Kann es einem zum Nachteil gereichen, wenn man mehr Km fährt, als im Kfz-Haftpflichtvertrag festgelegt ist? Habe mir von einer Versicherung ein Angebot machen lassen, ob sich ein Wechsel zum Jahresende lohnt. Das erste Angebot lohnte sich nicht für einem Wechsel. Dann legte der Vertreter nach, indem er bei der Jahreslaufleistung herunterging. Ich hätte jetzt 100 € weniger zu bezahlen. Aber was passiert, wenn man einen Schaden hat? Werden dann die tatsächlich gefahrenen Km nachgeprüft und muß man eventuell mit Leistungsverweigerung rechnen (was bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Personenschaden zur Katastrophe werden könnte)?
Hallo Peter,
Kann es einem zum Nachteil gereichen, wenn man mehr Km fährt,
als im Kfz-Haftpflichtvertrag festgelegt ist?
Wenn es der Versicherer merkt, ja.
Habe mir von
einer Versicherung ein Angebot machen lassen, ob sich ein
Wechsel zum Jahresende lohnt. Das erste Angebot lohnte sich
nicht für einem Wechsel. Dann legte der Vertreter nach, indem
er bei der Jahreslaufleistung herunterging. Ich hätte jetzt
100 € weniger zu bezahlen. Aber was passiert, wenn man einen
Schaden hat? Werden dann die tatsächlich gefahrenen Km
nachgeprüft
Ja, weil der Versicherer bei der Schadenaufnahme auch nach dem aktuellen km-Stand fragt. Bei Reparatur des Fahrzeuges vermerkt auch die Werkstatt den aktuellen km-Stand.
und muß man eventuell mit Leistungsverweigerung
rechnen (was bei einem selbstverschuldeten Unfall mit
Personenschaden zur Katastrophe werden könnte)?
Die Versicherer arbeiten unterschiedlich. Meistens ist es so geregelt, dass ein kompletter Jahresbetrag ohne Rabatte fällig wird als sog. „Vertragsstrafe“. Zusätzlich muss dann der entsprechende korrekte Betrag (nach)gezahlt werden. Man kann auch durchaus damit rechnen, dass der Versicherer nach Regulierung den Vertrag kündigt. Somit hat man unter der Hand nichts gespart. Dazu kommt noch, dass man beim neuen Versicherer angeben muss, wer den der vorherigen Vertrag gekündigt hat, Versicherungsnehmer oder Versicherer. Wenn der Versicherer gekündigt hat, wird das meistens negativ bewertet was wiederum bedeuten kann, dass man möglicherweise keine so guten Konditionen bekommt. Bis hin zur Verweigerung der Aufnahme. Es gibt zwar den Annamezwang, was aber lediglich bedeutet, dass der Versicherer den Antragsteller auch nur mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen aufnehmen muss. Und die sind zu wenig.
Fazit: Lohnen sich diese eingesparten 100 EUR wirklich, wenn man weniger km angibt als man tatsächlich fährt?
Gruß
Winni
Hallo!
Dann legte der Vertreter nach, indem
er bei der Jahreslaufleistung herunterging. Ich hätte jetzt
100 € weniger zu bezahlen.
Diesen Vertreter würde ich nicht mehr ins Haus lassen. Wer meint mit solchen Tricksereien, die der Kunde ausbaden muss, punkten zu können, ist unseriös!
Gruß
CM
Hallo Winni,
danke für die klare Antwort. Ich bleibe bei der jetzigen Versicherung
Gruß Peter
Hallo Peter,
mach doch einen Versicherungsvergleich im Internet.
Da siehst Du dann, wieviel Du bei anderen Versicherungen zahlen müsstest.
Dann hast Du es selbst in der Hand und brauchst keinen Vertreter.
Gruß
Willi