KFZ Haftpflicht: wer haftet

Hallo zusammen!

Die Beantwortung dieser Frage ist mir sehr wichtig.
Die Frage ist: wenn ich mit dem Auto meiner Mutter (ihr Zweitwagen) einen Unfall verursache und einen hohen Schaden im Güter und im Personenbereich anrichte.
Wer haftet? Genauer: Wann würde meine Mutter mit ihrem privaten Vermögen haften? Wann haftet meine Haftpflicht? Wie schauen schlimme Szenarien in diesem Gebiet aus?

Vielen Dank

Florian

Hallo Florian,

die Konstellation in derartigen Fällen sieht wie folgt aus:

Ein Geschädigter wird - wenn er einen klugen Anwalt hat - immer Dich, Deine Mutter und die Kfz-Haftplfichtversicherung zusammen in Anspruch nehmen; ich spreche hier vom Klageweg. Es gilt immer das Motto: je mehr Anspruchsgegner ich habe, desto mehr Chancen habe ich, mein Geld zu bekommen.
Der Titel, den der Geschädigte erhalten wird, wird dann gegen Dich, Deine Mutter und die Kfz-Haftpflichtversicherung lauten.
Ob die Haftpflichtversicherung leisten muss, hängt vom Verschulden und der Art des Verschuldens ab. Schau´ Dir dazu die Bedingungen an, hier steht, bis zu welchem Grad der Fahrlässigkeit (leichte, grobe) die Versicherung leistet (für Vorsatz, d. h. absichtliches Herrbeiführen des Unfalles bzw. Schadens, haftet die Versicherung nie).
Das schlimmste Szenario ist, dass die Versicherung nicht leisten muss, also Du und Deine Mutter allein die Kosten tragen müssen. Das günstigste (im wahrsten Sinne) sieht so aus, dass die Versicherung voll zahlt. Möglich sind auch Abstufungen, d. h. eine prozentuale Übernahme durch die Versicherung. Man kann auch mit den Versicherungen verhandeln, wenn es darauf ankommt.
Zur Ergänzung:
Die Haftung der Versicherung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, die Haftung Deiner Mutter ergibt sich aus der Haltereigenschaft, Deine Haftung ergibt sich aus Deiner Eigenschaft als Fahrer des Kfz.

Immer schön vorsichtig fahren!

Viele Grüße aus Hannover

Peter

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Zunächst einmal muss man vom Gedanken her sagen, dass das Auto und nicht Deine Mutter oder Du versichert bist.
Stellt Deine Mutter Dir das Auto zur Verfügung, somit übernimmt diese die Haftung, zumindest solange Du das Auto im bestimmungsgemässen Gebrauch hast und nicht besoffen oder so fährst.
Die Haftpflicht Deiner Mutter wird also im beschriebenen Falle einspringen. Sieht die rechtliche Situation aber dann so aus, dass Du doch in der Haftung bist, wie oben beschrieben, kann es passieren, dass man sich das Geld von Dir wiederholt. Zahlen wird die Versicherung aber zunächst. Auch trägst Du z.B. selbst die Haftung wenn Du das Auto ohne Erlaubnis genommen hast.

Hallo zusammen!

Die Beantwortung dieser Frage ist mir sehr wichtig.
Die Frage ist: wenn ich mit dem Auto meiner Mutter (ihr
Zweitwagen) einen Unfall verursache und einen hohen Schaden im
Güter und im Personenbereich anrichte.
Wer haftet? Genauer: Wann würde meine Mutter mit ihrem
privaten Vermögen haften? Wann haftet meine Haftpflicht? Wie
schauen schlimme Szenarien in diesem Gebiet aus?

Vielen Dank

Florian

Die Frage wird dort richtig spannend für mich, wenn meine Mutter zur Kasse gebeten werden würde. Wann kann es passieren, dass nicht ich hafte sondern meine Mutter. Kann man diesen Fall ausschließen?

Danke nochmals für eure Hilfe!

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Nochmal einen lieben Gruß an alle!

Ich möchte Meine Frage etwas konkretisieren.
Meine Mutter ist Halter des Fahrzeugs. Ich fahre damit. Ihre Angst ist nun, im Falle eines Unfalls ihr restliches Leben lang zahlen zu müssen. Mein Menschenverstand sagt mir nun aber, dass ich als Fahrer des KFZ hafte. Ich weiss, das in vielen Fällen (ohne grobe Fahrlässigkeit meinerseits) die Haftpflicht meiner Mutter greifen würde. Sollte diese aber nicht oder nur einen Teil des Schadens übernehmen hafte doch ICH für den rest, oder?
Die Frage ist nun also: Wann ist die Angst meiner Mutter berechtigt? Was muss passieren, damit sie wirklich belangt wird?

Bitte teilt mir eure Meinung mit, sie wird mir sehr weiter helfen!

Vielen lieben Dank

Florian

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Hallo,

wenn Du der Fahrer bist, kann Deine Haftung in dem Sinne nicht ausgeschlossen werden. Im Boot bist Du dann immer. Haftungsausschlüsse wirken nicht gegenüber dem Geschädigten.
Deine Mutter haftet dann ausschließlich, wenn sie und nicht Du gefahren ist.
Ansonsten hängt alles vom Einzelfall ab. Es muss bei pauschalen und wenig verbindlichen Aussagen bzw. Antworten bleiben.
Ich empfehle im Streitfall ohnehin den Gang zum Anwalt, am besten zu einem Spezialisten im Verkehrsrecht.

Grüße
Peter

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