KFZ in Werkstatt kaputt gegangen

Hallo liebe Gemeinde,

Eine Frage, Sachverhalt, KFZ steht in der Werlstatt wegen Rep. Wärmetauscher.
Golf 2 , Bauj. 94. Auto wurde Rep. und bei der Probefahrt vom Mitarbeiter reißt Zahnriemen. Folge Ventile setzen auf und Zylinderkopf und Ventildeckel muss repariert werden. Muss der Kunde jetzt den 2. Schaden komplett übernehmen oder hat die Werkstatt eine Teilhaftung? Hätte die Werkstatt sich vorher nicht vom Zustand des Zahnriehmen überzeugen müssen?

Vielen Dank für evtl. Antworten.

Nö, die Werkstatt kann nichts für Dein schlecht gewartetes Auto.

Gruß Oberberger

Warum ?
Du bist doch mit dem Riemen noch problemlos hingefahren.

Ob sie ihn hätten prüfen müssen ?
Kann sein. Dazu müsste man wissen, ob der Wagen zu einem Service da war oder ob du etwas anderes hast reparieren lassen.

beim Service würde die Prüfung von Alter und Zustand des Riemens schon dazu gehören. Und man würde Dich anrufen und sagen „Zahnriemen muss neu“.

Aber sicher nicht bei einer Arbeit ganz woanders, etwa am Auspuff oder an den Bremsen.

MfG
duck313

Nein. Wenn es nicht der Zahnriemen gewesen wäre, hätte sich vielleicht die Kupplung verabschiedet oder der Auspuff oder die Bremsen. Es gibt an einem Auto tausend Sachen, die unabhängig voneinander kaputt gehen können. Wie will man denn alles prüfen vor einer Probefahrt? Und wer soll das bezahlen? Der Kunde? Die Werkstatt, weil Service?
Selbst, wenn bei einer AU der Motor hochgeht, muss die Werkstatt keinen neuen Motor auf eigene Kosten einbauen.

Soon

Sofern die Werkstatt oder deren Versicherung die Reparaturkosten nicht übernehmen will, verklagst du sie.

Ein Gericht wird dann, ggf. auch mittels Gutachten, feststellen lassen, ob dir durch unterlassene / aufgeschobene Wartung Schuld zugewiesen werden kann.

Falls nein, wäre der Verursacher leistungspflichtig.

[quote=„AuWeia, post:9, topic:9429576“]
Sofern die Werkstatt oder deren Versicherung die Reparaturkosten nicht übernehmen will, verklagst du sie.
[/quote

Warum? Und auf welcher Grundlage?

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Hat er

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt immer darauf an, welcher Service (Inspektion, Ölwechsel o.Ä.), welcher Hersteller, welche vorgeschriebenen Arbeiten usw.

Soon

Ich meine, du trägst deinen Nickname zu Recht.

Gruß, Diva. Ebenso.

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Ja, hast recht.
Hab überlesen, was der Grund für den Werkstattbesuch war.

Du meinst den Zahnriemen?

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Und falls man der Werkstatt keinen Vorwurf machen kann, hat man dann Gerichtskosten, ggf. 2Anwaltsgebühren und die Kosten des Gutachtens, ggf. geladener Zeugen, … zu tragen. Das kann dann schnell mal die Größenordnung des Schadens übersteigen. Und so wird dann auch 1Schaden selbst tragen, 1Schaden selbst tragen, und noch 1gutes Geld Schlechtem im ähnlicher Größenordnung hinterherwerfen, Grandiose Idee!

Ohne ganz konkrete Ansatzpunkte für eine mehr als nur 50%ige Chance aus so einem Verfahren als Sieger hervorzugehen, einfach mal „auf Verdacht“ zu klagen, ist so ungefähr die dümmste Idee, auf die man in so einer Situation kommen kann. Und wenn die Werkstatt hier nicht konkret an Dingen im direkten Zusammenhang mit dem Zahnriemen tätig war, oder die Überprüfung des Zahnriemens eindeutiger Bestandteil der Beauftragung war, dann ist so eine Klage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt.

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Ernstgemeinte Nachfrage.

Warum antwortest du öfters solchen Unsinn? Weil du es nicht besser weißt und trotzdem helfen möchtest? Weil du meinst, dass es richtig ist? Weil du es mal so oder irgendwie gehört hast?

Du tust mit deinen Antworten den Fragern keinen Gefallen und schädigst sie im schlimmsten Fall. Keine schöne Vorstellung. Ist es dir egal, wenn @Jack_Bauer wegen deiner Antwort zum Anwalt rennt und sinnlos Geld ausgibt, um den Zahnriemen einzuklagen?

Vielleicht ist meine Anmerkung auch nur extrem lustig für dich, dann bist du halt nur einer der zahlreichen Trolle, die natürlich eine Bereicherung für das Forum sind, weil sie Klicks bringen, oder so.

Soon

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Hallo,

erste Gegenfrage: wie lautete der Auftrag an die Werkstatt? Welche Arbeiten wurden konkret in Auftrag gegeben? War es nur „Tausch des Wärmetauschers“ oder „Tausch des Wärmetauschers und Durchsicht nach Plan“?

Der Unterschied scheint gering. Doch wenn auch eine Durchsicht vereinbart wurde, muss sich die Frage stellen, war der Werkstatt dabei der verschlissene Zahnriemen nicht aufgefallen? Falls nur der Austausch des Wärmetauschers vereinbart wurde, ist die Werkstatt nicht verpflichtet mehr arbeiten durchzuführen, als unmittelbar für den Austausch notwendig sind.

Damit kommt man zur Haftungsfrage. Die Werkstatt haftet im Rahmen der Gewährleistung für die Arbeiten und das Material, das sie auftragsgemäß verarbeitet. Man kann sie für weitere Schäden haftbar machen, für die sie unmittelbar verantwortlich ist.

Wenn jedoch Verschleißteile das Lebensende erreichen, stellt sich die Frage wie wahrscheinlich ist es, dass die Werkstatt daran eine Schuld trifft? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es ebenso unmittelbar vor oder nach den Werkstattbesuch hätte zum endgültigen Defekt des Teiles kommen können, wenn das Fahrzeug durch den Halter gefahren wird.

Und damit wirds konkret. Die Lebensdauer eines Zahnriemens ist recht lang - bei manchen Autos sollten sie nach 100.000 km getauscht werden, bei anderen ist eine Lebensdauer von 200.000 zu erwarten. Ein möglicher Defekt lässt sich also nicht mit genügend großer Wahrscheinlichkeit vorher sagen. Damit scheint es nicht möglich, der Werkstatt, die einen Wärmetauscher ausgetauscht hat, eine Mitschuld am Defekt des Zahnriemens nachzuweisen. Mithin ist eine Haftung der Werkstatt für diesen Schaden auszuschließen.

Eine eventuelle Möglichkeit wäre der Verweis auf Wartungen. Zahnriemen sind, je nach Auto unterschiedlich, alle paar Zehntausend Kilometer zu begutachten. Möglicherweise ist die letzte Wartung/ Durchsicht noch gar nicht so lange her. Vielleicht hätte da schon eine Fachkraft Verschleiß am Zahnriemen bemerken müssen, tat es aber nicht. In so einem Fall könnte man eventuell diese Werkstatt in Haftung nehmen. Allerdings könnte das zu einem Rechtsstreit führen, der am Ende vielleicht teurer wird, als die eigentliche Reparatur.

Oder kurz und knapp: der Defekt des Zahnriemens mit seinen Folgeschäden muss wohl, auch wenn das Auto zu diesem Zeitpunkt im Einflussbereich einer Werkstatt war, als Pech verbucht werden.

Grüße
Pierre