wenn ich bei meiner KFZ-Haftpflichvers. einen attraktiven Prozentsatz (SF-Klasse, heisst das, glaube ich) erreicht habe, wie lange (falls überhaupt) bleibt der erhalten, wenn ich meinen Privatwagen abmelde, sprich keine KFZ-Haftpflichtvers. mehr zahle, weil ich z.B. über Jahre einen Dienstwagen fahre?
Klare Antwort: Kommt auf die Gesellschaft an, weil ja wieder bestimmt nicht alle gleich verfahren. Die Gesellschaften, die ich kenne, stuft 7 Jahre nicht zurück. Dann verlierst Du aber alles auf einmal.
Andreas
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Hi Ayla,
seit etwa 2 jahren sind die Gesellschaften nicht mehr an die Vorgaben des Verbandes gebunden, sie können von den vorschlägen abweichen. Im übrigen ebenso bei der Einstufung der Regionalklassen.
Was Michael schreibt ist richtig. Außerdem erhälst Du nicht bei jeder Gesellschaft bei der gleichen SF-Klasse(Anzahl der schadenfreien Jahre) die gleichen Prozente.
alf
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Hi Ayla,
seit etwa 2 jahren sind die Gesellschaften nicht mehr an die
Vorgaben des Verbandes gebunden
Hallo Michael !
vielen Dank für die INfo… ist mir absolut entgangen
das heisst ja wohl, dass man ab sofort mit der Autoversicherung handeln kann???.. insbesondere dann, wenn man lange Jahre schadenfrei ist???
Ayla…die das zum Jahresende glatt testen wird!!!
noch besser ist, z.B. unter http://www.aspect-online.de einen Vergleich mit Deinen Daten durchführen zu lassen und sich die besten Angebote auszudrucken. Auch wenn Du die Versicherung nicht wechseln willst, hat das gute Gründe - dann kannst Du nämlich über konkretes Geld verhandeln -das hat erhebliche Transparenzvorteile und führt durchaus mal zu einem überraschend guten Angebot der "Stamm"versicherung.
Auch bei der HUK gelten die 7 Jahre - diese gelten wohl deshalb,
weil die Versicherungen die Unterlagen nur diese 7 Jahre aufbewahren müssen und dann keine Nachweise darüber mehr vorliegen!
Deshalb: Den SFR mit den %% schriftlich separat bestätigen lassen und dieses Dokument aufbewahren.
Sobald wieder ein Fahrzeug zugelassen wird, bei verschiedenen
Versicherungen anfragen - auch mit der Bestätigung des Arbeitgebers über die Dienstwagenzeit! Manche Gesellschaften
erkennen dies an.
Alles was über 7 Jahre hinausgeht, läuft unter KULANZ - und:
Wer weiß, was dann wieder gilt?
Viele Grüße
Heinz
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