Hallo.
Mein Mann hat seit 2005 seine Fahrerlaubnis wieder zurück, war damals also Neueinsteiger bei der Haftpflicht. Er hatte aber glücklicherweise gleich von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen bekommen. Den hat er nun seit 2005 auch unfallfrei gefahren.
Nun wollen wir uns aber einen eigenen Wagen holen, da es in der Firma zu einigen Reiberein gekommen ist.
Nun unsere Frage: Muß er wieder neu in der Haftpflicht mit den % einsteigen oder zählen die letzten sechs Jahre?
Danke und Liebe Grüße
Hallo,
falls die Firma ihm den Schadenfreiheitsrabatt nicht abtritt, fängt er mit Führerscheineinstufung SF1/2 (meist 140%) an.
Wenn die Firma abtritt kann er natürlich maximal bis 2005 zurück die Jahre erhalten.
Gruß,
Micha
Hallo,
leider sind Schadenfreiheitsrabatte immer Fahrzeugbezogen. Eine Übertragung auf Ihren Mann ist zwar möglich, doch muss hierfür der Arbeitgeber natürlich zustimmen.
Grüße Knipser
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Ich kenne leider kein Unternehmen, dass die gefahrerenen Jahre voll anerkennt. Für könnten maximal die SF 1/2 anbieten.
MfG
Stephan Brückner
Sowohl als auch.
Kommt ganz auf die Gesellschaft an, wo er sich bzw. sein Auto zu versichern gedenkt.
Wenn diesbezügliche Vorschläge / Tarifvergleiche gewünscht werden, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens.sternberg.de