Der Händler kommt bereits alleine wg. Formfehlern so gut wie nie aus der Haftung. Stellt sich bei Vorbesitzer heraus, dass der Händler das Fahrzeug gekauft hat und nicht „im Auftrag“ verkauft hat, ist alles andere lt. Vertrag sowieso gleich null und nichtig. Steht im Vertrag zum Beispiel nicht der Zusatz „Ausschluss der Gewährleistung außer Gefahr für Leib und Leben“, ist das bereits ein Formfehler, der ALLES in Frage stellt! Ein guter Anwalt baut den Händler so auseinander, dass der das Auto direkt zurück nimmt. Du kannst im Übrigen den Händler schriftlich auffordern „nachzubessern“ (in angemessener Frist) und dies ohne schuldhaftes Zögern zuzusagen, oder wg. arglistiger Täuschung Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, sofern es nachweisbar erscheint, dass er die Mängel gekannt haben muss (Du sagtest, Du könntest nachweisen, dass er das Fahrzeug länger gefahren ist). Trete doch in den ADAC ein, da hast Du für gut 20,-€ im Monat alles incl. Verkehrsrechtschutz ohne Selbstbeteiligung. Ich habe schon einige Händler bluten lassen…
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage.Am 11.06.2015 habe ich mir ein Fahrzeug gekauft von einem Händler wer im Vertrag reingeschrieben hat dass er den Fahrzeug im Auftrag verkauft,Auto gekauft wie gesehen usw,also das übliche…Dann bin ich zur Werkstatt gefahren wo es sich herausgestellt hat dass Das Auto mehrere Mängel hat was er vor mir verschwiegen hat,wie zb. Spurstangen,Spureinstellung,Automatikgetriebe ist undicht,Pdc sensor defekt,Bremsen vorne,Ansaugbrücke ,nur damit ich ein Paar aufzähle…Ich hab ihn dann angerufen und gesagt dass ich die Name des Verkäufer wissen möchte da ich die 3000 euro Reperaturkosten nicht hinnehme.Er sagte er hat damit nichts zu tun und wenn ich ihn die Sache reinziehe,schaltet er sein Anwalt ein.Das blöde ist dass er das Heft für seine rote Kennzeichen im Auto vergessen hat und ich hab gesehen dass es drin steht dass er den Wagen ca 2 Monate gefahren hat,also er müsste über die Mängel bescheid gewusst haben,ich als einfacher Mensch hab gleich die Spurstangen und Bremsen gemerkt…das musste er auch,Also was kann ich machen?Lohnt sich ein Anwalt zu nehmen?Mein rechtschutz ist leider noch nicht aktiv also müsste ich ein Anwalt so bezahlen,nur wie stehen meine Chancen?Achso er sagte das Auto hatte 2 Vorbesitzer aber bei der Zulassung kam es raus es waren 5!!Zwar 3 waren innerhalb die Familie,trotzdem ist es eine Lüge gewesen.Was kann und soll ich machen?Es handelt sich um ein 2006/5 BMW mit angeblich 110000km ,Kaufpreis war 13000 euro und ich hab mein altes Auto für 3000 in zahlung gegeben(Kaufvertrag schrieb er 1500).
Danke,bin für jede Rat dankbar!!
Gruss,Josef
Ps:auf meine Anfrage hat er geschrieben dass mein Auto auch ein versteckte Mängel hatte,was nicht war ist,denke mal dass er sich so absicher will.Und angeblich hat er uns angebote das Auto in eine Werkstatt überfprüfen zu lassen,allerding ist eine Lüge!!
Guten Morgen, Josef!
Tipp für den nächsten Autokauf:
Bevor Du nächstens ein Auto kaufst, lässt Du bei TÜV, Dekra oder ADAC einen Gebrauchtwagencheck machen. Kein Verkäufer, egal ob Händler oder Privatmensch, kann etwas dagegen einwenden und falls doch, kaufst Du das Auto eben nicht. Die unabhängige Prüfung kostet rund einen Hunderter. Natürlich guckst Du bei Fahrzeugpapieren und Wartungsheft genau hin und unterschreibst keinen Kaufvertrag mit falschen Angaben.
Genaues Hingucken und Gebrauchtwagencheck sind aber vor dem Kauf erforderlich. Wenn es sich nicht gerade um ein Gefährt für 500 € handelt, lasse Dich nicht auf Händler ein, die etwas von „im Kundenauftrag“ erzählen, um sich vor Gewährleistungsansprüchen zu drücken. Mache auch um Fähnchenhändler einen Bogen, die in einem Container/Wohnwagen hausen, aber über keinen ordentlichen Werkstattbetrieb verfügen. Die können nicht gewährleisten; solche Leute können allenfalls bastlerhaft irgendwas zurechtfrickeln.
Ohne jedem Menschen Böses unterstellen zu wollen, sollte man trotzdem keinem Autoverkäufer irgendetwas unbesehen glauben. Ob jemand vorsätzlich dummes Zeug erzählt oder es nicht besser weiß, ist egal. Glaube nur, was Du selbst siehst, selbst prüfst oder von unabhängiger Stelle hast prüfen lassen.
Den Hunderter für Tüv/Dekra sollte man auch dann nicht sparen wollen, wenn man eine sachkundige Person dabei hat oder selbst sachkundig ist. Auch eine brandneue TÜV-Plakette oder das Versprechen des Verkäufers, das Auto noch durch den TÜV zu bringen, ändern nichts. Am Straßenrand oder auf der Wiese hat man keine Grube, keine Hebebühne, kein Werkzeug und kein Prüfequipment zur Verfügung. Einige Sachverhalte lassen sich zwar durch äußerliche Inaugenscheinnahme erkennen, etwa ob Tachostand, Zustand von Fahrersitzpolster, Abnutzungsspuren am Lenkrad und Allgemeinzustand des Fahrzeugs zusammen passen, man kann Spaltmaße auf Stimmigkeit prüfen, per Lackdickenmessung Reparaturstellen entdecken, auf gleichmäßige Abnutzung der Reifen-Laufflächen, Rost unter den Türen, Feuchtigkeit unter Fußmatten und in der Reserveradmulde u. v. m. achten, aber dennoch sind es ungeeignete Voraussetzungen, um Tausende € hinzublättern. Das alles ist nur eine 10-Minuten-Grobprüfung, ob es sich überhaupt lohnt, einen Gebrauchtwagencheck machen zu lassen. Wer an der Prüfung durch eine unabhängige Stelle meint sparen zu müssen, trägt vorhersehbar ein Vielfaches des zunächst eingesparten Betrags nach dem Kauf zu Advokaten und Gutachter.
Gruß
Wolfgang
Händler istmeines Wissens immer in der Haftung wg. Garantie und wenn er das Fahrzeug selbst genutzt hat umsobesser.
Wichtig ist, das es sich um einen gewerblichen Kaufvertrag handelt.
Tach!
Versuche, die Historie zu klären.
Wenn das Auto „im Auftrag“ verkauft wurde (was für mich immer ein No-Go und einen Kaufverzicht bedeutet, so nebenbei. Wer beauftragt denn einen Fähnchenhändler mti dem verkauf seines Autos…?), muss ja der Auftraggeber bekannt sein oder im Fahrzeugbrief autauchen.
Dies wird er nicht wollen, weil höchstwahrscheinlich dabei herauskommt, dass der „Auftraggeber“ sein Onkel o.ä. ist.
Wenn nun belegbar ist, dass der Händler den Wagen 2 Monate selbst fuhr, wird der Verkauf „im Auftrag“ noch weiter unglaubwürdig.
Ein Gang zum Anwalt ist vermutlich empfehlenswert. Solche Fälle sind bei den gerichten bekannt, Deine Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages sind vermutlich recht ordentlich.
Danach kaufst Du dann ein gut gepflegtes Auto, das nicht nur als Schrotthaufen in Deinem Budget liegt, von einem seriösen privaten Anbieter oder von einem größeren Markenhändler.
Gruß,
M.
Howdy,
das ist eine gängige Masche einiger Händler, um die Gewährleistungsansprüche abwehren zu können. Gesetzlich ist das nicht verboten. In anderen Worten: Wird der Wagen im Auftrag verkauft, so muß der Händler keine Gewährleistung geben.
Hat man hier wirklich für den Fall relevante Beweise? Dass der Händler 2 Monate mit roten Nummernschildern durch die Gegend gefahren ist, beweist doch nur, dass er 2 Monate versucht hat, das Auto loszuwerden, nicht jedoch, dass er Eigentümer dieses Wagens wurde. Er ist rechtlich nur Besitzer.
Richtig: die Fälle sind zu Hauf bekannt.
das wiederum hängt davon ab, welche Beweise man tatsächlich hat.
Wenn ich eine RS hätte, die das trägt, würde ich zum Anwalt gehen.
ummm… und was wenn herauskommt, dass dem nicht so ist. Dann trägt der Käufer hier die Kosten alleine …
Gruß
K.
Wirklich helfen kann ich nicht, aber eine Beratung beim Anwalt kostet nicht so viel. Der kann sich den Sums mal anschauen und Dir sagen, wie Deine Chancen stehen.
Ein Rat, der zu spät kommt: VOR dem Kauf mit der Kiste in die Werkstatt fahren und checken lassen …
Gruß,
Eva
Hi,
Auto-Händler sind bekanntermaßen nicht die Seriösesten, aber glaubst du, die können nicht lesen? Sobald irgendwo ein Urteil herauskommt, passen die ihre Verträge an …
Wieso müsste das im Vertrag stehen, wenn es tatsächlich im Auftrag verkauft worden ist? Wenn es tatsächlich im Auftrag verkauft wurde, dann muss der Händler keine Gewährleistung geben und dann benötigt er eine derartige Formulierung auch nicht. Oder kannst du das durch ein Urteil belegen?
Nehmen wir an, das Fahrzeug wäre im Auftrag verkauft: Wieso sollte sich der Händler darauf einlassen?
So nebenbei: Man könnte in Erfahrung bringen, ob der vermeintliche Alteigentümer selbständig ist oder ein Gewerbe hat… Vielleicht kann man dort ansetzen.
und die RS gilt dort auch für „Alt“-Fälle? Im Normalfall gelten RS nur für „Neu“-Fälle.
schön für dich, das heißt aber nicht, dass der TE hier auch Erfolg hat.
Gruß
K.
Hallo !
geh zum Anwalt. Das ist doch ziemlich egal was er berechnen wird . Streitwert ist der Kaufpreis, danach berechnet sich das Honorar.
Nur, ohne rechtlichen Rat wird man gar nichts erreichen, Geld ist weg und man hat ein Schrottauto, was neue Kosten verursacht.
Ziel sollte sein, Rückabwicklung, Auto zurück, Geld zurück.
Das Händler sagen, Verkauf im Kundenauftrag ist fast immer vorgetäuscht und dient nur dem Haftungsausschluss. Oft ist das rechtlich gar nicht wirksam !
Wenn man schon liest, man handelt 3000 € Inzahlungnahme Altauto aus, aber im Kaufvertrag taucht nur 1.500 € dafür aus. Was soll man davon halten ?
MfG
duck313
Tach!
Diese Masche versuchen die meisten Händler und meistens stimmt irgendetwas mit dem Vertrag nicht oder man findet über den letzten EIgentümer im brief heraus, dass der Händler den Wagen eben doch gekauft hat und ihn nun üer Onkel Achmed weiterverticken will, um die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu umgehen.
Deshalb kauft man nur von seriösen Händlern. Dort kostet ein Auto vielleicht etwas mehr, man bekommt aber auch einen sauberen Deal.
Übrigens kann man die Seriösität eines Händlers nicht an der Größe seines Geschäftes ablesen.
Ich empfehle auf alle Fälle eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt. Die kostet auch ohne RV nicht die Welt.
Viel Erfolg!
M.
Nein,
das ist nicht „das Übliche“. Wenn ein Händler vorgibt, lediglich im Kundenauftrag zu handeln, dann ist das in vielen Fällen unseriös und die Alarmsirenen heulen!
Was noch mehr verwundert ist, dass der Händler den Namen des Vorbesitzers nicht angeben möchte.
Was für ein Name steht denn unter „Verkäufer“ im Vertrag? Keiner???
Es gibt Indizien dafür, dass die Behauptung, es sei lediglich ein Verkauf im Kundenauftrag, eine Schutzbehauptung (LÜGE) ist, um sich von der lästigen Haftung für Sachmängel zu befreien.
Als erstes sollte nun der Kontakt zum vermeintlichen Verkäufer, also dem Vorbesitzer aufgenommen werden.
Wenn der sagt, dass er den Wagen an den Händler verkauft hat, wenn er VOR dem Verkauf an dich bereits Geld bekam oder wenn er einen garantierten Mindestverkaufspreis hatte, dann trägt alleine der HÄNDLER das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs und wird dann nicht mehr als Vermittler, sondern als Verkäufer angesehen.
Die Drohung, bei weiteren Nachrforschungen seinerseits einen Anwalt einzuschalten, ist ein dummer Bluff.
Bei 13000€ Kaufpreis und 3000€ Kosten der Mangelbehebung sollte man selber einen Anwalt zu Rate ziehen.
Einfach mal in den Kfz-Brief reinschauen, da müsste man den Namen finden.
Gruß Apolon
Punkt 1: ist der Händler das Auto selbst länger gefahren, ist die Annahme, dass er das Fahrzeug im Auftrag verkauft, vorsichtig gesagt etwas naiv.
Punk 2. Alleine die Fähigkeit zu lesen ist wohl nicht ausreichend um rechtsschlüssig und rechtswirksam zu handeln, sonst gäbe es wohl kaum Gerichte und auf jeden Fall dieses Forum nicht, denn die Voraussetzung hierfür ist lesen zu können. Und hier gibt es differenzierte Meinungen, obwohl wir alle den selben Gesetzen unterstehen. Hast Du Dich schonmal gefragt woran das liegen kann?