KfZ in Kommission beim Händler, Abmeldung möglich?

Guten Tag,

wir haben mit einem Autohändler vereinbart, dass er unser Auto in Kommission auf seinen Hof stellt, um einen Käufer zu finden. Wir werden das Auto also auf dem Gebrauchtwagenbereich dort abstellen und nicht mehr nutzen. Bis zum Verkauf gehört er aber sozusagen ja noch uns.

Meine Frage ist nun - kann ich das Auto trotzdem schon abmelden? Wäre ein Ersparniss bei Versicherung/Steuer.

Danke & Gruß, JJ

Meine Frage ist nun - kann ich das Auto trotzdem schon
abmelden? Wäre ein Ersparniss bei Versicherung/Steuer.

Natürlich kann man das Fahrzeug abmelden. Es stellt sich nur die Frage was der Händler dazu sagt? Probefahrten potenzieller Käufer sind dann nur noch mit rotem Kennzeichen möglich. Hat der Händler ein solches und stellt er es zur Verfügung?

Hallo,

Danke für die Antwort!

Habe inzw. das Autohaus auch nochmal gefragt. Die nehmen zu Probefahrten ohnehin andere Kennzeichen, nicht meine. Und er will sich mal mit der Bank in Verbindung setzen, wegen Abmeldung & Fahrzeugbrief.

Nochmals - Merci :smile:

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Natürlich kann das Auto schon abgemeldet werden. Wichtig ist nur, dass es sich dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum befinden darf.
Und der Vers.-Schutz erlischt grundsätzlich auch.

Hallo JJ,

Ja klar kannst Du Dein Fahrzeug abmelden ,solange es nicht auf öffentlichem Grund steht.
Für eine Probefahrt hat dann der Händler Deines Vertauens hoffentlich ein rotes Kennzeichen zur Verfügung,sonst is ja für einen Interessenten recht schwer das Fahrzeug zu beurteilen.

Mfg

jürgen