Kfz-haftpflicht - zahlt sie auch kaputten Böller

Meine Freundin (ist mitversichert) hat einen privaten rot-weißen Böller (bzw. Verkehrspfosten) umgefahren. Unter http://bundesrecht.juris.de/kfzpflvv/ §2 steht (genauso wie im Vertrag bei der HUK-Coburg) dass die Versicherung zahlt, wenn „2 Sachen beschädigt oder zerstört worden… sind“
Das klingt so allgemein, dass ich unsicher bin. Gilt das auch für Böller?
Und noch eine 2. Frage, gibt es eine zeitliche Frist bis zu der man es melden muss
und muss man es bei der Polizei melden?

danke sagt fritzener

  1. Grds. ja.
  2. guck in die Versicherungsbed. Üblich: 1 Woche.