Kfz im Betriebsvermögen und prozentualer Privatanteil

Hallo!

Am Jahresende wird für den Pkw im Betriebsvermögen der lt. Fahrtenbuch privat genutzte Anteil errechnet. Dieser Anteil ist kein glatter Prozentanteil, sondern irgendwas mit Nachkommastellen. Ist auf glatten Prozentanteil (z. B. 23 %) auf- oder abzurunden oder sind ein, zwei oder mehr Nachkommastellen zu berücksichtigen?

Gruß
Wolfgang

Das Finanzamt rechnet bei aufzuteilenden Kosten meist mit 2 Nachkommastellen, aber geregelt ist das m.E. nirgends, man könnte es höchstens vielleicht aus den Beispielberechnungen in den Richtlinien ableiten.

Aber in der Praxis habe ich noch nie erlebt, dass die Genauigkeit bei Rundungsvorgängen zu Problemen geführt hat. Ganz im Gegenteil, Finanzbeamte sind da deutlich lässiger als Kaufleute.

Also mach wie du willst, 0, 1, 2 Hinterkommastellen…