Kfz in Innenräumen abstellen

Liebe ExpertInnen,

ich brauche mal bitte Euer Wissen und ein, zwei §§.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um in einem Innenraum dauerhaft ein Kfz abstellen zu dürfen?

Daneben gibt es eine Feuerstättenverordnung. Diese verbietet, daß in der Nähe von oberirdischen Heizöltanks etwas gelagert werden darf, was einen Brand auslösen könnte, Zählt dazu auch ein Kfz?

Wie kriege ich jetzt beides zusammen?
Oder anders gefragt: Ist es zulässig, im selben Raum wie die Öltanks ein Kfz dauerhaft abzustellen? Entfernung ca. 15-20 m.
Gibt es sowas wie Bestandsschutz? „Haben wir schon immer hier abgestellt!“

Hat wer bitte eine Idee, welche §§ in welchem Gesetz/Verordnung hier anzuwenden sind?
Das Ganze spielt sich in Ba-Wü ab.

Bitte keine Empörung mir gegenüber. Ich bin es nicht ;-), möchte das aber jemanden unter die Nase halten (können).

Danke im voraus für sachdienliche Hinweise.

Gruß

Hallo,
da gibt es die Garagenverordnung:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GaV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
und ein paar Erläuterungen dazu:

Es geht dabei nicht um das, was in der Nähe des Öltanks sein darf, sondern umgekehrt, was in der Garage sein darf.

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Super, vielen Dank für die Links.
Die haben mir weitergeholfen.

Gruß

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