Kfz-Haftpflicht: Übertragung der SF-Klasse

Hallo,
mein Ehemann ist der Halter und Versicherungsnehmer (Versicherung auf VN und Ehepartner) unseres PKW´s. Da ich im öffentlichen Dienst tätig bin, würden wir Rabatt bekommen, wenn ich der Versicherungsnehmer wäre. Ist es möglich die Schadenfreiheitsklasse auf mich zu übertragen? Denn hauptsächlich bin ich mit dem Wagen unterwegs (seit 7 Jahren ohne Haftpflicht- oder Kaskoschaden).
Gruß
ajlav

Hallo,

grundsätzlich ist eine Übertragung des SFR auf den Ehepartner möglich. Es ist aber zu prüfewn, in wieweit eine Übertragung möglich ist unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit, des Schadenverlaufs und der Führerscheindauer der begünstigten Person. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dem Versicherer reicht, dass der Vertrag auf die B-berechtigte Person läuft oder ob das fahrzeug auch auf diese umgemeldet werden muß.

Gruß

Michael

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