Kfz-Haftpflicht

Hallo Leute!

Im Februar diesen Jahres habe ich mir ein neues Auto gekauft und bin damit zur Deutschen Allgemeinen gegangen. Die haben mich mit 100% eingestuft, da ich mich auch schon soweit runtergekämpft habe. Im Juni hatte ich dann einen Unfall verursacht. Damals sagte man mir, ich werde im nächsten Jahr auf 155% hochgestuft. Ist damit das nächste Kalenderjahr (2002) gemeint oder geht’s ab dem nächsten Februar hoch? Ich habe damals nur für 2001 bezahlt, nicht ein ganzes Jahr.

Meine Mutter hat mir nun gesagt, dass eine Tariferhöhung mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden muss (wegen ausserordentlichem Kündigungsrecht) - ich habe bis heute aber weder den Abschlussbericht meiner Versicherung wegen diesem Unfall, noch habe ich erfahren, wieviel ich ab Januar bezahlen muss, woraus meine Mutter schliesst, dass ich wohl auf 85% runtergehe.

Was wird jetzt passieren? Wie soll ich mich verhalten?

Ich hatte nämlich schon in Erwägung gezogen, für den Fall einer Hochstufung, die Prozente meines Opas zu übernehmen. Da würde ich aber aufgrund meines Alters eh nur 85% bekommen. Das würde aber keinen Sinn machen, wenn ich nächstes Jahr auf 85% runtergehe.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Danke und Gruß,
Dieter

Hallo Leute!

Hallo Dieter!

Im Februar diesen Jahres habe ich mir ein neues Auto gekauft
und bin damit zur Deutschen Allgemeinen gegangen. Die haben
mich mit 100% eingestuft, da ich mich auch schon soweit
runtergekämpft habe. Im Juni hatte ich dann einen Unfall
verursacht. Damals sagte man mir, ich werde im nächsten Jahr
auf 155% hochgestuft. Ist damit das nächste Kalenderjahr
(2002) gemeint oder geht’s ab dem nächsten Februar hoch? Ich
habe damals nur für 2001 bezahlt, nicht ein ganzes Jahr.

Im Normalfalle gilt der neue Schadenfreiheitsrabatt ab der ersten Fälligkeit, also Beitragszahlung im Kalenderjahr.

Meine Mutter hat mir nun gesagt, dass eine Tariferhöhung
mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden muss (wegen
ausserordentlichem Kündigungsrecht) - ich habe bis heute aber
weder den Abschlussbericht meiner Versicherung wegen diesem
Unfall, noch habe ich erfahren, wieviel ich ab Januar bezahlen
muss, woraus meine Mutter schliesst, dass ich wohl auf 85%
runtergehe.

Deine Mutter hat zwar Recht, das hat aber nichts mit der Veränderung Deines SFR zu tun. Eine Umstufung des SFR muss nicht vorher angekündigt werden, die entsprechenden Regeln stehen nämlich im Versicherungsvertrag bzw. Bedingungswerk.

Was wird jetzt passieren? Wie soll ich mich verhalten?

An der Umstufung (nach oben) wirst Du wohl nichts machen können, selbst wenn Du die Versicherung wechseln würdest.

Ich hatte nämlich schon in Erwägung gezogen, für den Fall
einer Hochstufung, die Prozente meines Opas zu übernehmen. Da
würde ich aber aufgrund meines Alters eh nur 85% bekommen. Das
würde aber keinen Sinn machen, wenn ich nächstes Jahr auf 85%
runtergehe.

Wenn Du den Schaden verursacht hast, und die Versicherung zahlen muss, wirst Du hochgestuft und nicht runter.

Die Prozente Deines Opas kannst Du wohl auch noch später übernehmen. Also lass Dich erst hochstufen und übernimm dann ddie Prozente.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Ich hoffe, ich habe ein wenig geholfen.

Danke und Gruß,

Bitte und Gruß

Dieter

Kai

Hallo Kai!

Die Prozente Deines Opas kannst Du wohl auch noch später
übernehmen. Also lass Dich erst hochstufen und übernimm dann
die Prozente.

Das heisst, ich soll erstmal abwarten. Wenn ich nicht hochgestuft werde, dann gut so.

Für den Fall einer Hochstufung: Soll ich erst bezahlen und dann melden, dass ich die Prozente meines Opas übernehme? Oder soll ich das gleich bei Erhalt des Zahlscheins in die Wege leiten? Oder wie?

Danke,
Dieter

Hallo Dieter,
meines Erachtens kann man den Rabatt vom Opa nicht mehr übernehmen. Es geht nur noch der direkte Verwandtschaftsgrad, also Mutter-Sohn usw.
Aber erkundige Dich mal bei der Versicherung, vielleicht regeln die das auch bei Opa-Enkel.
Grüße,
Alexandra

wenn nicht…
Hi,

…übernimmt der Vater vom Opa und der Sohn vom Vater. :wink:))

Gruß,
Micha

Hi,

und genau das geht dann gar nicht mehr. Die „Anrechnung der Schadenfreiheit aus Verträgen Dritter“ ist in den Tarifbestimmungen unter Punkt 28 geregelt.

Demnach muß der Versicherungsnehmer unter anderem Glaubhaft machen, daß er während des entsprechenden Zeitraums das Fahrzeug des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat. Somit war er maßgeblich am entstehen der Schadenfreien Jahre (und nur diese werden übertragen, nicht der Rabatt) beteiligt.

Wenn nun der Vater eine Übertragung beantragt, wird er unter anderem die oben beschriebene Glaubhaftmachung in einem Formular erklären.

Somit ist es logisch, das der Sohn anschließend keine Glaubhafte Erklärung abgeben kann, das er während des entsprechenden Zeitraums das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren hat.

Im übrigen ist eine Übertragung unter anderem nur dann möglich, wenn „der Versicherungsnehmer und der Dritte in häuslicher Gemeinschaft leben oder zwischen Ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht“.

Die Tarifbestimmungen kannst Du Dir ja bei Deinem Versicherer holen, sofern sie nicht Deinem Versicherungsschein beiliegen.

Gruß
Jochen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mit etwas Phantasie…
Hi,

nun ja, ich gebe zu, hier wirds theoretisch - aber eigentlich kein Problem:

Demnach muß der Versicherungsnehmer unter anderem Glaubhaft
machen, daß er während des entsprechenden Zeitraums das
Fahrzeug des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat.

richtig, Vater fährt ständig Auto des Großvaters und versichert dies wahrheitsgemäß

Wenn nun der Vater eine Übertragung beantragt, wird er unter
anderem die oben beschriebene Glaubhaftmachung in einem
Formular erklären.

klar

Somit ist es logisch, das der Sohn anschließend keine
Glaubhafte Erklärung abgeben kann, das er während des
entsprechenden Zeitraums das Fahrzeug nicht nur gelegentlich
gefahren hat.

doch, denn er hat ja das vom Vater versicherte Fahrzeug gefahren, nicht das vom Großvater versicherte.

Im übrigen ist eine Übertragung unter anderem nur dann
möglich, wenn „der Versicherungsnehmer und der Dritte in
häuslicher Gemeinschaft leben oder zwischen Ihnen ein
Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht“.

Vater-sohn kein Thema, Großvater-Vater… na gut, soll sich Großvater halt als nebenwohnung mal dort anmelden. Hab bisher aber noch keine so kleinliche Versicherung erlebt.

Die Tarifbestimmungen kannst Du Dir ja bei Deinem Versicherer
holen, sofern sie nicht Deinem Versicherungsschein beiliegen.

hab meinen Rabatz ja schon :wink:)

Gruß
Micha