Kfz-Haftpflicht

Ein Autofahrer hat ein 14-jähriges Kind angefahren. Für die Situation konnte er
nichts, juristisch ist er aber schuldig.

Die Versicherung wurde noch nicht informiert, da sich beide Parteien einig
waren, den Arztbefund abzuwarten, ob überhaupt was ist.

Die Frage: Da sich das Kind noch in der Wachstumsphase befindet, wurde es vom
Orthopäden sicherheitshalber zum Kernspin geschickt. Es wurden zwei Kernspinn
durchgeführt. Gehen diese Rechnungen direkt zur Versicherung? Wie geht es
weiter, wenn kein Befund vorliegt? Kann der Autofahrer die Rechnung auch privat
begleichen, damit es nicht über die Versicherung läuft?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

sofort bei der Versicherung melden!!!
hallo,
gleichgültig, ob es zu Kosten kommt (die Untersuchungen sind schon Kosten) es muss gemeldet werden.
Das steht auch so in den Versicherungsbedingungen.
Wenn das niucht gemacht wird, kann die Versicherung die Bezahlung verweigern, bzw. den VN regresspflichtig machen.
Also, sofort melden!

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

ausnahmsweise darf der Versicherungsnehmer allerdings bis 500 Euro die Kosten selber übernehmen, wenn er billigenderweise damit rechnen konnte, dass die Kosten nicht höher werden

Steht so auch in den Bedingungen.

§ 7 VI. (1) AKB

Gruß
Marco

Hallo Marco,
das ist richtig… nur weiß der Schädiger das vorher, welche Kosten auf ihn zukommen?
Und deswegen: melden.
auch wenn man die Versicherung dann doch nicht braucht.
Schadet ja nichts.
Grüße
Raimund

Vielen Dank für die Hilfe! Werde diese Infos gleich meinem Bekannten
weitergeben.