Kfz in Reparatur, Ursache unbekannt, Gewährleist.?

Hallo,
ich habe folgendes Problem.

Bei meinem Auto liegt ein knarzendes / quietschendes Geräusch hinten vor. Dieses tritt allerdings nicht immer, und nur bei kalten Außentemperaturen, auf.

Ich habe es am 01.09.2010 im Neuzustand übernommen, im ersten Winter trat das Problem auf und das Fahrzeug war deshalb in der Werkstatt.

Leider ohne Erfolg, das Problem bestand danach weiterhin.
Da das Problem bis Ende des Winters (und damit steigenden Temperaturen) nicht behoben werden konnte, da die Ursache unklar ist wurde die Geschichte auf diesen Winter vertagt.

Sobald das Problem wieder auftrat bin ich zur Werkstatt gefahren, dort wurde eine Reparatur durchgeführt, aber leider wieder ohne Erfolg.

Nun mein Problem: Wenn das ganze wieder bis zum nächsten Winter wartet laufe ich aus der Gewährleistung raus.

Ich habe natürlich keine Lust nachher für Reparaturen zu bezahlen, für ein Problem welches seit dem ersten Winter besteht.

Gibt es eine Möglichkeit dies zu vermeiden? Beispielsweise durch ein Einigungsschreiben, welches das Problem beschreibt und auf welchem beide Seiten übereinstimmen, dass ich als Kunde nicht für den Mangel zu belangen bin (quasi eine Art „Haftungsausschluss“)?

Das Fahrzeug ist ein Leasingfahrzeug.

Vielen Dank schon im Voraus!
Ich bin für jede Hilfe dankbar, da mir mein Händler leider keine große Unterstützung ist!

Hallo,

wurde der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt, was hier ja der Fall ist, kann sich der Verkäufer nicht von Versuch zu Versuch retten um sich dann auf Verjährung zu berufen.

Das heißt, wurde der Mangel rechtzeitig reklamiert, so besteht so lange ein Anspruch gegen den Verkäufer, bis der Mangel beseitigt wurde.

Häufig kann man bei derartigen Fällen das ganze mit Verweis auf http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html und der Androhung vom Verkauf zurück zu treten bzw. die Leasinggesellschaft über das ganze zu informieren, deutlich beschleunigen. Diese findet so etwas als Eigentümer des Fahrzeugs überhaupt nicht witzig und macht dem Verkäufer entsprechend Dampf.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,
vielen Dank für die schnelle Antwort!

So hatte ich mir das auch gedacht, konnte aber keine „Beweise“ für meine Vermutung finden.

Wissen Sie zufällig wo ich das quasi offiziell finden kann?

Vielen Dank noch einmal!
und beste Grüße!

Tim

PS: Die Leasinggesellschaft habe ich heute parallel auch mal angeschrieben…

Hallo,
wichtig ist, dass auf den jeweils erteilten Werkstattaufträgen die Beanstandung erscheint, und Du Kopien davon hast. Oft schreiben die Kundendienstberater nur allgemeines drauf wie z.B. Geräusche am Fahrzeug prüfen o. ä. . Wenn Du also vernünftige Werkstattaufträge hast, brauchst Du Dir keine Sorgen machen, der Hersteller wird dann auch nach Auslauf der Garantie Kulanz auf die Beseitigung dieses Mangels gewähren.Ich würde aber kurz vor Ablauf der Garantie nochmal so einen Auftrag erteilen, egal ob das Geräusch aufgetreten ist oder nicht. Behaupte es einfach.Wenn Du so eindeutige Werkstattaufträge nicht hast wird es schwierig. Dann würde ich der Werkstatt ein Schreiben mit dem Inhalt vorlegen, dass zwei Reparaturversuche die Geräusche zu beseitigen gescheitert sind.Sollte die Werkstatt sich weigern so etwas zu unterschreiben wende Dich mit der Angelegenheit an den Kundendienst des Herstellers.

MfG

W.A.

Hallo,

So hatte ich mir das auch gedacht, konnte aber keine „Beweise“
für meine Vermutung finden.

Beweise für was genau?

Was die Verjährung angeht, so wird man keine Stelle im Gesetz finden, wo das so ausdrücklich niedergeschrieben ist. Vielmehr ergibt sich das aus einer Vielzahl von Einzelnormen.

Dass eine Nachbesserung nach zwei Versuchen allgemein als fehlgeschlagen gilt und sich daraus ein Rücktrittsrecht ergibt, steht in §440 BGB.

Gruß

S.J.