Hallo,
habe ein Fahrzeug 2010 bei einem Händler gekauft, das sich nun als Reimport entpuppt hat, was er uns verschwiegen hat.
Die Sache ist sehr verzwickt, da bereits Klage wegen falsch angegebenen Kraftstoffverbrauch und vieler Mängel eingereicht wurde: wir wollen den Kaufvertrag rückgängig machen. Ein Gerichtsverfahren hat bereits stattgefunden und ein für uns nicht akzeptables Gutachten liegt gerade neu vor.
Nun haben wir gestern festgestellt, dass es sich um einen Reimport handelt (Typenschlüsselnummer bei Punkt 2.2 im Fahrzeugbrief genullt).
Wäre dies evt. „unsere Chance“, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss? (wir fühlen uns Aufgrund vieler Mängel, falsch angegebenen Kraftstoffverbrauch und nun festgestelltem Reimport auf der ganzen Linie betrogen; können das Fahrzeug seit einem Jahr nicht nutzen, weil kein TÜV aufgrund hoher Mängel und bei Gericht ging ewig nichts weiter).