Kfz-Haftpflicht wenn VN 'nur' Beifahrer war?

Hallo,
eine Bekannte hat eine Kfz-Versicherung mit der Eintragung „Nutzung des Fahrzeugs nur vom Versicherungsnehmer“. Letzte Woche hatte sie sich stark am Knie verletzt und hat ihre Tochter gebeten, sie zum Arzt zu fahren. Nun ist auf dem Weg ein Unfall passiert, durch Tochter verschuldet. Haftet in diesem Fall die Versicherung?

Danke
ajlav

Hallo Ajlav,

sprichst du vom Schaden beim Gegner oder vom Schaden am versicherten Fahrzeug, also Kaskoschaden?

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

sprichst du vom Schaden beim Gegner oder vom Schaden am
versicherten Fahrzeug, also Kaskoschaden?

Hallo Michael,

nur vom Schaden beim Gegner, eine Kasko-Versicherung bestand sowieso nicht, weil das Auto es nicht mehr wert war.

Hi,

die Hapflichtversicherung muß den Schaden des Gegner in jedem Fall übernehmen. In der Regel wird dann aufgrund Obliegenheitsverletzung der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben (z.B. ein 100% Jahresbeitrag).

Aber vielleicht läßt merkt es ja keiner oder der Versichere läßt aufgrund der besonderen Situation (evtl. hatte die Betroffene ja schwere Schmerze und es handelte sich um einen Notfall, so ausführlich hattest du das nicht geschildert) mit sich reden.

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für deine Antworten, ich werde sie also beruhigen können.

Hast dich echt gut um mich gekümmert :wink:

Schönen Tag noch

Hallo,

gelegentlich gibt es auch Ausnahmeregelungen a la: Wenn der Versicherungsnehmer mit im Auto sitzt, kann auch wer anderes fahren.

Gruß
Marco