Kfz händler gewährleistung

Guten Tag,

habe vor ca. einem Monat einen Golf 2 Baujahr 89/90 mit 333.360 KM bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft für 650,- €.

Bereits auf der Heimfahrt bemerkte meine Mitfahrerin und ich, das mit dem Auto einiges nicht stimmen kann.

  1. Die Heizung hörte auf zu heizen und es kam nur noch kalte Luft raus (das im Winter)

  2. Der Wagen schwamm auf der Straße wie bei hohem Wellengang, das ich Mühe hatte diesen gerade zu halten.

  3. Er machte richtig Krach und quitschte und wackelte wo es nur ging.

  4. Die Armaturenbeleuchtung und das Abblendlicht gehen nur wenn die es wollen (besonders toll im dunkeln).

Da ich auf das Auto angewiesen bin und einfach keine Zeit hatte in die Werkstatt zu gehen, da ich viel Arbeiten muss, versuchte ich das Beste aus der Sache zu machen.

Als dann aber noch der Kühler kochte und ich gerade an einer Atu Werkstatt vorbeifuhr, ging ich mal rein und fragte ob die das Fahrzeug mal kurz anschauen könnten.

Folgendes kam dabei raus:

  1. Der Kühler und die Schläuche waren Undicht, so das das Kühlwaser schneller weg war als man es nachfüllen konnte. Bei weiterer Prüfung stellte sich heraus, das dieses Problem schon mit Kühlerdicht ausgebessert worden war und der Deckel für die Kühlflüssigkeit einfach nicht voll zugedreht war um den Druck nicht zu erhöhen. Dumm nur das ich beim letzten nachfüllen den Deckel fest zugedreht habe und durch den Druck vermutlich die Kühlerdichtmasse rausgepresst habe.

  2. wurde festgestellt, das der Krümmer defekt ist

  3. Die Zylinderkopfdichtung defekt ist

  4. der Abluftschlauch vom Motor defekt ist

  5. die Stoßdämfer nicht mehr ok sind

  6. der Auspuff mehrere Löcher hat

  7. die Spritzufuhrleitung korrodiert ist

und noch einiges mehr, jedoch hätte ich dann eine komplette Überprüfung zahlen müssen.

Jeden KFZler den ich das Auto zeigte und der einen Blick darauf geworfen hatte, meinte ich solle es zurückgeben und mein Geld wieder holen.

Doch der Händler weigert sich mit der Begründung:„Das Fahrzeug war in einem einwandfreiem Zustand“, ja er hat sogar noch kostenlos einen Wintercheck gemacht!

Jetzt zu meiner eigendlichen Frage:

  1. Was für Möglichkeiten habe ich an mein Geld zu kommen?
  2. Muss ich die Schäden einfach so hinnehmen und die Reperaturen selbst bezahlen?
  3. Das Auto hat noch Tüv und ich solle mich jetzt entscheiden sonst ist es weg, da ein anderer es will! Nötigung?

Info: Habe das Auto 1-2 Monate, ca. 1000 KM gefahren, habe bei Übergabe des Fahrzeuges einen Zettel Unterschriebn auf dem stand „gekauft wie gesehen und Probegefahren“ (gesehen kurz im dunkeln und Probefahrt war im Hof 5m vor und dann wieder zurück.)Bin kein KFZler und habe von Autos fast keine Ahnung, das hat der vermutlich ausgenutzt.

Habe mich im Netz schon etwas informiert, allerdings kann mann sich ja nie genug informieren.

Also möchte ich jeden der konkrete Aussagen machen kann bitten mir zu helfen. Danke & Gruß der Pechvogel

Hallo Pechvogel1987,

habe vor ca. einem Monat einen Golf 2 Baujahr 89/90 mit
333.360 KM bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft für 650,-
€.

Was man von so einem Auto wohl noch erwarten kann?

Bereits auf der Heimfahrt bemerkte meine Mitfahrerin und ich,
das mit dem Auto einiges nicht stimmen kann. …

Das überrascht mich nun wirklich nicht.

Doch der Händler weigert sich mit der Begründung:„Das Fahrzeug
war in einem einwandfreiem Zustand“, ja er hat sogar noch
kostenlos einen Wintercheck gemacht!

Scheint aber keine VW-Vertragswerkstatt zu sein.

  1. Das Auto hat noch Tüv und ich solle mich jetzt entscheiden
    sonst ist es weg, da ein anderer es will! Nötigung?

Schlag bloss das Angebot nicht aus - hin mit den Schrott 500,- Eus kassieren und dann bloss schnell verschwinden.

Info: Habe das Auto 1-2 Monate, ca. 1000 KM gefahren, habe bei
Übergabe des Fahrzeuges einen Zettel Unterschriebn auf dem
stand „gekauft wie gesehen und Probegefahren“

War der Zettel:
a) ein Kaufvertrag oder
b) ein Einwickelpapier für Pausenbrote?

(gesehen kurz im
dunkeln und Probefahrt war im Hof 5m vor und dann wieder
zurück.) Bin kein KFZler und habe von Autos fast keine Ahnung,
das hat der vermutlich ausgenutzt.

Na wer so eine ausgibige Probefahrt macht und dann auch noch keine Ahnung von Autos hat, dem gehört es ehrlich gesagt auch nicht anders
verdiehnt. Und das mit dem Ausnutzen sehe ich genauso.

Habe mich im Netz schon etwas informiert, allerdings kann mann
sich ja nie genug informieren.

Bei so was fragt man leute, die sich auskennen. Die stehen unter „Rechtsanwalt“ im Telefonbuch

der Pechvogel

Also Pech ist das nicht was du da hast - eher …

222kpl
Der einfach nicht verstehen aknn, wie Leute ohne Ahnung einfach was kaufen und sich dabei nicht von „Profis“ beraten lassen und deshalb immer wieder an so Vollidioten geraten anstatt zum vertrauenwürdigen lizensierten Autohaus zu gehen und mal 2 Eus 50 mehr ausgeben um nicht beschissen zu werden !!!

Also möchte ich jeden der konkrete Aussagen machen kann bitten
mir zu helfen. Danke & Gruß der Pechvogel

Hallo!

Also , ich habe selbst auch einen Golf von 1988,
und bin sehr zufrieden damit.
Ich fahre den seit 14 Jahren, und der ist in einem einwandfreien Zustand.

Allerdings muss ich sagen, dass ich in den 14 Jahren auch wirklich viel daran gemacht habe, also Konservierung, ringsum so nach und nach alle Radlager, Stossdämpfer, ein anderer Motor musste rein, Bremsen schon 2 x alles ringsum komplett, Bremssättel repariert, Bremsschläuche alle schon 2 x neu,
eigentlich alle Gummilager des Fahrwerkes, Auspuff auch schon 2 x,
und nun geht es langsam mit der rosterei los… Anlasser, Batterie 3x, , Lima, Wasserpumpe. Also irgendwann ist mal Ende.

Bei Dir scheint es so, dass Du eine völlig abgewirtschaftete und vergammelte Karre gekauft hast, wie es so ist, wenn irgendwelches Lumpenpack das Auto so lange fährt, bis es garnicht mehr geht,
und das dann an einen Händler der selben Gesinnung verkauft.

Also siehe zu, dass Du das Auto schnellstmöglichst irgendwie wieder zurückgibst.
Wenn Du das nicht „im Kundenauftrag“ gekauft hast,
muss der Händler das auch zurücknehmen, oder die Mängel abstellen.

Aber ein bischen Blauäugigkeit unterstelle ich Dir da schon,
wie kann man ein 20 Jahre altes Auto mit dem Km-Stand kaufen?

Also sehe mal, was Du selbst erreichen kannst.
Jetzt mit irgendwelchen Rechtsanwälten für ein Schrottauto anzufangen, bringt ja auch nichts.

Grüße, Steffen!

Hallo,

viel ist diesem Beitrag nicht hinzuzufügen!
So ein altes Auto ohne Ahnung (bzw. Hilfe) und richtiger Probefahrt einfach so zu kaufen, muss einfach bestraft werden!

Was mich nur wundert: Welcher Händler verkauft so ein Auto? Sicherlich nur im Kundenauftrag oder als Bastlerauto, richtig? Ansonsten wären die Chancen sogar recht gut. Stichwort Gewährleistung, die ein Händler gar nicht einfach so ausschließen darf.

… und ich solle mich jetzt entscheiden
sonst ist es weg, da ein anderer es will!

Ich will jetzt nicht so ganz glauben, dass die Karre unbedingt jemand haben will, aber egal.
Aber heißt das, dass der Händler den Wagen zurücknehmen will? Dann würde ich nicht zögern. Nimm das Geld und hau schnell damit ab. Siehe ggf. die Zulassungskosten als Lehrgeld.

Beste Grüße
Guido

Hallo Pechvogel,

da haben die anderen nicht ganz Unrecht. Mit Pech hat das nur bedingt zu tun …
Aber Schwamm drüber, vieleicht hast Du ja was für die Zukunft gelernt. Um sachlich zu bleiben: Du hast prinzipiell 24 Monate Gewährleistungsanspruch (die kann der Händler in seinen AGBs bei einem Gebrauchtwagen aber auf 12 Monate reduzieren). In den ersten 6 Monaten geht das Gesetz davon aus, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Gegenteiliges müsste der Händler beweisen. Das gilt aber - meines Wissens nach - nur für Mängel, die versteckt, also nicht offensichtlich zu erkennen waren. Bei Deinem „Schätzchen“ sind es ja aber auch einige Mängel, die Du beim Kauf mit etwas Sorgfalt und Aufmerksamkeit hättest erkennen können. Die kannst Du dem Händler nicht so einfach anlasten. Es sollten aber auch noch genug „nicht offensichtliche“ Mängel vorhanden sein, um dem Händler mit Gewährleistungsansprüchen zu konfrontieren. Um eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags wird er wohl im Endeffekt nicht herumkommen, da die Behebung wohl mehr kostet als das Fahrzeug wert ist. Der Zettel „gekauft wie gesehen“ ist Blödsinn - der Händler kann sich dadurch nicht über Deinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinwegsetzen. Theoretisch könntest Du dann sogar den vollen Kaufpreis (abzgl. ein paar Cent für Deine Nutzung) zurückbekommen. Aber wenn der Händler so unseriös ist, wie sich das anhört, dann solltest Du ein einigermaßen akzeptables Angebot annehmen, um die Karre loszuwerden und weiteren Ärger zu vermeiden.

Viel Glück noch,
Grüße, Martin