachter

Hey Erich,

ich war gestern nochmal im Autohaus.

  • Manschette ist ok
  • Pedale normal Abnutzung
  • letzter Scheckheft bei 19.000km
  • Brief ist auch wieder da
  • Bremsen: habe mir erklären lassen, dass die hinteren Scheiben sowieso dünner sind. Das würde auch meine Beschreibung begründen. Das Laufbild ist dann auch ok.

Somit sind meine Bedenken ausgeräumt.

Gruß
Chris

Hallo Marco,

danke für die Antwort.
Ich habe im Checkheft gesehen, dass der letzte Eintrag bei 19.000km durchgefürht wurde. Somit ist für mich alles ok.

Gruß

Chris

Hey Konni,

ich war gestern nochmal im Autohaus.

  • Manschette ist ok
  • Pedale normal Abnutzung
  • letzter Scheckheft bei 19.000km
  • Brief ist auch wieder da
  • Bremsen: habe mir erklären lassen, dass die hinteren Scheiben sowieso dünner sind. Das würde auch meine Beschreibung begründen. Das Laufbild ist dann auch ok.

Somit sind meine Bedenken ausgeräumt.

Gruß
Chris

Hallo Chris.
Danke für die Rückmeldung.
Viel Spass
Erich

Hallo,
Grundsätzlich ist das ein gebrauchter, wenn vergleichbare Modelle mit annähernd der gleichen Laufleistung und Ausstattung im preis ähneln, kann man guten gewissen annehmen dass die km nicht verändert wurden.

Laut BGB

"§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

§ 124 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.

(3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind."

Quelle
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Soll heißen das wenn nach dem kauf ein Gutachter Mängel, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind und auch nicht behoben wurden oder werden oder eine Täuschung vorliegt wegen z.Bsp. nicht korrektem km Stand, kann der Kaufvertrag angefochten werden bzw. vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.

Siehe auch Fristen.

MfG Karsten

Hallo Chris,

lass einen Prüfer ein Gebrauchtwagencheck machen! Kostet nicht viel und bringt Dir Sicherheit. Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat gibt es auch keine Probleme.

ABER…

eigendlich musst Du einen Psychologen befragen. Immer wieder erlebe ich es, dass die Einwirkung des Konsumzwangs dazu führt, dass Fehlkäufe geschehen.

Einmal in ein Auto verguckt und schon ist es passiert.

Da es so viele Gebrauchte gibt sehe ich keinen Grund eien Peugeot zu kaufen, wenn man dabei ein schlechtes Gefühl hat, schon gar nicht. Die Marke spricht für viele zukünftige Reparaturen, glaub mir. Ich prüfe Autos, seit 20 Jahren!

Viele Grüße Gilbrecht