KFZ-Hilfe Zumutbarkeit Fahrdienst

Guten Morgen,
Es geht um KFZ-Hilfe und das Stichwort Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Alternative Fahrdienst unter dem weiteren Stichwort Zumutbarkeit. Insbesondere zu letzterem ergab die eigene Recherche bisher nicht so den eindeutigen Coup.

A ist berufstätig in leitendem Angestelltenverhältnis. Die Arbeitszeiten sind dementsprechend Kernarbeitszeit plus x, wobei sich x auch mal sehr spontan in gewissem Rahmen ergeben kann. Zum Beispiel wenn eine Besprechung länger dauert oder etwas kurzfristig gelöst werden muss. A hat grundsätzlich wegen entsprechender Schwerbehinderung Anspruch auf KFZ-Hilfe. Allerdings ist sein Arbeitsvertrag befristet.
Die Rentenversicherung macht daher eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Hier kommt das Stichwort der Zumutbarkeit hinein und es ergeben sich folgende Fragen:

Aufgrund der teilweise nicht 100%ig sicheren Arbeitszeiten müsste ein Fahrdienst eigentlich auf Zuruf kommen. Kann mal eine halbe Stunde länger dauern. Die RV argumentiert, dass der Arbeitgeber die Arbeit nach den gesndhetlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers ausrichten muss. Nur sind das ja eigentlich keine gesundheitlichen Erfordernisse. Der Arbeitnehmer kann ja die halbe Stunde länger arbeiten. Es würde nur am Fahrdienst hängen. Fällt das unter „unzumutbar“? Ist es zumutbar, sich ggf. Ärger mit einem Arbeitgeber einzuhandeln, auch vor dem Hintergrund einer evt. Verlängerung der Befristung (was wahrscheinlich nie offiziell bescheinigt würde)

Wie verhält es sich ohnehin mit einer Befristung. A beabsichtigt langfristig zu arbeiten. Eigentlich auch mit einer schon in Aussicht gestellten erneut befristeten Verlängerung. (Projektarbeit Anschlussförderung) Kann die RV vor diesem Hintergrund dennoch nur von einer Befristung ausgehen? Immerhin wäre kein Auto zu haben ein Hemmschuh für einen Anschlussjob. Und die RV benötigt Monate zur Bearbeitung. Wenn es blöd läuft, würde A immer mit Folgebefristung dauerhaft arbeiten und knapp unter der Schwelle der Wirtschaftlichkeit bleiben, wenn immer nur über den Zeitraum der Befristung gerechnet würde.
Stellt sich da nicht schon an sich die Frage der Zumutbarkeit, derart gezwungen zu werden, Selbstständigkeit einzubüßen?

Herzlichen Dank für hilfreiche Auskünfte.