Muss der Vater gegen ihn aussagen? Eigentlich nicht. Aber wie sieht es bei Parkverstößen aus? Hier droht man dem Vater Kosten an. Ist das rechtens im Hinblick auf sein Zeugenverweigerungsrecht.
Manchmal frage ich mich , wieso man diese bei uns 5 Euro maximal aber ich meine 15 Euro nicht direkt bezahlt , weil man es vergessen hat?
Naja , egal du möchstest ja eine Anwtort , ja er kann von seinem Zeugenausageverweigerungsrecht gebrauch machen , es ist schließlich ein Verwandter ersten Grades, jedoch muss er damit rechnen ein Fartenbuch zu führen, ob das günstiger ist muss abgewägt werden.
Liebe Grüße
Hier droht man dem Vater
Kosten an. Ist das rechtens im Hinblick auf sein
Zeugenverweigerungsrecht.
Ja. Es werden dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt, keine Strafe. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird dadurch nicht angetastet.
Wüßte der Vater nicht wer gefahren ist, müßte er die Verfahrenskosten ebenfalls tragen.
jedoch muss er damit
rechnen ein Fartenbuch zu führen, ob das günstiger ist muss
abgewägt werden.
Nein, damit muß er im Falle eines Parkvergehens nicht rechnen.
Gruß Stefan
jedoch muss er damit
rechnen ein Fartenbuch zu führen, ob das günstiger ist muss
abgewägt werden.Nein, damit muß er im Falle eines Parkvergehens nicht rechnen.
Hi, Begründung bitte, wo steht das?
MfG ramses90
Gruß Stefan
Hi,
bei Parkverstößen gibt es die Halterhaftung.
Dem Halter werden die Verfahrenskosten 15€ +3,50€ Porto auferlegt wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Q-Gruß
Hi
steht nirgens weil es bei Parkverstößen die Halterhaftung gibt.
Fahrtenbuch kann es nur geben wenn Verstöße im Punktebereich liegen, also grobe Verkehrsverstöße. Kann es geben, muss es nicht geben, gibt es aber immer öfters.
Im Link mehr
http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-div…
Q-Gruß