Kfz-Haftpflicht, Deckungskarte ohne Unterschrift

Hallo, kurze Frage nur: Ist die Deckungskarte der Kfz-Haftpflicht
(also die sog. Doppelkarte) auch ohne Unterschrift des PKW-Halters zur Vorlage beim Kfz-Amt gültig ??
Gruß
Heinz

Mit der Abgabe der Versicherungsbestätigung bestätigt der Versicherer (!!) den vorhanden Haftpflichtversicherungsschutz !

Die Unterschrift des zukünftigen Fahrzeughalters ist dabei unwichtig.

Wichtig ist aber sofort einen Antrag zu unterschreiben, damit dann die evtl. gewünschte Kaskoversicherung vorhanden ist.
(Oder ein Makler regelt das per Maklervertrag)

Kalle

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Hallo Kalle,
damit aber auch nicht jeder die Doppelkarte austauschen kann (um eben dann den Kaskoschutz nicht zu gefährden), benötigt der Austauschende noch eine Vollmachtserklärung… :smile:

Gruß
Marco