KFZ-Haftpflicht: Fahrzeug- und Versichererwechsel

Hallo,

jetzt fahre ich schon seit 14 Jahren munter mit dem Auto durch die Gegend, aber jetzt möchte ich zum ersten Mal bei einem Fahrzeugwechsel auch den Versicherer wechseln.

Ehrlich gesagt blicke ich nicht so richtig durch,wie das funktioniert. Weil ich meine eigenen Versicherungsbedingungen nicht da habe (Concordia), habe ich mir die von der HUK24 angeschaut, ich gehe mal davon aus, die sind alle so ziemlich gleich.

  1. Zu meinem bisherigen Vertrag

Soweit ich das verstehe, kann ich mit der vorübergehenden Stillegung eine Unterbrechung des Versicherungsvertrags beantragen, den Versicherungsvertrag kann beim Verkauf dann aber nur der Versicherer oder der Erwerber kündigen.

Wenn der Versicherer aber nicht kündigt und der Erwerber auch nicht (insbesondere das Fahrzeug nicht mit einem anderweitigen Versicherungsnachweis wieder zulässt, weil er das Fahrzeug ins Ausland bringen möchte), was passiert dann? Wann werden meine überzahlten Beiträge für das laufende Versicherungsjahr zurückerstattet? Muss ich die 18 Monate warten, nach denen der Vertrag endet, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird?

  1. Zu meinem neuen Vertrag

Ich trete ja als Gesamtschuldner in den bestehenden Vertrag ein, kann ihn aber als Erwerber ganz einfach dadurch kündigen, dass ich der Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung vorlege. Aber was ist, wenn mein Verkäufer die laufende Prämie vielleicht nicht bezahlt hat? Bin ich dann als Gesamtschuldner erst mal dran und kann dann schauen, wie ich Regress nehme?

Herrjeh, ich dachte nicht, dass es so schwierig ist, ein Auto zu versichern (oder ich mache mir einfach zuviele Gedanken darüber)!

Vielen Dank schon jetzt an die Experten!

Chrissie

  1. Zu meinem bisherigen Vertrag

Soweit ich das verstehe, kann ich mit der vorübergehenden
Stillegung eine Unterbrechung des Versicherungsvertrags
beantragen, den Versicherungsvertrag kann beim Verkauf dann
aber nur der Versicherer oder der Erwerber kündigen.

Nein, der Erwerber ist ja kein Vertragspartner. Schicken Sie der Concordia die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle und kündigen Sie.

Wenn der Versicherer aber nicht kündigt und der Erwerber auch
nicht (insbesondere das Fahrzeug nicht mit einem anderweitigen
Versicherungsnachweis wieder zulässt, weil er das Fahrzeug ins
Ausland bringen möchte), was passiert dann? Wann werden meine
überzahlten Beiträge für das laufende Versicherungsjahr
zurückerstattet? Muss ich die 18 Monate warten, nach denen der
Vertrag endet, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird?

Alles Nein, die Beiträge kommen nach der Kündigung/ Abmeldung zurück

  1. Zu meinem neuen Vertrag

Ich trete ja als Gesamtschuldner in den bestehenden Vertrag
ein, kann ihn aber als Erwerber ganz einfach dadurch kündigen,
dass ich der Zulassungsstelle eine neue
Versicherungsbestätigung vorlege. Aber was ist, wenn mein
Verkäufer die laufende Prämie vielleicht nicht bezahlt hat?
Bin ich dann als Gesamtschuldner erst mal dran und kann dann
schauen, wie ich Regress nehme?

Holen Sie sich von der neuen Versicherungen eine Versicherrgsbestätigungskarte (frür Doppelkarte), melden Sie das KFZ an und gut ist es!

Herrjeh, ich dachte nicht, dass es so schwierig ist, ein Auto
zu versichern (oder ich mache mir einfach zuviele Gedanken
darüber)!

Zweiteres ist der Fall!

Gruß
CM

Hallo,

vielen lieben Dank für die rasche Antwort.

Ich hatte mein Kündigungsschreiben schon fertig, als ich - ganz Juristin - darauf gekommen bin, dass man ja mal in der Vertrag schauen sollte. Zumindest die Bedingungen der HUK 24 lesen sich so, wie ich es geschrieben habe.

Ok, dann krame ich meine schon ausgedruckte, aber fast schon wieder verworfene Kündigung wieder raus…

Danke nochmal!

Chrissie

Hallo Chrissie,
auch die ist nicht nötig. Lediglich ein Versichererwechsel außerhalb des ordentlichen Kündigungsrechts wäre unterjährig nicht legitim.
Neues Auto, neues Risiko. also wirklich nur Fahrzeug abmelden, neues mit der Deckungskarte der anderen Gesellschaft anmelden und fertig.

Aber Achtung: Vollkasko/Kasko-Deckung bestätigen lassen. Da sonst Kasko i.d.R. erst mit Antragsannahme durch den Versicherer (Policierung) abgesichert ist.

Gruß
Marco

Hallo Chrissie,

noch eine kleine Ergänzung:
Die Bedingungswerke der Versicherer sind zwar in vielen Bereichen gleich, aber nicht bis ins Detail.
Nur zwei Beispiele:
Es gibt Gesellschaften, die versichern nur Zusammenstoß mit Haarwild, bei anderen muß es irgendein Tier gewesen sein.
Einige Gesellschaften verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, andere nicht.
Bei einigen Gesellschaften ist der reine Marderbißschaden versichert, bei anderen auch die daraus resultierenen Folgeschäden, die u.U. viel teurer sind.

Deshalb frage einen Makler und laß Dir ein Angebot machen und entscheide dann.
Es könnte sein, daß Du dann sogar bessere Leistungen für weniger Geld bekommst.

Gruß
Jürgen

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