KFZ im Nachhinein als Reimport entpuppt

Hallo,

habe ein Fahrzeug 2010 bei einem Händler gekauft, das sich nun als Reimport entpuppt hat, was er uns verschwiegen hat.

Die Sache ist sehr verzwickt, da bereits Klage wegen falsch angegebenen Kraftstoffverbrauch und vieler Mängel eingereicht wurde: wir wollen den Kaufvertrag rückgängig machen. Ein Gerichtsverfahren hat bereits stattgefunden und ein für uns nicht akzeptables Gutachten liegt gerade neu vor.

Nun haben wir gestern festgestellt, dass es sich um einen Reimport handelt (Typenschlüsselnummer bei Punkt 2.2 im Fahrzeugbrief genullt).

Wäre dies evt. „unsere Chance“, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss? (wir fühlen uns Aufgrund vieler Mängel, falsch angegebenen Kraftstoffverbrauch und nun festgestelltem Reimport auf der ganzen Linie betrogen; können das Fahrzeug seit einem Jahr nicht nutzen, weil kein TÜV aufgrund hoher Mängel und bei Gericht ging ewig nichts weiter).

Hallo,

Dazu kann ich nur sagen, sucht euch einen Rechtsanwalt der sich mit der Materie auskennt!! Vertragsrecht und Gewährleistung sind so verzwickte Felder das man ohne Fachmann mit Sicherheit auf die Nase fällt.
Viel Glück!

Jens

moin moin.
tut mir leid, aber das ist eine frage, die kann ein „guter“ rechtsanwalt beantworten, aber ich leider nicht.
sorry, hätte gern weiter geholfen. wünsche trotzdem noch viel erfolg.

gruß thomas

Hallo Hannah,
es ist pauschal schwer zu bewerten, weil ich nur Rahmendaten habe. Fakt dürfte sein, daß das Fahrzeug wohl noch in der Garantiezeit ist. Ich denke schon, das man durch die arglistige Täuschung (Betrug) und vor allem die erheblichen Mängel vom Kauf zurücktreten kann. Ich habe noch nie gehört, das ein „neues“ Auto wegen erheblichen Mängel keinen Tüv bekommt.
Ich würde an Deiner Stelle einen guten Sachverständigen suchen. Am besten mit angeschloßener Anwaltskanzlei. Sonst dreht man einem schnell das Wort vor Gericht im Munde um. Wenn es sich um einen älteren Gebrauchtwagen handelt, wäre wichtig zu wissen, was genau der Kaufvertrag definiert.

Ich hoffe die Aussage kann zur Hilfe beitragen.

Gruß Stefan

Hallo!
Bei solchen Fragen ist ein Rechtsanwalt zuständig der sich im Kfz Bereich gut auskennt. Ich kann leider nur zu technischen Fragen antworten. Aber rein vom Gefühl her würde ich sagen weg damit, der muß nachgeben.

Gruß Gisi

Oh Mann,
da bin ich definitiv der Falsche. Ihr braucht nen guten Rechtsanwalt!
Aber ich sehe das Verschweigen des Reimports - als juristischer Laie - auch als Wandlungsgrund!

Viel Erfolg
Jörg