Hallo >WWWler,
hat eigentlich jeder KFZ-Haftpflichtversicherer automatisch das Recht, die Versicherung nach einem oder mehreren Schadensfällen zu kündigen? …oder nur, wenn es auch im Vertrag oder in den AGB steht?
bin mal gespannt…
Tobias
Hallo >WWWler,
hat eigentlich jeder KFZ-Haftpflichtversicherer automatisch das Recht, die Versicherung nach einem oder mehreren Schadensfällen zu kündigen? …oder nur, wenn es auch im Vertrag oder in den AGB steht?
bin mal gespannt…
Tobias
Mahlzeit, Tobias!
hat eigentlich jeder KFZ-Haftpflichtversicherer automatisch
das Recht, die Versicherung nach einem oder mehreren
Schadensfällen zu kündigen?
Das Recht hat nicht nur der Versicherer. Dem Versicherungsnehmer steht das gleiche Recht zu, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages.
…oder nur, wenn es auch im
Vertrag oder in den AGB steht?
In so ziemlich jedem Vertrag (Kfz-Haftpflicht) steht drin „…es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung…“ oder so ähnlich. Ich kenne jedenfalls keinen, bei dem das nicht drin steht.
Und in eben diesen Allg.Bedingungen für die Haftpflicht steht eben genau dieses Sonderkündigungsrecht festgeschrieben. Ich glaube §9, Abs.2, aber da müßte ich erst mal nachschauen. Du kannst auch in Deinen eigenen Vertrag schauen, die entsprechenden Bedingungen müssen Dir bei Vertragsabschluß ausgehändigt worden sein.
bin mal gespannt…
Und? Spannung beseitigt *g*?
Wenn Du noch Fragen dazu hast, melde Dich nochmal.
Bye…
Der Dicke MD.
hallo Dicker,
das ist ein Passus, den alle Sachversicherungen haben. Zumindest fällt mir gerade keine ein, die das nicht hätte.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund!
das ist ein Passus, den alle Sachversicherungen haben.
Ich weiß 
Hätte ich vielleicht dazu schreiben können, ist irgendwie untergegangen. Aber dafür sind ja hier immer viele Augen unterwegs *g*
Zumindest fällt mir gerade keine ein, die das nicht hätte.
Mir auch nicht
))
Außer vielleicht Rahmenverträge mit besonderen Vereinbarungen für besondere Kunden. Aber das ist wohl eher nicht alltäglich und für Otto Normal-VN demzufolge unrelevant.
Grüße
Gern zurück 
Bye…
Der Dicke MD.
Danke an Euch beide,
dann sieht es wohl schlecht aus; der Vater meiner Freundin hat in letzter Zeit drei kleinere Schäden gemeldet und nun hat die Vers. den Vertrag (KFZ-Haftpfl.) nach einem halben Jahr gekündigt. Gibts denn jetzt Schwierigkeiten, bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abzuschliessen? haben die eine „schwarze Liste“?
Was könntet Ihr empfehlen?
Viele Grüße
Tobias
hallo Tobias,
der Gesetzgeber hat bestimmt, dass jeder KFZ-Fahrer Anspruch auf eine Haftpflichtversicherung hat.
Das heißt in der Praxis: fliegt er aus einer raus, kann er zur nächsten gehen und die muss ihn nehmen. Fragt sich nur, wie lange sie ihn behält. Das Spiel kann er treiben, bis er alle durch ist. Bis dahin hatte er dann die Chance, ohne Unfälle zu sein. Soll heißen, er ist wieder auf einem SF-Rabatt angekommen, bei dem die Versicherung dann einverstanden ist. Dieser Weg ist mühseelig und teuer.
Meist aber wartet die nächste Versicherung, ob er sich gebessert hat. Wenn ja, bleibt er drin, wenn nein…!
Grüße
Raimund
P.S. Anspruch auf Kasko gibt es nicht.
Hallo Raimund,
vielen Dank für die ausführliche und verständliche Antwort. Eine letzte Frage zu diesem Thema habe ich noch: wie lange nach einem Unfall besteht das Sonderkündigungsrecht? oder hält es unbegrenzt? könnte meine Versicherung denn sagen: „hey, Du hast vor 12 Jahren mal nen Unfall gebaut, jetzt kündigen wir den Vertrag“
Konkret: ist es okay, das Sonderk.-Recht sechs Monate nach dem Unfall zu beanspruchen?
In diesem Fall hat es nämlich so lange gedauert, bis der Versicherer sich entschlossen hatte, zu kündigen.
Viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias,
Nachdem Dir der Raimund ja die andere Frage bereits beantwortet hatte, werd ich mal diese Beantworten. Damit der Thread auch immer schön durchgemixt wird 
Eine letzte Frage zu diesem Thema habe ich noch: wie lange
nach einem Unfall besteht das Sonderkündigungsrecht? oder hält
es unbegrenzt? könnte meine Versicherung denn sagen: „hey, Du
hast vor 12 Jahren mal nen Unfall gebaut, jetzt kündigen wir
den Vertrag“
So geht es nicht. Wenn der Versicherer sein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen will, dann muß er dies innerhalb eines Monats nach dem Abschluß der Schadenbearbeitung tun. Das heißt, genau in dem Moment, wo der Versicherer entweder die letzte Zahlung zu dem Schaden geleistet hat oder alternativ zu dem Moment, in dem er den Schadenersatz endgültig abgelehnt hat, beginnt die Frist von einem Monat zu laufen. Nutzt der Versicherer diese Frist nicht zur Kündigung wegen dem Schaden, kann er später auch nicht mehr mit dieser Begründung kündigen.
Also kurz: Einen Monat nach Erledigung des Schadens muß die Kündigung ausgesprochen sein, sonst ist die Chance für den Versicherer vertan. Steht geschrieben in §9,Abs(2) der AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen).
Konkret: ist es okay, das Sonderk.-Recht sechs Monate nach dem
Unfall zu beanspruchen?
In diesem Fall hat es nämlich so lange gedauert, bis der
Versicherer sich entschlossen hatte, zu kündigen.
Vorsicht! Da würde ich mal genau auf das Kündigungsschreiben schauen. Nur wenn dort steht, das unter Bezug auf das Sonderkündigungsrecht aus §9,Abs(2) AHB gekündigt wird (wegen dem Schaden), nur dann muß der Versicherer diese Monatsfrist einhalten. Ist das tatsächlich so, würde ich der Kündigung widersprechen. Natürlich nur, wenn ihr sicher seid, das die Frist eindeutig überschritten ist.
Eventuell hat der Versicherer ja auch einfach nur zu Ablauf gekündigt? Allerdings wäre das zugegeben sehr unüblich. Dann hätte die Kündigung vor dem 30.11.2001 bei Euch sein müssen, denn in der Kraftfahrthaftpflicht wird in der Regel der Ablauftermin immer auf den 31.12. gesetzt.
Also kurz gesagt: Prüft mal genau die Kündigungsbegründung. Wenn Du möchtest, schau ich auch mal drüber, dann faxe oder maile mir das einfach durch.
Ansonsten viele Grüße und Nice Weekend
Bye…
Der Dicke MD.