Kfz-Haftpflicht mit SB?

Hallo Forum! :wink:

Gibt es Kfz-Haftpflichtversicherungen mit 150,00 EUR Selbstbeteiligung?

Ein Arbeitnehmer hat einen Unfall verursacht. Neben der SB der eigenen Vollkasko soll er auch am Schaden des Unfallgegners mit 150,00 EUR beteiligt werden, weil in der Kfz-HV eine solche SB bestehe, sagt ihm sein Arbeitgeber. Kann das sein?

Gruß

Jens

Zumindest mit ist soetwas noch nie unter gekommen und kann mir auch nicht vorstellen, dass es in einer Pflichtversicherung soetwas gibt

Gruß
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
in Vollkasko ja,
in Haftpflicht glaube ich das nicht.
Mein Gedankengang ist folgender. Wenn du SB hast und bezahlst und es ist ein komplizierter Schaden evtl mit Körperverletzung nimmst du der Versicherung evtl. die Abwehr weg weil du durch die Zahlung den Schaden anerkennst.
Das wird eine versicherung deshalb glaube ich nicht machen.
Gruß Anno

Forum! :wink:

Gibt es Kfz-Haftpflichtversicherungen mit 150,00 EUR
Selbstbeteiligung?

Ein Arbeitnehmer hat einen Unfall verursacht. Neben der SB der
eigenen Vollkasko soll er auch am Schaden des Unfallgegners
mit 150,00 EUR beteiligt werden, weil in der Kfz-HV eine
solche SB bestehe, sagt ihm sein Arbeitgeber. Kann das sein?

Gruß

Jens

Anmerkung
Hallo,

Mein Gedankengang ist folgender. Wenn du SB hast und bezahlst
und es ist ein komplizierter Schaden evtl mit
Körperverletzung nimmst du der Versicherung evtl. die Abwehr
weg weil du durch die Zahlung den Schaden anerkennst.
Das wird eine versicherung deshalb glaube ich nicht machen.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dann gäbe es auch keine Privathaftpflicht mit SB.
Der Grund dürfte ganz einfach darin liegen, daß zum einen niemand eine SB in Höhe von 1000Euro akzeptieren würde und andererseits die Fälle mit geringeren Schadenssummen (die genannten 150Euro) einfach zu selten auftreten, um nennenswert geringere Prämien anbieten zu können.
Ergo: es lohnt ganz einfach nicht.
Gruß
Axel

Hallo Michael,

sehr wohl gibt es diese Regelungen. Die Frage ist lediglich, ob der Arbeitgeber seinen SB auf den Arbeitnehmer überwälzen kann. Hier kommt es auf die Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit und möglicherweise auch Arbeitsverträge an. Eine pauschale Aussage lässt sich daher jedoch nicht treffen.

Gruß
Marco

Hallo Jens,

grundsätzlich ja. Allerdings rechnet sich auch für den AG meist erst ein höherer SB auch KH.

Gruß
Marco