Hallo zusammen,
mal angenommen es hätte einen Auffahrunfall gegeben, bei dem die Schuldfrage nicht ganz klar ist (entweder Unachtsamkeit beim Spurwechsel durch den forderen Wagen oder aber zu hohe Geschwindigkeit und zu wenig Abstand am nachfolgenden Fahrzeug sowie ein übersehen des Wechsels des Fordermanns.)
Ein Gutachter der Versicherung habe den vorderen Wagen bereits angesehen und ein Gutachten erstellt, dass den Schaden auf EUR 4.100 Euro beziffert. (Dieser Wagen wäre Vollkasko versichert - so dass es der Halterin ziemlich egal sein kann, ob sie schuld hatte oder nicht.)
Wie lange dauert es in der Regel, bis die Schuldverteilung seitens der Versicherung festgestellt wurde? (Weiter angenommen es würde sich um die WGV handeln.)
Wann kann der Wagen instant gesetzt werden, da es für die Beteiligten ziemlich dumm wäre dass sie kein Fahrzeug mehr hätten.
Gruß Ivo
Hallo Ivo!
Dieser Wagen wäre Vollkasko :versichert - so dass es der :Halterin ziemlich egal sein :kann, ob sie schuld hatte :oder nicht.
Nur eine kleine Anmerkung: Auch bei der Vollkasko-Versicherung gibts Schadenfreiheitsrabatt, so dass der Halterin die Schuldfrage keineswegs egal sein wird.
Gruß
Wolfgang
Hallo Ivo,
Mein Versicherungsfritze hat mir mal erklärt, daß man bei Vollkasko die Versicherung um Zahlungsübernahme bitten kann. Die Übernehmen also praktisch den Schaden in Vorkasse, bis die Schuldfrage geklärt ist. Dadurch erhöht sich zwar auch der Beitrag (Schadenfreiheitsrabatt), der zuviel gezahlte Teil wird aber verrechnet, wenn du dann doch nicht Schuld bist und die gegnerische Versicherung gezahlt hat.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
die Rückstufung bei Schuldbefreiung ist dann aber auch nicht mehr möglich.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
Mir hat mein „Versicherungsfritze“ damals gesagt, daß wenn man in einem solchen Fall dann den durch die gegnerische Versicherung erstatteten Betrag an seine in Vorkasse getretene Versicherung weiterleitet, dies durchaus möglich wäre.
Da ich deiner Vika entnehme, daß du „Versicherungsfritze“(ist nicht böse gemeint) bist, frage ich mich, ob der mir Blödsinn erzählt hat oder ob das vieleicht von Vers. zu Vers. unterschiedlich ist.
Bei mir war’s damals die „En-ee-tse-ka-uh-er-ah“.
Gruß
Sticky, der sich gerne eines Besseren belehren läßt.
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Hallo Sticky,
mir ist kein Versicherer bekannt, der es so handhabt. In jüngster Zeit bei diversen Versicherern wieder erlebt.
Grund: Die Versicherungen wollen keine Aufgabe der Bank übernehmen und eine Vorfinanzierung veranlassen und vor allem kostet es auch nicht unerheblich Verwaltungsaufwand: einbuchen, ausbuchen, querbuchen, hochstufen, runterstufen etc. Neue Policen, Porto…
Gruß
Marco
Ich schließ mich dem an. Einzig möglichkeit wäre, bei der Gegenseite den SB und die Mehrkosten aufgrund der Rückstufung geltend zu machen!
mICHAEL
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