Hallo,
Herr X fährt mit seinem Auto, dass über seine Lebensgefährtin versichert ist, über ein Stoppschild. Er fährt diese Strecke häufig; normalerweise ist der Verkehr dort durch eine Ampelanlage geregelt, die jedoch an diesem Tag ausgefallen war, so dass eben das Stoppschild galt. Naja, Herr X übersah das Teil und stieß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammen. Es entstand ein ziemlich großer Sach- und auch Personenschaden. Die Schuldfrage ist ja eigentlich mal klar. Aber nun bekommt Herr X einen Schriebs von seiner Haftpflichtversicherung, die ihm mitteilt, dass sie den gegenerischen Schaden nur zu 50 % übernimmt,da Herr X grob fahrlässig gehandelt hat. Nun fragt sich Herr X schon, ob die das dürfen? Gerade für solche Fälle hat man ja die Versicherung… Herr X ist Fahranfänger - müsste man ihm hinsichtlich der GROBEN Fahrlässigkeit nicht seine Unerfahrenheit auch ein bissl zu Gute halten? Und wenn die Versicherung das darf: steht da was im Kleingedruckten oder machen das alle Versicherungen so? Und was soll Herr X machen, wenn er die ja nun von ihm zu tragenden 50 % gar nicht schultern kann?
Vielen Dank
Felicica