KFZ Haftpflicht

Hallo,

mal angenommen, man hat ein Auto und hat dies mit der ganz normalen Pflichtversicherung HAFTPFLICHT versichert, hat einen 2 Fahrer bei der Versicherung angegeben, da dieser das KFZ am häufigsten fährt, aba noch keine SF hat…

und dann eine 3. Person das Auto fährt und da passiert was, haftet die Versicherung dann?Is des denn überhaupt erlaubt?
Und wenn die 3. Person dann noch jemanden mitnimmt und da passiert dann was, also so mit Verletzungen und so, wie verläuft des dann?

Hoff mir kann da jemand helfen.

lg und danke schonmal.

Hallo Sam

Und wenn die 3. Person dann noch jemanden mitnimmt und da passiert dann was, also so mit Verletzungen und so, wie verläuft des dann?

Also zahlen muß die Versicherung dann, wenn es ein Haftpflichtschaden ist. Die Forderungen des schuldlosen Unfallgegners werden bezahlt. Auch bei Verletzten.
Bei Verletzungen der Innsassen desjenigen der Schuld hat, zahlt sie auch. (Ich glaube, bei Familienmitgliedern gibt es Ausnahmen)

und dann eine 3. Person das Auto fährt und da passiert was, haftet die Versicherung dann?

Wenn ein „falscher“ Fahrer das Auto gefahren hat, bekommt der Versicherungsnehmer Ärger mit seiner Versicherung. Die Versicherung wird von ihm die gesparten Prämien der letzten Jahre und eventuell auch noch eine Strafe forden.

Is des denn überhaupt erlaubt?

Es ist ein Verstoß gegen den Vertrag mit der Vers. Es ist aber nicht „verboten“, das heißt, der Polizei ist es egal.

Die Versicherung muß den Haftpflichtschaden aber in jedem Fall zahlen.

Hoffe, es hilft Dir
Chrischi

Auch hallo,

so lange das Auto zum in Antrag/Vertrag angegebenen Zweck verwendet wird, besteht auch Deckung, wenn ein „nicht angemeldeter“ Fahrer (mit Führerschein natürlich, und kein Dieb) fährt.

Is des denn überhaupt erlaubt?

Nein, es ist ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen, der aber nur mit einer Vertragsstrafe sanktioniert wird (Prämiennachforderung bzw. Zusatzprämie).

Und wenn die 3. Person dann noch jemanden mitnimmt und da
passiert dann was, also so mit Verletzungen und so, wie
verläuft des dann?

Auch für diesen Personenschaden gilt: es besteht grundsätzlich Deckung, unabhängig um wen es sich handelt. Ausnahme: Arbeitskollegen auf echten Dienstfahrten.

Grüße, M

Hallo,

(Ich glaube, bei Familienmitgliedern gibt es
Ausnahmen)

Nein. Auch wenn die Versicherungen das noch gelegentlich versuchen, sind Familienmitglieder genauso versichert wie nicht verwandte Personen.

Gruß, Niels

Hallo,

(mit Führerschein natürlich, und kein Dieb) fährt.

Imho besteht auch dann Deckung. Wobei der Übeltäter aber (begrenzt) in Regress genommen werden kann. Richtig?
Gruß
loderunner

Auch hallo,

ja, im Außenverhältnis besteht Deckung.

Imho besteht auch dann Deckung. Wobei der Übeltäter aber
(begrenzt) in Regress genommen werden kann. Richtig?

Beschränkter Regress bei fehlendem Führerschein, voller Regress beim Dieb.

Grüße, M

Danke und * für die Erläuterung (owt)
-nix-