mein Vater (Fahrzeug A) hat am Sonntag ein anderes Auto(Fahrzeug B) beim Einparken leicht an der „Stoßstange“ gestreift. Daraufhin Name und Telefonnummer hinterlassen.
Halter von Fahrzeug B hat einen Kostenvoranschlag machen lassen. 1200,-€ für die komplette Stoßstange und anscheinend ist was am Licht.
Da ich selber Dipl. Ingenieur für Fahrzeugtechnik bin, wollte ich mir das mal angucken, doch Halter von Fahrzeug B hat anscheinend keine Zeit und will mir nur die Rechnung präsentieren.
Laut der Aussage meines Vaters, dass es nur ein kleiner „Kratzer“ sei, kann ich mir mit besten Wissen nicht vorstellen das man da die komplette Stoßstange austauschen muss.
Was kann ich machen? Morgen gehts erstmal zur Versicherung. Ist man als „Otto-Normalbürger“ gegen solche, in meinen Augen Betrügern, machtlos??
Was man machen kann, ist die Zahlung verweigern. Auch die eigene Haftpflichtversicherung wird das tun, wenn ihr die Rechnung spanisch vorkommt. Dann kommt es wohl zu einer Gerichtsverhandlung, und in der geht es um Beweisfragen, notfalls wird ein (sehr teurer!) Gutachter bestellt, und das Ergebnis ist oft ungewiss.
Grundsätzlich hat die Rechtsprechung eine starke Tendenz, die Dispositionsbefugnis des Geschädigten großzügig auszulegen, so etwa in der Wahl der Werkstatt etc. pp.
Was am Ende rauskommen würde, ließe man es auf eine Klage ankommen, lässt sich hier überhaupt nicht sagen. Vielleicht wäre es im Zweifel anzuraten, einen Anwalt einzuschalten, wenn es zur Klage kommt.
danke für die Antwort.
Jetzt habe ich noch eine Frage: Nehmen wir mal an, die Versicherung würde die Rechnung nicht akzeptieren, mit Ihren Worten „spanisch“ vorkommen, könnte die Versicherung nicht den Fall mit der eigenen Rechtsabteilung übernehmen?
Ich meine, würde ich zum Anwalt gehen und es würde zu einer Gerichtsverhandlung kommen, würden wohl Kosten zusammenkommen die diese 1200 Euro weit übersteigen.
Da nehme ich bzw. mein Vater die höhere Schadensfreiheitsklasse lieber in Kauf.
Gruß vom Bodensee
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Jetzt habe ich noch eine Frage: Nehmen wir mal an, die
Versicherung würde die Rechnung nicht akzeptieren, mit Ihren
Worten „spanisch“ vorkommen, könnte die Versicherung nicht den
Fall mit der eigenen Rechtsabteilung übernehmen?
Das wird sie tun, keine Sorge. Aber die Versicherung wägt genau ab, ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung lohnt. Verliert sie den Rechtsstreit zahlt sie zusätzlich zum Schaden auch noch den Anwälte, das Gericht und den Gutachter.
Wenn tatsächlich ein Scheinwerfer beschädigt ist, ist die genannte Summe noch nicht einmal besonders hoch.
Jetzt mal eine Kritik aus Sicht der Versicherung. Nach einem Schaden nur den Namen und die Telefonnummer zu hinterlassen, reizt natürlich dazu, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Der Schaden sollte schon zum eigenen Schutz möglicht detailliert dokumentiert werden, optimalerweise mit Fotos (Handy!).
mache deine versicherung darauf aufmerksam, das es sich hierbei vieleicht um
betrug handeln könnte. und schon wird der fall etwas genauer geprüft.
auserdem ist es schon seltsam das solche 1000-1499
Okay, super. Danke euch allen.
Werde morgen das mit dem Sachbearbeiter besprechen.
Zu der Dokumentation. Die Schwierigkeit besteht darin, dass mein Vater fast 70 Jahre alt ist und von der digitalen welt keine Ahnung hat.
Das Ezingiste was er hätte tun sollen, er hätte die Polizei rufen sollen doch so human wie mein Vater ist, wollte er es persönlich regeln.
Naja, nochmals danke für eure Antworten, habt mir sehr geholfen!!
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Das Ezingiste was er hätte tun sollen, er hätte die Polizei
rufen sollen doch so human wie mein Vater ist, wollte er es
persönlich regeln.
Polizei rufen ist nahezu nutzlos, habe ich inzwischen gelernt, zumindest bei anwesendem Gegenpart. Die Polizei kommt, guckt Führer-/Fahrzeugschein an, füllt anhand des Ausweises Personalienzettel aus, die sie der jeweils anderen Partei gibt (das kann man auch selber machen) und brummt dem Schuldigen eine Verwarnung (30 Euro oder so) auf. Dann sagen Sie, dass sie wegen Bagatellschaden nichts aufnehmen und dass es keine Aufzeichnungen bezüglich des Unfalls bei ihnen geben wird, und sie fahren wieder. Kosten 30 Euro + Zeit, nutzen Null.
ich denke grundsätzlich wenn irgendetwas passiert sollte man gleich einen Versicherungagenten der jeweiligen Versicherung anrufen und es schildern was passiert ist und ihn bieten sie den Schaden anzuschauen!!!MACHEN DIE versicherungen überhaupt sowas???
Gruß Joanna
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wenn der Verursacher sich nicht entschlossen hätte, sich (unerlaubt) vom Unfallort zu entfernen, hätte man den Sachverhalt relativ leicht aufklären können…
Der Geschädigte hat den geltend gemachten Schaden zu beweisen. Diesen Nachweis wird der Versicherer einfordern, also würde ich jetzt nicht allzu viel Energie aufwenden.
ich denke grundsätzlich wenn irgendetwas passiert sollte man
gleich einen Versicherungagenten der jeweiligen Versicherung
anrufen und es schildern was passiert ist und ihn bieten sie
den Schaden anzuschauen!!!MACHEN DIE versicherungen überhaupt
sowas???
da die „versicherungsagenten“ maximal eine ausbildung zum versicherungskaufmann /-fachmann vielleicht noch mit einem hinterhergeschossenen studium zum fach/-betriebswirt haben und keine kfz-meister oder gutachter oder so sind … nein! hier werden gutachter o.ä. beauftragt. sind ja schließlich dazu da.
außerdem ist ein „Agent“ i.d.r. nicht oder nur im geringen maße befugt aussagen zu einem schadenfall zu machen.
außerdem ist ein „Agent“ i.d.r. nicht oder nur im geringen
maße befugt aussagen zu einem schadenfall zu machen.
Da hat Dich die Praxis überholt. Immer mehr Gesellschaften geben ihren Agenten eine Schadesregulierungvollmacht, die Schäden dieser Art einschließt. Einen Schaden der beschriebenen Art hätte ich, lt. meiner Vollmacht, ohne Einschaltung eines Gutachters regulieren könnnen.
Da hat Dich die Praxis überholt. Immer mehr Gesellschaften
geben ihren Agenten eine Schadesregulierungvollmacht, die
Schäden dieser Art einschließt. Einen Schaden der
beschriebenen Art hätte ich, lt. meiner Vollmacht, ohne
Einschaltung eines Gutachters regulieren könnnen.
Obwohl Unfallflucht vorliegt und somit doch arge „Deckungsbedenken“ bestehen?! Wau!