Kfz-Halterhaftung für private Parkgebühren?

Hallo zusammen

Bief einer privaten Parkhausgesellschaft an einen PKW-Halter: „Am (Datum) parkte das Kfz mit dem Kenzeichen xyz auf unserem Parkobjekt. Die Parkmietpauschale gemäß ausgehängten Einstellbedingungen wurde nicht entrichtet.
Daher müssen wir Ihnen (dem Halter) leider die Kosten . . . . in Rechnung stellen.“

Abgesehen davon, daß im aktuellen Fall die Parkpauschale vor Ort bezahlt wurde und sich hier der Verdacht eines schlichten Abzockversuchs aufdrängt:
Wird der Parkmietvertrag nicht vom jeweiligen Fahrer eingegangen, der das Auto geparkt hatte, statt vom Halter??

Kann die Parkhausgesellschaft erwarten bzw. verlangen, daß der Halter den Fahrer auffordert, die Forderung zu begleichen?

Oder ist das nur ein untauglicher Versuch, bei einer Person, die
zufällig Halter des betr. PKW ist, etwas abzukassieren, das ihr in Wirklichkeit (angeblich) von einer nicht bekannten anderen Person = dem Fahrer geschuldet wird?

Inwieweit ist der Halter überhaupt verpflichtet, auf solche (haltlosen?) Briefe zu reagieren?

Oder besteht etwa für private Parkgebühren auch so etwas wie eine Halterhaftung?
Bei Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum und nicht feststellbarem Fahrer können immerhin dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden – aber bei privaten Parkhäusern???

Danke für Euren Gehirnschmalz

Gruß Ulf

Hi, standen in dem Brief auch irgendwelche Beweise? Ich meine, die können ja viel behaupten. Wie soll das überhaupt gewesen sein? Normalerweise muss man doch bezahlen, um überhaupt aus einem „Parkobjekt“ wieder herauszukommen (Schranke).

Gruß
Nelly

Hallo Nelly

Beweise sind keine aufgeführt.
Es wird nur „behauptet“, daß weder ein Parkschein gelöst, noch auf die Zahlungsaufforderung am Fahrzeug (ein vorgedruckter Briefumschlag mit dem Kennzeichen beschriftet, der mit dem Geld drin in einen Sammelkasten eingeworfen wurde) reagiert oder der Betrag überwiesen wurde.
D.h. der Erhalt des Geldes im Umschlag wird de facto bestritten.

Die Ausfahrt erfolgte „verkehrtrum“ durch die Einfahrt, weil da die Schranke offenstand - um Fahrer anzulocken, indem der Eindruck kostenlosen Parkens erweckt wird, während man die ausgehängten Einstellbedingungen nicht so deutlich wahrnimmt . . .?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ulf,

hebe das ganze auf und warte auf die „Mahnung“. SOllen doch prozessieren. Beweisen müssen die Dir es.

Also bei uns auf dem Parkplatz des Technik-Museums steht auch ein Automat. Rein rechtlich kann aber das Technik-Museum nichts eintreiben. Wird auch von den Damen des O-Amtes nicht überwacht und nur die haben Vollzugsmacht.

gruß

dennis

Privatvertrag durch Abstellen des KFZ???

Also bei uns auf dem Parkplatz des Technik-Museums steht auch
ein Automat. Rein rechtlich kann aber das Technik-Museum
nichts eintreiben. Wird auch von den Damen des O-Amtes nicht
überwacht und nur die haben Vollzugsmacht.

*grübel*
also wenn DU Dich da auf einen Privatparkplatz stellst, dann erkennst DU doch damit auch die Bedingungen an. Dass das O-Amt dort nicht kassiert ist klar, aber wenn der private Betreiber dafür Geld haben will, dann muss er es doch auch einklagen können???
Mein Auto steht auch auf einem Privatgelände… und kostet mich 15€ monatlich…

fragende Grüsse
Ayla, die noch nicht ganz einsieht, warum ein Eigentümer für die parkenden Wagen nicht kassieren soll???

Hallo Ayla,

Hab was vergessen: Die 1,50€ werden beim Museumsbesuch angerechnet. Die wollen net, daß man den reisigen Parkplatz nur zum PArken "miß"braucht.

gruß

dennis