KFZ-Haftpflichtversicherung, Deckungssumme

Hallo!

Eine Person A möchte von Ihrer alten KFZ-Haftpflichtversicherung wechseln, da sie von einer anderen Versicherung ein Angebot bekommen hat, wo der jährliche Gesamtbeitrag deutlich günstiger liegt.

Es ist aber so, die Deckungssumme der alten Versicherung bei 100 Mio. Euro pauschal liegt, die der neuen dagegen bei nur 50 Mio Euro.

Reichen 50 Mio Euro Deckungssume auch aus?

Danke!

Servus1

Reichen 50 Mio Euro Deckungssume auch aus?

Wenn man einen 70-Mio-Schaden anrichtet und auf EUR 20.000.000,- Schulden sitzt, fragt man sich das wohl nicht mehr.

Aus Anwaltssicht aber soviel: Billighaftpflichtversicherungen regulieren gerne auch mal zögerlich oder lehnen eine Regulierung aus abenteuerlichen Gründen einfach so ab. Da kann es schnell passieren, dass man eine Ladung zum Gerichtstermin im Briefkasten hat, weil man kurzerhand zusammen mit seiner Versicherung verklagt worden ist.

Team: Artikel für die Verschiebung bearbeitet

Servus1

Reichen 50 Mio Euro Deckungssume auch aus?

Wenn man einen 70-Mio-Schaden anrichtet und auf EUR
20.000.000,- Schulden sitzt, fragt man sich das wohl nicht
mehr.

Tja, wann richtet man schonmal einen Schaden an der 50 Mio Euro und mehr beträgt? Wieviel Promille aller Unfälle in Deutschland gehen über diese Grenze (denn mehr als Promille können es ja wohl nicht sein)? Abgesehen davon, wieviele Unfälle gehen über 100 Mio. Schadenssumme?

Aus Anwaltssicht aber soviel: Billighaftpflichtversicherungen
regulieren gerne auch mal zögerlich oder lehnen eine
Regulierung aus abenteuerlichen Gründen einfach so ab. Da kann
es schnell passieren, dass man eine Ladung zum Gerichtstermin
im Briefkasten hat, weil man kurzerhand zusammen mit seiner
Versicherung verklagt worden ist.

Wie kann denn das passieren?! Sind das nun Versicherungen oder nur Geldeintreiber für nichts?

Da gibt’s eigentlich nur zwei klassische Beispiele aus der Versicherungswelt, die echt teuer waren.
Fall 1) Der abgewrackte Typ, der mit seiner Karre den Benzinlaster von der Wieltal-(Schreibweise?)-Brücke ins Tal geschubst hat. Brücke hätte fast abgerissen müssen, die Temperaturen waren doch reichlich hoch. Schaden ging glaub ich in den hohen zweistelligen Millionenbereich.
Fall 2) Autofahrer verursacht Unfall mit Bus voller Schüler. Ihm werden die BU-/Pflege-/etc.-Renten aller überlebdenden Kinder auf’s Auge gedrückt --> Lebenslang! Auch das ist echt teuer!

Ansonsten dürfte man nur mit guter Planung und 'ner Menge Pech solche Extrem-Schäden verursachen.

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Reichen 50 Mio Euro Deckungssume auch aus?

ja, du solltest nur nicht auf eine basis-angebot zurückgreifen, da bei diesen geschichten mit schlechteren rückstufungstabellen und schlechteren leistungen in der kasko im schadensfall kein blumentopf zu gewinnen ist

Tja, wann richtet man schonmal einen Schaden an der 50 Mio
Euro und mehr beträgt? Wieviel Promille aller Unfälle in
Deutschland gehen über diese Grenze (denn mehr als Promille
können es ja wohl nicht sein)? Abgesehen davon, wieviele
Unfälle gehen über 100 Mio. Schadenssumme?

bisher nicht einer. wir sind hier nicht in amerika. und glaubst du ernsthaft wenn du einen 50 mio schaden verursachst, daß du diesen überlebst? und würde dich das dann noch interessieren?

Aus Anwaltssicht aber soviel: Billighaftpflichtversicherungen
regulieren gerne auch mal zögerlich oder lehnen eine
Regulierung aus abenteuerlichen Gründen einfach so ab.

das kann mir aus vn-sicht nur recht und billig sein. das ist schließlich ihr job. wie du sicher weist, soll eine haftpflicht ansprüche nicht nur regulieren, sondern ungerechtfertigte ansprüche auch abweisen, notfalls vor gericht. ich habe eher die erfahrung gemacht, daß zu viele vr zu schnell haftpflichtansprüche regulieren, anstatt nochmal zu prüfen. nur weil der schaden relativ klein war.

Da kann
es schnell passieren, dass man eine Ladung zum Gerichtstermin
im Briefkasten hat, weil man kurzerhand zusammen mit seiner
Versicherung verklagt worden ist.

von mir aus, aber die versicherung ist für die regulierung verantwortlich, also wayne?

Wie kann denn das passieren?! Sind das nun Versicherungen oder
nur Geldeintreiber für nichts?

ich bin der auffassung, daß jeder geschädigte, wenn ihm die kohle zusteht, nach der erforderlichen prüfung, diese auch bekommt. nur immer öfters habe ich den eindruck, daß immer mehr hier amerikanische verhältnisse haben wollen. für nichts und wieder nichts werden oft genug schmerzensgeldansprüche geltend gemacht, die jeder logik entbehren, dabei ist die haftpflichtfrage noch nicht mal geklärt…

Aus Anwaltssicht aber soviel: Billighaftpflichtversicherungen

regulieren gerne auch mal zögerlich oder lehnen eine
Regulierung aus abenteuerlichen Gründen einfach so ab.

entwerder besteht haftung oder nicht das klärt sich gerichtlich.

Da kann

es schnell passieren, dass man eine Ladung zum Gerichtstermin
im Briefkasten hat, weil man kurzerhand zusammen mit seiner
Versicherung verklagt worden ist.

und wie soll das bitte gehen? rechtsgrundlage ? mir ist kein fall bekannt. von der logik her würde dann die limitierung des regressanspruches des vr auch keinen sinn machen.

grüße

andreas sokol

Team: Artikel für die Verschiebung bearbeitet

Juhu!

Da kann
es schnell passieren, dass man eine Ladung zum Gerichtstermin
im Briefkasten hat, weil man kurzerhand zusammen mit seiner
Versicherung verklagt worden ist.

von mir aus, aber die versicherung ist für die regulierung
verantwortlich, also wayne?

Dayne zum Beispiel, der keine Zeit, Lust und Geld hat, den möglicherweise weit entfernten Unfallort nochmals aufzusuchen, aber leider eine persönliche Ladung vom Gericht erhalten hat. In aller Regel werden Versicherer, Halter und Fahrer zusammen verklagt. Die (zwei bis) drei haften als Gesamtschuldner und der Geschädigte darf sich aussuchen, wen er vor den Kadi zerrt.

ich bin der auffassung, daß jeder geschädigte, wenn ihm die
kohle zusteht, nach der erforderlichen prüfung, diese auch
bekommt.

Ich bin der Auffassung, dass diese Auffassung extrem naiv wäre, wärest Du kein Versicherungskaufmann und müßtest so etwas behaupten.

Hallo

Dayne zum Beispiel, der keine Zeit, Lust und Geld hat, den
möglicherweise weit entfernten Unfallort nochmals aufzusuchen,
aber leider eine persönliche Ladung vom Gericht erhalten hat.
In aller Regel werden Versicherer, Halter und Fahrer zusammen
verklagt. Die (zwei bis) drei haften als Gesamtschuldner und
der Geschädigte darf sich aussuchen, wen er vor den Kadi
zerrt.

von mir aus. ich hab bis jetzt noch keinen kh-schadenfall gesehen, der vor gericht ging, in dem der vr nicht berechtigte zweifel an der haftungsgrundlage und/oder schadenhöhe gehabt hätte. aus jux und dollerei werden kh-schäden nicht abgelehnt, da der vr genau weiß, daß er hinten runterfällt, wenn die ablehnung nicht gerechtfertigt war. wie schon gesagt, eher wird in meinen augen zu früh bezahlt. zum thema zeit, lust und geld: ist mir wurst, da die klage zu 95% abgelehnt wird. und dann hat der kläger meine kosten zu zahlen. sollte der klage statt gegeben werden, ist mir das auch wurst, da die beklagtenvertretung der ra der versicherung übernimmt. eine zeitgutschrift bekomme ich in solchen fällen vom arbeitgeber außerdem ^^.

Ich bin der Auffassung, dass diese Auffassung extrem naiv
wäre, wärest Du kein Versicherungskaufmann und müßtest so
etwas behaupten.

ich muß es nicht behaupten. ich erlebe es jeden tag und ärgere mich oft genug über gefakte kh-schäden in denen wir mangels anderer beweise bezahlen müssen.
mfg
snake