Hallo,
also die Kfz Beihilfe kann gewährt werden, wenn konkret ein Job-Angebot vorliegt, bei dem expliziet ein Führerschein erforderlich ist und Du eventuell durch diesen Job nicht mehr auf die Leistung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen bist. Das ist dann aber keine Leistung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sondern eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Eine Möglichkeit sehe ich auch, dass Du unter dem Aspekt Teilhabe am Arbeitsleben einen Antrag an Deinen Rentenversicherungsträger stellst (sofern Du die Anwartschaft auf Leistungen bereits erfüllt hast- wenn Du schon ein paar Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hast). Denn dieser ist auch daran interessiert, dass die Rentenbeitragseinnahmen aus einer Erwerbstätigkeit abgeführt werden. Eine Möglichkeit zur Finanzierung eines Autos sehe ich hier nicht, es sei denn Du bist behindert und auf eine Kfz angewiesen. Da wird man Dir sicher immer sagen, dass Du bei einem guten Job auch die Möglichkeit einer privaten Finanzierung finden wirst.
Frag doch bitte auch Deinen Fallmanager (Hilfeplaner) ob Du für eine bessere Vermittelbarkeit eventuell ein Darlehen zur Finanzierung eines Führerscheines erhalten könntest. Sicherer wäre natürlich ein Job- Angebot welches Du vorweisen müsstest.
Falls Du noch Fragen hast, schreib mir einfach.