KFZ Hauptuntersuchung Fristüberschreitung

Hallo zusammen,

im Januar ist meine HU-Plakette abgelaufen und hätte erneuert werden müssen.
Dazu kam ich erst gar nicht, da mein Auto mehr oder minder den Geist aufegegeben hatte. Mittlerweile geht es wieder, Gelegenheit für den TÜV hatte ich allerdings keine. Nun habe ich einen Fahrzeugmängelbericht von der Polizei erhalten, ich müsse bis 22.02. meine TÜV-Bescheinigung vorlegen. Bis zum besagten Termin werde ich aber den TÜV noch nicht nachgeholt haben, geschweige denn, dass ich nciht weiß ob ich überhaupt noch drüber komm mit der Juchte.

Was habe ich zu Befürchten, wie soll ich verfahren?

In einem Telefonat mit einem äußerst „freundlichen“ Polizeibeamten (eine Frechheit wie mit mir geredet wurde, aber egal) wurde mir erklärt, dass ich nach der Frist des vorzulegenden Dokuments mit eine Zwangsstillegung zu rechnen habe. geht das so schnell?

Vielen Dank jetzt schon mal!

Hallo,

es wäre natürlich gut, zu wissen, was Deinem Auto so alles fehlt, dann könnte man eher abschätzen, was zu machen ist und was es kostet.
Immerhin kriegst Du für 500€ schon was mit noch ‚ner Weile TÜV; für eine Reparatur oder Teile ist das Geld auch schnell ausgegeben.
Wenn Du vorhast, das Auto zu reparieren, dann fahr‘ zum TÜV/Dekra/sonstwas, wenn Du nicht durchkommst, kriegst Du eine Frist (weiß aber jetzt nicht, wie lang die ist) zur Wiedervorführung. Dann kannst Du nach dem Untersuchungsbericht abschätzen, was die Reparatur kostet und ob das lohnt

Danke schonmal für die schnelle Antwort.

Falls ich nicht damit durchkomm und diese Frist vom TÜV erhalte: reicht das um den Fahrzeugmängelbericht der Polizei aufzuschieben? also dass der sich erst mit erfolgreichem TÜV oder der ABmeldung des KFZ erledigt ist, ist mir klar. aber wenigstens, dass die wissen, dass ich es machen lass und mir nciht mit zwangsstilllegung kommen?

Hallo,

ich hab’ mal nachgeschaut bei www.verkehrsrechtsforum.de , die Frist zur Wiedervorführung beim TÜV ist 1 Monat.
Was die Zwangsstilllegung betrifft, hat sicher jede Behörde auch einen gewissen Ermessensspielraum, da könnte es helfen, auch mal bei der Zulassungsstelle nachzufragen.
Nachdem die Zeit ja sowieso drängt, ist der sichere Weg wohl der, das Auto vom TÜV (wenn der es nicht stilllegt) mit dem Mängelbericht direkt zur Werkstatt zu bringen (ohne Mängelbericht hat man das Risiko, dass die eine Komplettrestaurierung machen) und dort einen Reparaturauftrag zu erteilen, am Besten direkt inkl. TÜV-Abnahme. Wenn Du dann bei der Polizei oder Zulassungsstelle die Kopie des Reparaturauftrages vorlegst, werden die wohl keine Zwangsstilllegung mehr veranlassen.
Falls Du die Reparatur und TÜV-Abnahme aber selber machen willst, wird’s wahrscheinlich komplizierter. Dann könnte ich mir vorstellen, dass das Auto stillgelegt wird und Du musst Dir nach der Reparatur ein Kurzzeitkennzeichen (kostet) für die Fahrt zum TÜV besorgen. Und nach (hoffentlich auf Anhieb) bestandenem TÜV musst Du das Auto dann neu zulassen (kostet auch wieder).
Welchen Weg Du gehst, hängt jetzt im Wesentlichen davon ab, wie teuer eine Werkstatt ist, und ob Du das Geld investieren willst.

Wow, vielen Dank für die Bemühungen!

Hat mir sehr weiter geholfen! Vielen vielen Dank!

Fahrzeug zum TÜV bringen, falls man nicht durch kommt gewinnt man Zeit,da für eine Nachuntersuchung ein Zeitraum gewährt werden muß. Bescheinigung Polizei vorlegen.

mit freundlichen Grüßen

Mattern