Kfz Haftpflicht -Vertragsunterbrechung

Hallo!

habe Anfang Juli dieses Jahres mein Kfz abgemeldet und hatte in der Haftpflicht SF2 und wäre im Jan. 2008 in die SF3 eingestuft.

Ich weiß aber nicht, ob ich bis 2008 überhaupt ein KFz anmelden möchte und deshalb möchte ich von euch wissen, wie ich meine SF3 beibehalten kann, wenn die Unterbrechung bei über einem Jahr liegt?

Nach meiner Infos ist eine Pause bis 6 Monaten kein Problem aber danach…??

Wie werde ich eingestuft, wenn ich angenommen im Juli 2008 ein Kfz anmelde, SF2 oder SF3 ?

Gruß,
efteris

Hallo efteris,
bei Verwendung der Standardbedingungen des GDV gilt, dass bei
Unterbrechung des Vertrages von 6 bis 12 Monaten eine Einstufung
in SF 2 greift; bei Unterbrechung über einem Jahr SF 1; über 2
Jahre SF 0. Da die Versicherer in ihren Bedingungen von den Tarifbedingungen des Verbandes abweichen können - und dies auch
häufig der Fall ist - ist eine definitive Auskunft schwer. Je nach
Unternehmen kann bei Anmeldung eines KFZ im Juli 08 die SF 2 oder SF 1
greifen. Eine Regelung, die SF 3 ermöglicht ist mir nicht bekannt.
Gruß J.K.

Nach meiner Infos ist eine Pause bis 6 Monaten kein Problem
aber danach…??

Wie Jörg schon schreibt, hängt das sehr von Deiner Versicherung ab. Am besten dort nachfragen

Wie werde ich eingestuft, wenn ich angenommen im Juli 2008 ein
Kfz anmelde, SF2 oder SF3 ?

SF3 auf keinen Fall, da Du das dritte schadenfreie Jahr nicht vollendet hast (im Juli abgemeldet), es bleibt bei SF 2.