KfZ Kasko leistet auch bei grober Fahrlässigkeit

Hallo,

gerade schrieb der ADAC, deren Voll- und Teilkasko leiste jetzt auch, wenn der Schaden vom Fahrer „grob fahrlässig herbeigeführt“ wurde.

Ist das nur bei deren Versicherung so, oder gibt es da auch noch andere Versicherer? Der ADAC formuliert es so, als sei diese Leistung ein Novum und nur bei der ADAC-Versicherung zu haben…

Viele Grüße
Frank

Hallo,

der ADAC verkauft Versicherungen und stellt sich immer gut da.
OB er zahlt weiss ich nicht kenne keinen Fall ob er mal bezahlt hat bei diesen Fall.Aber auch keinen wo er nicht bezahlt hat.
Gruß Anno

Bei „Grober Fahrlässigkeit“ zahlen sie auch nicht.

gerade schrieb der ADAC, deren Voll- und Teilkasko leiste
jetzt auch, wenn der Schaden vom Fahrer „grob fahrlässig
herbeigeführt“ wurde.

Ist das nur bei deren Versicherung so, oder gibt es da auch
noch andere Versicherer? Der ADAC formuliert es so, als sei
diese Leistung ein Novum und nur bei der ADAC-Versicherung zu
haben…

Viele Grüße
Frank

Hallo Anno,

Bei „Grober Fahrlässigkeit“ zahlen sie auch nicht.

Neuerdings schon, steht in der aktuellen ADAC Motorwelt.

Viele Grüße
Frank

haben andere auch
Hallo,

also lt. Öko-Test 11.2005 ist der Bruderhilfe Tarif als Testsieger hervorgeangen. Die Bruderhilfe hat eine Beschwerdequotte von unter einem Prozent. Alle anderen liegen über einem Prozent.

Auch die Bruderhilfe versichtet auf grobe Fahrlässigkeit - Außer bei Alkohol (ist glaub ich verständlich)

Der ADAC erscheint in diesem Test überhaupt nicht.

Lass Dir doch mal ein Angebot geben.

http://www.bruderhilfe.de/

Gruß Raumpilot

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Hallo

Auch die Bruderhilfe versichtet auf grobe Fahrlässigkeit -
Außer bei Alkohol (ist glaub ich verständlich)

und grob fahrlässige ermöglichung eines diebstahls
müßte in § 12 II Abs. 3 AKB stehen (hab leider nur huk-bedingungen im kopf, aber seit tarif 11/05 hat die bruderhilfe die gleichen)
gruß
snakeshit

haben noch mehr andere
… z.B. die Versicherungskammer Bayern. Genau heißt es Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit. Im Schadenfall ist das z.B. bei einem Rotlichtüberfahren oder einem Stoppschildüberfahren relevant, da man hier sehr schnell im Bereich grob fahrlässig ist. Bei einem Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit wird dennoch geleistet.

Gilt nicht bei Alkoholvergehen.

Andreas

super, diese tests.
ich habe, wie öfters schon mal, gerade letzte woche probiert, die bruderhilfe tel. zu erreichen. kein wunder, dann dort kann man sich nicht beschweren, weil da kein mensch durchkommt. mein urteil: einer der grössten sauhaufen unter allen versicherern in deutschland!!!
die von diesen sogenannten „fachzeitungen“ können testen, wie sie wollen. nur wir als makler sind täglich im geschäft und kennen die praxis. was hat denn jemand von der tollsten internetversicherung, wenn er im ernstfall keinen erreicht???

Einschränkung
Hallo allerseits,

allerdings beachten: Dieser Verzicht des Einwandes auf grobe Fahrlässigkeit gilt meistens nicht für alle Wagniskennziffern. In der Regel nur für PKW.

Grob fahrlässig ist z.B. auch das nicht beachten von Durchfahrtshöhen und -breiten bei einem Geländewagen/Van.

Gruß
Marco