Hallo, liebe Leute !
Ich hätte eine Frage zur Kfz.-Haftpflichtversicherung;
und zwar hat mit ein Versicherungsvertreter mitgeteilt,
dass bei selbstverschuldeten Unfällen der Personen-
schaden, den der Fahrer des Kfz. davongetragen hat,
nicht inbegriffen sei. Er sagte, dass dies schon seit
ca. 2003 so wäre.
Eigentlich war ich der Meinung, dass in der Krafthaft-
Versicherung alle Personenschäden im eigenen und fremden
Fahrzeug und die Sachschäden am fremden Fahrzeug ab-
gedeckt seien.
Wer hat denn Recht ?
Danke im voraus & Gruß
A. Haun
Hallo,
die KFZ-Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch den Besitz und den Gebrauch des KFZs entstehen, jeweils bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstgrenzen.
Auch Personenschäden an eigenen Insassen sind hier mitversichert. Hin und wieder wird eine Insassenunfallversicherung angeboten, die jedoch in meinen Augen überflüssig ist, da sie sich mit der Haftpflichtversicherung überschneidet, zumindest größtenteils.
Allerdings deckt die Haftpflicht keine Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab, dafür wäre dann die (Voll-)Kaskoversicherung zuständig.
Grüße
Laber
Danke für die Antwort,
ich stimme Dir auch voll zu.
Misstrauisch hatte mich eben die Aussage des
Vertreters gemacht, dass der Personenschaden,
den der Fahrer (und nur der) des Fahrzeugs,
welcher den Unfall selbstverschuldet verursacht
hat, nicht in der Kfz.-Haftpflichtversicherung
abgedeckt sei.
Gruß
A. Haun
Oh
Hallo nochmal,
da hat er aber Recht, eine eigene Haftpflichtversicherung (egal ob KFZ-Haftpflicht oderr Privathaftpflicht) zahlt nie eigene „Schäden“. 
Dafür würde es dann in der Tat eine Fahrer-/Insassenunfallversicherung geben.
Du kannst dich ja nicht selber für den eigenen Schaden verklagen.
Aber etwaige Krankenkosten werden von der Krankenversicherung bezahlt, evtl. hat man auch eine eigene private Unfallversicherung, die was zahlt.
Aber Schadensersatz oder ähnliches gibts natürlich nicht.
Aber ich glaube ich drück mich etwas kompliziert aus:
Welche Kosten können bei einem selbstverschuldeten Unfall bei dem Unfallgegner entstehen:
-krankenbehandlungskosten des Unfallgegners;
-Schadensersatzforderungen des Unfallgegners;
-Fahrzeugreparaturkosten des Unfallgegners;
Das wars eigentlich, wird alles von der eigenen Haftpflicht bezahlt.
Welche Kosten enstehen dir selber?
-ebenfalls Krankenbehandlungskosten, dafür ist die eigene Krankenkasse / -versicherung da.
-wie gesagt, du kannst dich nicht selbst auf Schadensersatz verklagen
-Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug zahlt nur die Vollkasko,falls vorhanden.
-evtl. gibts noch Geld aus der eigenen privaten Unfallversicherung oder von der gestezlichen Unfallversicherung, falls es auf dem Weg von oder zur Arbeit oder auf einer Dienstfahrt passiert ist.
-„Schäden“ anderer Insassen im eigenen Fahrzeug werden ebenfalls von der eigenen Haftpflicht bezahlt.
Eine Insassenunfall könnte evtl. interessant sein, wenn kein direkter Unfallgegner feststeht, wenn der unfall beispielsweise von einem Wildtier verursacht wurde, oder von einem Fussgänger, der keine eigene Privathaftpflicht hat, oder der Unfall im Ausland geschieht und eine Schadensersatzleistung der gegnerischen Versicherung zu gering aber landesüblich ausfällt.
Grüße
Laber
Hallo,
da hat er aber Recht, eine eigene Haftpflichtversicherung
(egal ob KFZ-Haftpflicht oderr Privathaftpflicht) zahlt nie
eigene „Schäden“. 
Dafür würde es dann in der Tat eine
Fahrer-/Insassenunfallversicherung geben.
Du kannst dich ja nicht selber für den eigenen Schaden
verklagen.
Es sei der Hinweis erlaubt, dass seit einiger Zeit mehrere Versicherer mit der sog. „Fahrer-Plus“-Absicherung (je nach Unternehmen variieren hier die Bezeichnungen) werben.
Hierbei wird der Fahrer in der Kfz-Haftpflicht in der Tat genau wie alle anderen Insassen gestellt, d.h. die Versicherer lassen hier angeblich („angeblich“ nur deshalb, weil ich mir die entsprechenden Bedingungen noch nicht im einzelnen angeschaut habe) auch Schadenersatzansprüche des Fahrers zu.
Da aber - wie ja schon bereits ausgeführt - die meisten und häufigsten Kosten eh schon von anderer Seite (Krankenkasse, etc.) gedeckt sind, erscheint dieser Einschluss mir zumindest im Verhältnis zu der Werbetrommel, die mancher Vertreter dafür rührt, doch eher als „Sturm im Wasserglas“.
In der Kfz-Versicherung erfindet halt keiner mehr das Rad neu. Da muss dann auch schon mal eine „Nebensächlichkeit“ herhalten, um sich vom Konkurrenten abzusetzen.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo
Hierbei wird der Fahrer in der Kfz-Haftpflicht in der Tat
genau wie alle anderen Insassen gestellt, d.h. die Versicherer
lassen hier angeblich („angeblich“ nur deshalb, weil ich mir
die entsprechenden Bedingungen noch nicht im einzelnen
angeschaut habe) auch Schadenersatzansprüche des Fahrers zu.
hier is nix mit normalen schadensersatzansprüchen wie sachschänden, schmerzensgeld o.ä.
der fahrer-unfallschutz oder wie immer das kind auch heißen möge, ist eine ganz normale insassenunfall die i.d.r. invalidität und tot zu festgelegten summen AUSSCHLIESSLICH für den fahrerplatz anbietet. d.h. aber nicht, daß der fahrer den insassen gleichgestellt wird. er hat nur eine bessere absicherung als ohne. über sinn und unsinn möchte ich mich nicht streiten. da ist es wohl genauso wie vor 5 jahren mit der nomalen iu.
Snake
Hallo SnakeShit,
vorab: auch ich möchte nicht in eine Diskussion über Sinn und Unsinn eines solchen Einschlusses einsteigen.
Aber ich habe den Eindruck, wir sprechen von zwei verschiedenen Versicherungen.
hier is nix mit normalen schadensersatzansprüchen wie
sachschänden, schmerzensgeld o.ä.
der fahrer-unfallschutz oder wie immer das kind auch heißen
möge, ist eine ganz normale insassenunfall die i.d.r.
invalidität und tot zu festgelegten summen AUSSCHLIESSLICH für
den fahrerplatz anbietet. d.h. aber nicht, daß der fahrer den
insassen gleichgestellt wird. er hat nur eine bessere
absicherung als ohne. über sinn und unsinn möchte ich mich
nicht streiten. da ist es wohl genauso wie vor 5 jahren mit
der nomalen iu.
Snake
Zitat einer Homepage-Aussage eines dieser Anbieter unter dem Punkt „Fahrer-Plus“:
„Ergänzungsschutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Mit der Fahrer-Plus Versicherung haben Sie oder ein anderer Fahrer Ihres Pkw auch bei selbst verursachten Unfällen Anspruch auf Entschädigungsleistungen bei einem Personenschaden in Höhe der […] Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dadurch sind Sie bzw. Ihre Familie - unabhängig von Schuld oder Unschuld - bei Invalidität oder im Todesfall finanziell abgesichert.
So schließen Sie für sich und alle berechtigten Fahrer Ihres Pkws eine besonders gefährliche Deckungslücke.
Die besonderen Pluspunkte von Fahrer-Plus
Der Fahrer erhält, wie alle anderen Insassen seines Fahrzeugs und mögliche Unfallgegner, auch bei von ihm verursachten Autounfällen
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Sonstige Folgeschäden wie Haushaltshilfe oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
Anwaltskosten zur notwendigen Klärung der Schuldfrage.
Kostenpauschale“
Zitat Ende
Es ist also demnach KEINE Insassen-Unfall gemeint.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hi,
m.E. ist aber auch keine Haftpflichtversicherung gemeint. Dies würde dem Begriff der Haftpflichtversicherung nämlich nicht entsprechen.
Folgendes stelle ich mir jetzt unter dieser Versicherungsbeschreibung vor:
Eine Unfallversicherung mit speziellen Deckungen: Einmal Verdienstausfall (nicht auf Tage beschränkt, sodern der tatsächliche), Dann Invaliditätssumme (steht da ja auch drin), KH-Tagegeld.
Also doch mehr Richtung UV als HV…
Gruß
Jürgen
Hallo,
ich hab halt jetzt doch mal bei einem dieser Versicherer angerufen:
Der „Fahrer-Plus“-Einschluss ist definitiv eine Leistungserweiterung der Kfz-Haftpflicht und ist auch in das Bedingungswerk der KH eingegliedert.
Es ist also keine Insassen-Unfall.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo Frank,
aber im Endeffekt ist es dem Kind nur einen anderen Namen gegeben.
Weil die Wesenseigenschaft ist immer noch die der UV.
Gruß
Marco