Kfz-Kauf ohne USt - Hinweispflicht ?

Hallo allerseits,

ich habe einen Teilbereich schon im Forum „Steuern“ abgeklärt, hier jetzt eine andere Frage dazu. Aber erst zum Sachverhalt:

ein Kollege hatte einen unverschuldeten Unfall, bei dem sein Fahrzeug einen Totalschaden ergab. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden netto (= 16% geringer) reguliert mit dem Hinweis, dass „… die Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden [kann], wenn sie tatsächlich und nachweislich angefallen ist. …“. Laut Schadenersatzrechtänderungsgesetz ist das soweit richtig.

Jetzt hat besagter Kollege sich ein neues Fahrzeug gekauft. Der Händler (GmbH) ist in den gesamten Vorgang involviert, hatte auch das Gutachten und den Leihwagen organisiert. Die Rechnung der GmbH ist ohne MwSt ausgestellt, d.h. netto = brutto, mit der (nachträglichen) Begründung, dass das Fahrzeug von privat gekauft worden sei und somit keine MwSt berechnet werden dürfe. Nachgeprüft und ebenfalls korrekt.

Und jetzt meine Frage: Ist das Autohaus im Rahmen der Verkaufsverhandlung hinweispflichtig, dass es sich um einen Nettoverkauf handelt ? Zur weiteren Erläuterung, mein Kollege ist Japaner, die Verkäuferin des Autohauses ebenfalls. Ich wage ernsthaft zu bezweifeln, dass die Verkäuferin sich dessen überhaupt bewusst war, geschweige denn dass sie meinen Kollegen darauf hingewiesen hätte. Und eine Hinweispflicht sollte mE eigentlich bestehen, da man üblicherweise bei einem Kauf von einer GmbH davon ausgehen müsste, dass man eine Rechnung über einen Betrag incl. MwSt. erhält.

Der Kollege hat durch diesen Kauf einen Verlust von fast 1.000 Euro, was sicherlich ein nicht geringer Betrag ist. Wäre das Autohaus hinweispflichtig gewesen, könnte man den Kaufvertrag gegebenenfalls anfechten ? Falls ja, könnte er sich ein anderes Fahrzeug (mit MwSt.) kaufen und würde diese dann von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.

Alles ziemlich kompliziert, trotzdem schon einmal vielen Dank im voraus.

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

wieso hat der Mann einen Verlust von 1000 euro?

Der Verkäufer erstellt die Rechnung!
Da der Verkäufer nicht USt.-pflichtig ist, darf er keine MWSt. ausweisen und vereinnahmen. Deswegen kauft das Autohaus mit brutto für netto.

gruss

@local: antwort sh. brett steuern!
owt

Hi Local,

wieso hat der Mann einen Verlust von 1000 euro?

Die Versicherung hat nur netto erstattet, die MwSt zahlt sie, wenn beim Neukauf MwSt angefallen ist. Ist nicht, daher Verlust.

Gruß
Jürgen

Hallo,

jetzt bin ich verwirrt:

wenn brutto = netto und
die Versicherung zahlt netto (was ja lt. obiger Aussage = brutto ist),
wo ist dann der Verlust?

Das er nicht 1000 EUR mehr kriegt als er tatsächlich gezahlt hat??

Gruß
Daniel

Hallo,

jetzt bin ich verwirrt:

wenn brutto = netto und
die Versicherung zahlt netto (was ja lt. obiger Aussage =
brutto ist),
wo ist dann der Verlust?

Das er nicht 1000 EUR mehr kriegt als er tatsächlich gezahlt
hat??

zur Verdeutlichung:

altes Fahrzeug ist laut Gutachten 7.250 Euro brutto (= 6.250 Euro netto + 1.000 Euro MwSt). Neues Auto ist 7.250 Euro brutto. Verglichen mit dem alten ein nahezu gleichwertiges (da gleich teures) Auto, möchte man meinen.

Da aber beim neuen brutto = netto, hat er für den gleichen Bruttopreis (also im landläufigen Sinne den Wert des Fahrzeugs) von der gegnerischen Versicherung nur den Nettopreis des alten ersetzt bekommen, da beim Kauf des neuen Autos keine MwSt angefallen ist und somit die alte nicht ersetzt wird (siehe Ausgangsposting). Der Verlust beträgt glatte 1.000 Euro.

Gruß
Jürgen