Hallo,
eine Bekannte hat eine Kfz-Versicherung mit der Eintragung „Nutzung des Fahrzeugs nur vom Versicherungsnehmer“. Letzte Woche hatte sie sich stark am Knie verletzt und hat ihre Tochter gebeten, sie zum Arzt zu fahren. Nun ist auf dem Weg ein Unfall passiert, durch Tochter verschuldet. Haftet in diesem Fall die Versicherung?
die Hapflichtversicherung muß den Schaden des Gegner in jedem Fall übernehmen. In der Regel wird dann aufgrund Obliegenheitsverletzung der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben (z.B. ein 100% Jahresbeitrag).
Aber vielleicht läßt merkt es ja keiner oder der Versichere läßt aufgrund der besonderen Situation (evtl. hatte die Betroffene ja schwere Schmerze und es handelte sich um einen Notfall, so ausführlich hattest du das nicht geschildert) mit sich reden.
Michael
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