Liebe/-r Experte/-in,
im Internet werden auf verschiedenen Seiten Kfz zum Teil zu scheinbar sehr günstigen Preisen angeboten.
Besteht die Möglichkeit bei der örtlichen Polizeidienststelle oder einer anderen Behörde anhand der Kfz-Daten zu erfragen ob es sich bei dem entsprechenden Objekt um ein gestohlenes Fahrzeug handelt? Bzw. wo kann ich mir den Kfz-Brief/-Schein auf Echtheit bestätigen lassen?
das ist gar nicht so leicht. Die Echtheit diese Dokumente kannst Du bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle überprüfen lassen. Ob die örtliche Polizeidienststelle diese Überprüfung macht, würde ich dort abklären, ich sag mal warum sollten die das nicht tun… Die können auch sehen, ob das Fahrzeug, der Brief oder ggf. Teile gestohlen wurden (wenn es bereits zur Anzeige kam)
Die Möglichkeit besteht grundsätzlich. Wichtig ist nur die Echtheit der Fahrgestellnummer.
Solange ich eine solche nicht höchstpersönlich abgelesen habe, oder zumindest die Kopie/Original des Brief gesehen habe, können Zweifel daran bestehen.
Aus Englang schwappte eine Betrungsmasche zu uns. Gutes Fahrzeug wenig Geld, nach der Überweisung war das Geld weg und das Fzg auch…
Das dürfte eigentlich kein Problem sein, ich würde es an Ihrer Stelle machen. Sollten sich die Papiere oder die Fahrzeugteile als Diebesgut herausstellen, ist die Polizei onehin zuständig. Ich würde auf eine Polizeidienststelle fahren und angeben, dass Ihnen der billige Preis verdächtig vorkommt. So sichern sie sich doppelt ab. Das würde ich aber natürlich VOR dem Kauf machen, denn sonst ist im Schadensfall die Ware natürlich weg.
Einen Kfz. Brief können sie aber auch auf jeder Zulassungsstelle überprüfen lassen. Die müssten das eigentlich auch kennen.
die Polizei kann feststellen, ob es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt (z.B. anhand der Fahrgestell-Nr.), sie kann aber keine Auskünfte darüber an Privatleute geben. So eine Feststellung ist nur zulässig, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug (oder gefälschte Papiere) handelt, dafür reicht ein günstiger Preis alleine nicht.
Im Zweifel bleibt einem Kaufinteressenten nur, nicht zu kaufen, wenn er den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt.
nur einige wenige Kfz. -teile können anhand ihrer Individualnummern (sofern der Geschädigte diese im Falle des Diebstahls überhaupt angeben konnte) als Diebesgut identifiziert werden. Eine Vorababfrage bei der Polizei wird von dieser nicht i.d.R. beantwortet, es sei denn, man kann ein berechtigtes Interesse nachweisen. (Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn ein Geschädigter eine ihm entwendete Sache anhand konkreter Merkmale wiedererkennt.) Absichern kann man sich vorher bei Polizei also nicht.
Tatsächlich tauchen z.B. eine Vielzahl von Navigationsgeräten (Audi, BMW, Mercedes)bei Ebay wieder auf.
Der Käufer ist i.d.R. vor einer Strafverfolgung wegen Hehlerei grundsätzlich sicher, da er sogenannten gutgläubigen Erwerb geltend machen kann. Man müsste ihm also schon nachweisen, dass er wissentlich Diebesgut erworben hat.
Daher floriert der Handel natürlich …Die Hersteller haben offensichtlich auch kein Interesse, wertvolles Zubehör individuell zu kennzeichnen - wem das Einbau-Navi geklaut wird, kauft sich ein Neues…=Umsatz! (kostet ihn vielleicht nur die Selbstbeteilung bei der Teilkasko)
Fahrzeuge können anhand FIN identifiziert werden. Diese findet sich an mehreren Stellen des Fahrzeuges. Diese zu finden, kann eine Fachwerkstatt helfen.
Ein Fahrzeugschein kann bei Zweifeln zunächst der Fahrzeugzulassungsstelle vorgelegt werden. Diese hat oft Kenntnis von entwendeten Blankodokumenten…
Noch ein paar Tipps:
immer schriftlichen Kaufvertrag…
Käufer oder Verkäufer zweifelsfrei identifizieren (Ausweis oder Pass vorzeigen lassen, Angaben im Kaufvertrag eintragen)
Nur vom Eigentümer kaufen (nicht im Auftrag oder so)
keine Teilzahlungsbeträge akzeptieren
einen Zeugen mitnehmen…
im Internet (Ebay) nur PayPal-Zahlung!
Liebe/-r Experte/-in,
im Internet werden auf verschiedenen Seiten Kfz zum Teil zu
scheinbar sehr günstigen Preisen angeboten.
Besteht die Möglichkeit bei der örtlichen Polizeidienststelle
oder einer anderen Behörde anhand der Kfz-Daten zu erfragen ob
es sich bei dem entsprechenden Objekt um ein gestohlenes
Fahrzeug handelt? Bzw. wo kann ich mir den Kfz-Brief/-Schein
auf Echtheit bestätigen lassen?
Noch zur Ergänzung:
Wenn man einen begründeten Verdacht hat (siehe Tipps), kann man sich durchaus an die Polizei wenden. Dafür reicht nicht ein günstiger Preis…
Beim Autokauf darauf achten, dass die Papiere im Original vollständig sind und alle Schlüssel (i.d.R immer 2)
übergeben werden können. Liegt das Serviceheft und die Betriebsanleitung ebenfalls vor? Auf die ABE -Bescheinigung für Anbau oder Tuningteile achten…
Im Kfz- Brief kann man z.B. sehen, auf wen das Fahrzeug zugelassen war. Bei bestimmten Leuten würde ich persönlich vielleicht einen Teppich kaufen, aber kein Auto
jede Polizeidienststelle kann innerhalb von wenigen Sekunden anhand des Kennzeichens oder der Fahrgestellnummer überprüfen, ob ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.
Die Echtheit von Dokumenten kann in der Regel die ausstellende Behörde bestätigen. Im Falle eines Fahrzeugbriefes ist das die Zulassungsstelle.
Nach bürgerlichem Recht stimmt die Aussage zum „gutgläubigen Erwerb“ nicht! Man kann auch als gutgläubiger Käufer niemals Eigentum an einem gestohlenen beweglichen körperlichen Gegenstand erwerben (§ 935 Absatz 1 BGB: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen; Ausnahme ist der Erwerb von Bargeld -> Absatz 2). Die „Gutgläubigkeit“ schützt den Käufer daher nur vor der Strafverfolgung und dann aber auch nur soweit dem Käufer keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 259 StGB - Hehlerei).
Ja, so hatte ich das auch geschrieben, der „gutgläubige“ Käufer ist vor der Strafverfolgung grundsätzlich sicher. Bei meiner Aussage ging es nicht um das Eigentumsrecht.
da es eine Abfrage wäre, die einen Präventivcharakter hätte (bevor eine Straftat begangen wird), könnte man diesen versuchen.
Alle Unterlagen mitnehmen, und die Kollegen dahingehend fragen.
wenn man seine Bedenken vernünftig begründet, sehe ich da eine Möglichkeit.
Nehmen Sie Kontakt zu ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt auf bzgl. Echtheitsmerkmalen.
Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass „hier etwas nicht stimmt“, rate ich Ihnen, lassen Sie die „Finger“ davon.
Sollten Sie jedoch schon gekauft haben und es beschleicht Sie im Nachhinein an entsprechendes Gefühl, so suchen Sie eine Polizeidienststelle auf und lassen sich beraten. Eine Überprüfung der Fahrzeugdaten bzw. der Papiere erfolgte von dort.
Die Polizei wird jedoch nicht sämtliche Fahrzeugdaten der für Sie interessanten Fahrzeuge vorsorglich überprüfen.
Man sollte auch beachten, dass der Ankauf von Gegenständen, die z.B. gestohlen worden sind, durchaus den Straftatbestand der Hehlerei erfüllen kann. Insbesondere dann, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis deutlich unter Niveau liegt, so dass u.U. kein gutgläubiger Erwerb vorliegen kann.
die Polizei kann anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer feststellen, ob es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Je nach Marke können auch die Hersteller Auskunft geben.
ja, die Möglichkeit hast Du.
Üblicherweise kannst Du mit einer Seriennummer oder am besten mit der ausgedruckten eBay-Seite zur Wache kommen und das überprüfen lassen.
Am besten ist da eine Zeit, in der nicht soviel los ist, und am besten nicht gleich ein ganzer Stapel an Angeboten.
Aber wir machen das gern mal, wenn jemand da eine Frage hat.
Ich hoffe, bei Dir ist man auch so nett und nicht zu stur.
Grundsätzlich erfordert die Hehlerei Eventualvorsatz, d.h. Sie müssen ernsthaft damit rechnen, dass ein Kfz. gestohlen ist und dies notfalls auch in Kauf nehmen. Das trifft in Ihrem Fall - so wie Sie fragen - wohl kaum zu. Ich würde eher darauf achten, dass Sie nicht betrogen werden, indem Ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug untergejubelt wird. Und wenn es sich nicht um mehrere Anfragen pro Monat handelt, ist vielleicht auch einmal eine Polizeidienststelle so nett und bestätigt Ihnen, dass das bestimmte Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben ist.